■ Windenergie: Gesetzweg wieder frei
Bonn (AP) – Die Windenergie soll wieder gesetzlich priviligiert werden. Die Bau- und Umweltexperten des Bundestages haben sich laut dem SPD-Abgeordneten Dietmar Schütz nach mehr als einem halben Jahr Gesprächen in den Ausschüssen auf einen gemeinsamen Antrag geeinigt. Den ursprünglichen Paragraphen 35 des Baugesetzbuches, der den Bau der Windkraftanlagen regelte, war im Juni 1994 vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt worden. Die Planungsunsicherheit gefährde den gesamten mittelständischen Industriezweig für Windmühlen, so die Grünen. Der neue Paragraph soll zum 1. Januar 1997 in Kraft treten. Mit einem sogenannten Planungsvorbehalt sollen Gemeinden einen „Wildwuchs“ von Windrädern verhindern können, so Schütz.
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