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Gleiche Rechte für Teilzeitkräfte

Kassel (ap) - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat in zwei Musterprozessen entschieden, daß Teilzeitbeschäftigte gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden dürfen. Die Teilzeitbeschäftigten müssen nach den gleichen Entlohnungsgrundsätzen wie die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bezahlt werden. Das ergibt sich nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Beschäftigungsförderungsgesetz. Es sprach deshalb rückwirkend ab 1985 zwei teilzeitbeschäftigten Lehrern ihrer Stundenzahl entsprechend die gleiche anteilmäßige Vergütung zu, wie sie den vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Lehrern gewährt wird. (BAG AZ 5 AZR 161/88 und 311/88)