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■ Gericht regelt Entschädigungen neuGroßes Glück für kleine Aktienbesitzer

Karlruhe (AFP) – Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat die jahrelange Praxis der Abfindung von Minderheitsaktionären bei der Übernahme oder Eingliederung eines Unternehmens für verfassungswidrig erklärt. Nach einem gestern in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss verstößt es gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, wenn bei der Berechnung der Abfindungshöhe der Börsenkurs der Aktien außer Betracht bleibt. Konkret geht es um die Abfindung von Kleinaktionären, die nach dem Börsengesetz entschädigt werden müssen, wenn mindestens 95 Prozent des Grundkapitals ihrer Aktiengesellschaft gegen ihren Willen von einer anderen Gesellschaft übernommen werden. Bislang errechnete sich die Entschädigung allein nach dem Ertragswert des übernommenen oder eingegliederten Unternehmens und nicht nach dem Verkehrswert, der sich aus dem jeweils aktuellen Börsenkurs ergibt. Das BVG forderte nun zusätzlich die Berücksichtigung des Aktienwertes.

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