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Grüner gewann Prozeß gegen „FAZ“

Frankfurt (taz) - Genau 500.000 Mark muß die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hinblättern, sollte sie noch einmal behaupten, daß der Grüne Europaabgeordnete Frank Schwalba– Hoth arabische Terroranschläge in Paris als „ausgleichende Gerechtigkeit“ bezeichnet habe. Dieses Urteil fällte jetzt die Dritte Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt. Die „FAZ“ hat darüberhinaus die Kosten für das gesamte Verfahren zu tragen. Der Rechtsstreit ging auf eine Rede des Grünen vor dem Europaparlament in Straßburg zurück. Während einer Debatte anläßlich der Attentate arabischer Terroristen in Paris hatte Schwalba– Hoth den meisten seiner französischen Kollegen „Heuchelei“ vorgeworfen, da sie den Terrorismus nicht grundsätzlich verurteilen würden. Noch vor einem Jahr hätten diese Abgeordneten das Attentat des französischen Geheimdienstes auf das Greenpeace– Schiff „Rainbow Warrior“ gerechtfertigt. Wer Staatsterrorismus rechtfertige, so Schwalba– Hoth damals, der brauche sich nicht zu wundern, wenn dann seine angeblich grundsätzliche Verurteilung von Terrorismus als unglaubwürdig erachtet werde. Das hatte die „FAZ“ dann in einem Artikel vom 10.10.86 auf den Vorwurf der „Rechtfertigung von Terrorismus durch die Grünen“ reduziert. Ende Januar wird sich der baden–württembergische CDU–Abgeordnete Laufs wegen derselben Anwürfe gegen Schwalba–Hoth vor dem Kadi verantworten müssen.

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