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■ Gleichberechtigung: Rot-Grün will neues StaatsbürgerschaftsrechtTraum vom Happy-End

Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht, ein archaisches Relikt des Kaiserreiches, wird verändert. Darauf haben sich die rot-grünen Koalitionspartner geeinigt. Zwar konnten die Sozialdemokraten noch einige „wenn“ und „aber“ in der Frage, wer die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten solle, durchsetzen. So soll das Türkenbaby erst dann automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten, wenn ein Elternteil in Deutschland geboren ist oder – Zugeständnis an die Grünen – vor seinem 14. Lebensjahr nach Deutschland zugezogen ist. Doch das sollte nicht den Blick auf das Ganze verstellen. Der Bruch mit dem an den „Blutsbanden“ orientierten bisherigen Recht, die kürzeren Einbürgerungsfristen für in Deutschland lebende Immigranten und die Tolerierung der doppelten Staatsbürgerschaft – all das sind geradezu revolutionäre Veränderungen für diese Republik.

Nach vierzigjähriger Geschichte der Einwanderung haben die politisch Verantwortlichen die Notbremse gezogen. Denn jede Republik, die trotz faktischer Masseneinwanderung die Rechtsungleichheit zwischen Bürgern und Nichtbürgern institutionalisiert, düngt das Feld ethnisch-kultureller Konflikte und Gewalt. Nur die Rücksichtnahme auf ihre Klientel verhinderte, daß sich auch die CDU – aus Gründen der Staatsräson, aus Sorge um die „innere Sicherheit“ – zu einer Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts durchringen konnte. Nicht aus Gefälligkeit für Einwanderer, nicht aus „christlicher Ethik“ heraus, sondern der politischen Vernunft wegen. Nun holt es Rot-Grün nach.

Hunderttausende, wenn nicht Millionen werden deutsche Staatsbürger. Diese nun in Aussicht gestellte Rechtsgleichheit ist freilich kein Allheilmittel für „Integration“, gegen kulturelle Konflikte, Rassismus und gesellschaftliche Diskriminierung. Die Erziehung der Deutschen wie der Immigranten, die nun mit gleichen Rechtswaffen verkehren werden, tut not.

Mag sein, daß ein Ausblick auf das, was nun möglich wird, hilfreich ist. Denken wir an die USA, denken wir an den Kriminalfilm, in dem der als „Nigger“ verfemte FBI-Sergeant den rassistischen Weißen (den Kriminellen, der Recht gebrochen hat) verhaftet. Wenn der deutsche Polizist türkischer Herkunft den gewalttätigen Skin verhaftet, der deutsche Staatsanwalt vietnamesischer Herkunft die Anklageschrift verfaßt und vor den Fernsehern die Biedermeier applaudieren, daß dem Recht Geltung verschafft wird – erst dann sind wir am Happy-End angelangt. Ömer Erzeren

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