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Grüne: Fünf-Prozent-Hürde streichen

■ Juristische Fragen der Parlaments-Verkleinerung sind lösbar

Für eine Verkleinerung des Bremer Landesparlamentes gibt es keine besonderen juristischen Hürden. Das berichtete gestern der Vertreter der Grünen im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, Hermann Kuhn. Nach seinen Vorstellungen sollte das Landesparlament 79 Sitze haben, also eine ungerade Zahl. 15 der Sitze würden anteilig aus Bremerhaven beschickt, 64 aus der Stadt Bremen.

Regelungen über Überhangmandate seien nicht erforderlich: Wenn man die Sitze gemäß dem „Sainte Lague/Schepers-Verfahren“ verteilt, das auch anderswo im bundesdeutschen Parlamentarismus Anwendung findet, dann würde jede kandidierende Gruppierung, die in Bremerhaven 5 Prozent erreicht, im Parlament vertreten sein.

Nach Ansicht der Grünen sollte die 5-Prozent-Klausel zudem ganz wegfallen; eine Liste in Bremerhaven würden dann einen Sitz erhalten, wenn sie etwa vier Prozent bekommen, in Bremen läge die „natürliche“ Schwelle für den ersten Sitz zwischen zwei und drei Prozent. Es gebe keinen Grund, die Destabilisierung des Parlaments zu befürchten, wenn AfB oder PDS einen Sitz in der Bürgerschaft hätten; das Problem seien eher die Machtblöcke.

Der Vorsitzende des Verfassungsausschusses, Parlamentspräsident Christian Weber, will sich auf eine Diskussion über die 5-Prozent-Klausel derzeit nicht einlassen. Die SPD sei für diese Klausel, erklärte er, aber man müsse das gerichtliche Verfahren abwarten, das die AfB dazu angestrengt habe. Daraus könnten sich neue Gesichtspunkte ergeben. Auch die Reduzierung auf die ungerade Zahl 79 will Weber nicht; in der Koalitionsvereinbarung stehe die Zahl 80, erklärte er.

Die Grünen hatten versucht, in die Verfassungsdiskussion das Thema Beiräte-Rechte einzubeziehen. Das war allerdings von der großen Koalition abgelehnt worden, berichtete Kuhn. Wenn nun die Positionen von Ortsamtsleitern nicht besetzt werden sollten, dann müsse doch darüber geredet werden, meinte er.

In früheren Diskussionen hatte Kuhn im Zusammenhang der Parlamentsverkleinerung gefordert, dass alle Abgeordnete „fulltime“ bezahlt werden. Derzeit gebe es „Ungerechtigkeiten“, meinte er. De facto würden über 50 Prozent der Abgeordneten voll bezahlt, ein Drittel müsse nebenher arbeiten. „Wir haben de facto kein Halbtagsparlament“, erklärte Kuhn, er wolle aber das Verfahren zur Verkleinerung des Parlaments nicht mit dieser Diskussion belasten. K.W.

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