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Greenwashing-KlagenVorwurf der Irreführung

Ver­brau­che­r:in­nen achten mehr auf nachhaltigen Konsum, doch trügen die Werbeversprechen? Die Deutsche Umwelthilfe klagt gegen fünf Unternehmen.

Bio, Öko, Nachhaltigkeit – darauf können sich die Verbraucher nicht immer verlassen Foto: Daniel Karmann/picture alliance

Berlin taz | Sie werben mit Umweltschutz, lösen ihre Versprechen laut der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aber nicht ein: Gegen fünf bekannte Unternehmen geht der Umweltverband nun juristisch vor, wie er am Mittwoch mitteilte. Es geht um als „ozeanfreundlich“ beworbene Sonnencreme von Coty, „nachhaltige“ Schuhe und Kleidung von Deichmann und Tchibo, „Gut für die Umwelt“-Laminat von Toom sowie das „Nachhaltigkeits-Engagement“ von Kosmetikhersteller L’Oreal.

Mit einer Unterlassungsklage will die DUH nun bewirken, dass die Unternehmen in Zukunft keine falschen Umweltversprechen mehr tätigen. „Wir fordern alle Unternehmen auf, ehrlichen Klima- und Umweltschutz zu betreiben und transparent darüber zu informieren“, betont DUH-Chef Jürgen Resch.

Ver­brau­che­r:in­nen würden zunehmend darauf achten, welchen ökologischen Fußabdruck sie durch ihren Konsum hinterlassen, erzählt Agnes Sauter der taz, die bei der DUH für ökologischen Verbraucherschutz zuständig ist. Die Unternehmen würden auf das Bedürfnis mit der Bewerbung – manchmal nur vermeintlich – nachhaltiger Produkte reagieren.

Rund 20 Unternehmen habe die DUH seit Dezember mit diesem Vorwurf konfrontiert, berichtet Sauter. Einige hätten gleich eingesehen, dass sie transparenter werden müssen und hätten sich mittels strafbewehrter Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, so Sauter.

Für die fünf Unternehmen, gegen die die Umwelthilfe nun klagt, gilt das nicht. Coty, Deichmann und Tchibo hätten zwar nach der Abmahnung der DUH mit Änderungen reagiert, so Sauter. Nachträgliche Verbesserungen reichen ihr aber nicht. Damit auch in Zukunft nicht mit falschen Umweltversprechen geworben wird, müssten die Klagen gerichtlich durchgesetzt werden. Dann wären die Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, transparenter zu werben.

Auch EU geht gegen Greenwashing vor

Das Bundesumweltministerium weist auf Nachfrage der taz auf neue europäische Vorgaben hin, die Greenwashing – also das Schmücken mit nur vermeintlichen ökologischen Erfolgen – erschweren sollen. 2024 ist die EU-Richtlinie zur Stärkung der Ver­brau­che­r*in­nen für den ökologischen Wandel in Kraft getreten, bis Ende März 2026 muss sie umgesetzt werden.

Auch Agnes Sauter glaubt, dass die EU-Richtlinie erhebliche Verbesserungen mit sich bringen wird. Man dürfe ein Produkt zum Beispiel nicht mehr als klimaneutral bezeichnen, wenn nur Emissionsgutschriften dafür aufgewendet werden. „Wir wollen die Ver­brau­che­r:in­nen aber schon jetzt und heute schützen“, sagt sie. Die DUH habe bereits weitere Unternehmen im Blick.

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1 Kommentar

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  • Bio bei Lebensmitteln ist gesetzlich festgelegt und sicherer kontrolliert, als alle konventionellen Lebensmittel.



    Deshalb ist das Bild völlig irreführend, und darum geht es auch nicht bei der Klage der DUH.



    Bitte das Bild korrigieren, das schadet allen denen, die ordentlich und korrekt für Bio-Lebensmittel arbeiten und auch denen, die sich über den Kauf freuen wollen.