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Gestreamte SexvideosUmstrittene Abmahnungen

250 Euro Strafe und die Versicherung, nie wieder Pornos im Netz abzurufen – ist dieses Vorgehen gegen User korrekt? Die Staatsanwaltschaft Köln prüft das jetzt.

Erwischt! Mehrere Zehntausend Internet-Users hatten die Abmahnung erhalten. Bild: dpa

KÖLN dpa | Im Skandal um Massenabmahnungen wegen des Abrufs von Sexvideos im Web prüft die Staatsanwaltschaft Köln die Einleitung von Ermittlungen. Zurzeit untersuche man, ob ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt gegenüber dem Landgericht Köln einzuleiten sei, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer am Dienstag in Köln. Es gehe dabei darum, ob eine Regensburger Anwaltskanzlei gegenüber dem Landgericht Köln falsche Angaben gemacht habe, um an Nutzerdaten heranzukommen.

Von der Abmahnungswelle sind in Deutschland mehrere zehntausend Internetnutzer betroffen. Sie waren belangt worden, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Sexfilme auf der Seite Redtube.com abgerufen hatten. Sie wurden aufgefordert, 250 Euro zu bezahlen und schriftlich zu versichern, das Vergehen nicht noch einmal zu begehen.

Die Abmahnungen sind in mehreren Punkten umstritten. Zum einen bezweifeln Experten, dass das Abrufen von Videostreams überhaupt gegen das Urheberrecht verstößt. Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als illegal zu erkennen. Zum anderen geht es um die Frage, ob das Landgericht Köln bei der Herausgabe der Anschlussdaten hinters Licht geführt wurde.

Die Anträge hätten nicht deutlich gemacht, dass es um Internet-Streaming und nicht um illegale Tauschbörsen gehe, sagen Anwälte, die abgemahnte Anwender vertreten. Die Kanzlei hat dieser Einschätzung widersprochen.

Weiterhin unklar ist, wie der Rechteinhaber oder die Anwaltskanzlei überhaupt an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gekommen ist. Experten schließen nicht aus, dass es sich dabei um Computerbetrug handeln könnte.

Bremer betonte, dass die Staatsanwaltschaft nicht prüfe, ob die Anwender betrogen worden seien. Es gehe nur um die Versicherungen gegenüber dem Landgericht. Die Prüfung erfolge aufgrund der Medienberichte der vergangenen Woche.

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3 Kommentare

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  • JD
    John Doe

    Wieder mal echter dpa-Schmarr'n:

    "Außerdem sei die Webseite nicht eindeutig als illegal zu erkennen."

    Die Website ist nicht 'illegal'! Derlei könnte allenfalls das 'Streamen' der dort verbreiteten Videos sein.

  • J
    joe

    Da hat sich das Kölner Landgericht ein hübsches Ei gelegt. Das sollte allen eine Warnung sein, die da glauben, dass ein Richtervorbehalt gegen Missbrauch bei der Vorratsdatenspeicherung nutzen würde. Zigtausend mal wurde der Identitätsschutz aus reiner Routine richterlich aufgehoben - das ist nicht nur peinlich, sondern ein Offenbarungseid.

    • @joe:

      Genau. Wenn eine Gangster-Kanzlei mal so eben aufgrund gelogener Tatbestandsbeschreibungen die richterliche Genehmigung zur Datenherausgabe erhält, wie verhält es sich dann erst zukünftig bei Exekutiv-Anfragen bezüglich Vorratsdaten?