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Grenzkontrollen in der EUFlüchtlinge illegal abgewiesen?

Brüssel will einigen Schengen-Ländern die Fortführung der Grenzkontrollen für drei weitere Monate erlauben. Pro Asyl beklagt illegale Pushbacks an der EU-Ostgrenze.

Junge Migranten protestieren bei eisigen Temperaturen in Serbiens Hauptstadt Belgrad Foto: ap

BRÜSSEL afp/taz | Die EU-Kommission will Deutschland und vier anderen Schengen-Ländern erlauben, die wegen der Flüchtlingskrise eingeführten Grenzkontrollen um weitere drei Monate bis Mitte Mai zu verlängern. „Trotz einer allmählichen Stabilisierung der Lage“ sei der Zeitpunkt für eine Rückkehr zur Reisefreiheit in Europa noch nicht gekommen, erklärte die Behörde am Mittwoch. Nun müssen die EU-Staaten noch grünes Licht für die Verlängerung geben.

Zwar seien maßgebliche Fortschritte hinsichtlich einer Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen erzielt worden, erklärte der Vize-Präsident der EU-Kommission, Frans Timmermans. Diese müssten „aber noch weiter gefestigt werden“. Die Kommission empfehle deshalb, „dass die betroffenen Mitgliedstaaten die befristeten Grenzkontrollen für weitere drei Monate beibehalten dürfen“.

Deutschland hatte wegen der hohen Flüchtlingszahlen im September 2015 als erstes Schengen-Land Kontrollen an der Grenze Bayerns zu Österreich eingeführt. Es folgten Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen mit eigenen Kontrollen an ihren Grenzen im Schengenraum, in dem normalerweise ungehindertes Reisen möglich ist.

Die Kommission hatte im November nochmals einer Verlängerung um drei Monate bis Mitte Februar zugestimmt und wollte danach die Kontrollen eigentlich beenden. Insbesondere die Bundesregierung drängte aber auf eine weitere Verlängerung.

„Diese Kontrollen können nicht für immer fortgesetzt werden“, warnte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos am Mittwoch. Die Reisefreiheit im Schengenraum sei „eine der größten Errungenschaften“ Europas und müsse verteidigt werden.

Dem Schengenraum gehören 26 Länder an, darunter auch die Nicht-EU-Staaten Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein. Bürger können sich normalerweise ohne Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten bewegen. Auch die Wirtschaft profitiert: Güter können schneller und besser planbar zu Abnehmern gebracht werden.

Zudem gab die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl zusammen mit weiteren NGOs einen Bericht heraus, in dem Zurückweisungen von Asylsuchenden an den EU-Außengrenzen, sogenannte Pushbacks, beklagt werden, die rechtswidrig sind. Darin genannt werden Polen, Ungarn, Bulgarien, der Prager Flughafen in Tschechien, sowie Slowenien, das zwar keine EU-Außengrenze hat, aber ein Gesetz plane, das die Abweisung von Asylsuchenden an der Landesgrenze ermögliche.

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2 Kommentare

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  • "Die Reisefreiheit im Schengenraum sei „eine der größten Errungen“ Europas und müsse verteidigt werden."

     

    Sie meinen sicherlich "Errungenschaften"...

  • 1. Das "Abweisen" von Nicht-EU-Staatsbürgern ohne gültige Einreisepapiere an einer EU-Binnengrenze ist zulässig, da für sie keine Freizügigkeit gilt und eine Asylbeantragung in dem EU-Staat, aus dem sie einreisen wollen, möglich und zumutbar ist.

    2. In den Nachbarstaaten der Länder Polen, Ungarn, Bulgarien, Tschechien und Slowenien, die nicht zur EU gehören, droht einer Person, deienach eigenen Angaben ein Flüchtling ist, ebenfalls weder Folter noch Todesstrafe, weder politische Verfolgung noch eine Gefahr für Leib und Leben.

    3. Warum also die Aufregung?