Geständnis vor Düsseldorfer Gericht: Möchtegern-Islamist aus Langeweile
Während er auf den Sohn aufpasste, habe er online mit seiner Identität gespielt, sagt ein Ex-Verfassungsschützer. Er habe sich auch als Islamist ausgegeben.
Er habe sich in einem Chat mit einem vermeintlichen Islamisten sogar zu einem konspirativen Treffen in einem Krefelder Fitnessstudio verabredet, sei dort aber nie hingegangen. „Ich habe mich nie mit Islamisten getroffen. Das Ganze hat sich bei mir zu Hause auf dem Sofa abgespielt, während ich auf meinen schwerbehinderten Sohn aufgepasst habe.“
Der 52-Jährige, beim Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln zuständig für die Beobachtung der islamistischen Szene, soll versucht haben, Dienstgeheimnisse über Einsatzorte ausgerechnet an Islamisten weiterzugeben. Dabei soll er aber an einen verdeckt operierenden anderen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes geraten sein.
Ihm hatte er laut Anklage sogar Hilfe bei einem Anschlag auf den Geheimdienst angeboten: „Ich kann euch zum Einlass ins Haupthaus verhelfen, ein Anschlag in der Zentrale wäre doch ganz in Allahs Sinne.“
Genauso habe er sich zuvor der rechten „Nordic Brotherhood“ angedient, oder mit dem Gedanken gespielt, als Mönch ins Kloster zu gehen. „Das war ein Spiel, das war immer das gleiche Schema“, beteuerte der Angeklagte.
Vom Bankkaufmann zum Verfassungsschützer
Nach 35 Jahren als Bankkaufmann habe er sich gelangweilt und sei deswegen trotz eines deutlich niedrigeren Einstiegsgehalts zum Bundesamt für Verfassungsschutz gewechselt, berichtete der Vater von vier Kindern am Dienstag am Düsseldorfer Landgericht.
Eineinhalb Jahre habe das Bewerbungsverfahren gedauert. Obwohl er sich wenig Chancen ausgerechnet habe, sei er für die mobile Observation eingestellt worden. Der neue Beruf habe ihm Spaß gemacht, aber am Wochenende habe er daheim immer auf seinen schwerstbehinderten Sohn aufpassen müssen.
Der 52-Jährige war im April 2016 eingestellt und am 16. November 2016 festgenommen worden. Deutlich weitergehenden Vorwürfen der Ermittler hat die Justiz inzwischen einen Riegel vorgeschoben und diese nicht zur Verhandlung zugelassen.
So sieht das Gericht keine ausreichenden Hinweise dafür, dass es sich bei dem Angeklagten selbst um einen Islamisten mit Anschlagsplänen handelt. „Er ist kein Islamist“, betonte sein Verteidiger. Die weitergegebenen Informationen seien nicht sicherheitsrelevant gewesen. Das Landgericht hat für den Fall zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt.
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