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Gesundheitsversorgung für FlüchtlingeGleichbehandlung ist möglich

In Bremen und Hamburg haben Flüchtlinge eine reguläre Krankenkassenkarte. So bekommen sie unproblematisch medizinische Hilfe.

Wer zum Arzt muss, muss zum Arzt Bild: dpa

BERLIN taz | Während Flüchtlinge in Berlin, Köln, München und anderswo sich beim Sozialamt einen Krankenschein holen müssen, um sich behandeln zu lassen, können Flüchtlinge in Bremen und Hamburg direkt zum Arzt gehen. Sie nämlich verfügen über ein wertvolles Gut: eine Chipkarte der AOK.

Die Karte sieht aus wie jede andere Krankenkassenkarte, mit Namen und Passbild des Inhabers. „Mit der Karte sind alle notwenigen normalen Behandlungen möglich“, sagt Jörn Hons, Pressesprecher der AOK in Bremen. Ausgenommen Kuren, Auslandskrankenversicherungen, Reha-Maßnahmen, Zahnersatz und bestimmte Zusatzleistungen, für die auch jeder normal Versicherte einen Antrag stellen oder einen Heil- und Kostenplan vorlegen muss.

Sollten gesonderte Behandlungen und Therapien wie beispielsweise bei Diabetes oder Ultraschalluntersuchungen bei Schwangeren nötig sein, würden die auch genehmigt, versichert Hons. Welche Behandlungen zwingend sind, entscheide ein Arzt, sagt Hons: „Es sollen keine Folgeschäden auftreten.“

Anderswo dagegen scheitern Flüchtlinge häufig schon am Krankenschein – selbst in Akut- und Schmerzfällen. In der Regel entscheiden die MitarbeiterInnen im Sozialamt darüber, ob der Schein erteilt wird – und damit auch, ob und welche Behandlung durchgeführt wird. Doch die SachbearbeiterInnen sind Bürokräfte und kein medizinisch geschultes Personal.

Mitunter kommt es zu schwerwiegenden Fehleinschätzungen, der Flüchtlingsrat hat bundesweite Fälle dokumentiert. Da wird einer hörgeschädigten und traumatisierten Frau von einem Berliner Sozialamt ein ärztlich verordnetes Hörgerät verweigert. In Thüringen wird der Antrag einer Asylsuchenden auf Psychotherapie abgelehnt. Begründung: Die Frau habe die Vergewaltigung, die sie traumatisierte, nicht angezeigt. In Hannover starb ein Säugling, weil ein Krankenhaus seine Mutter abgewiesen hatte – sie hatte keinen Krankenschein.

Die AOK in Bremen versorgt rund 14.000 Flüchtlinge in Bremen, Bremerhaven und Hamburg, die Kosten dafür tragen die Sozialbehörden. Die Behandlungskosten pro Person pro Jahr betragen laut Flüchtlingsrat etwa 1.500 Euro.

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1 Kommentar

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  • Bei uns in Rheinland-Pfalz ist es bei einigen Kostenträgern möglich, daß unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die AOK-Karte bekommen. Das entscheidet jeweils die Wirtschaftliche Hilfe. Manchmal gibt es im selben Jugendamt Unterschiede ...