■ Sparpaket: Göttingen klagt
Göttingen (AFP) – Als bundesweit erste Stadt will Göttingen Verfassungsbeschwerde gegen das Bonner Sparpaket einlegen. Das beschloß der Rat der Stadt mit großer Mehrheit. Mit der Klage will die Stadt „das Inkrafttreten der Novelle des Arbeitsförderungsgesetzes verhindern“. Zur Begründung des Vorstoßes hieß es, das Grundgesetz garantiere die kommunale Eigenständigkeit, die durch das geplante Arbeitsförderungsgesetz berührt sei.
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