Gesetzliche Lebensmittelüberwachung: Zwangsouting für Pferdeverarbeiter
Neuer Gesetzesentwurf: Die Koalition will schneller über Lebensmitteltäuschungen informieren und mehr gegen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung tun.
BERLIN taz | Nach dem Pferdefleischskandal will die schwarz-gelbe Koalition die Verbraucher schneller über Täuschungen mit Lebensmitteln informieren lassen. Die Behörden sollten Produkte- und Herstellernamen auch dann veröffentlichen, wenn die Waren nicht die Gesundheit gefährden, heißt es in einem Gesetzentwurf, den CDU/CSU und FDP am Donnerstag im Bundestag beschließen wollten.
Der Skandal um als Rind deklariertes Pferdefleisch hatte Mitte Januar gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichten: Die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer erklärten, sie dürften keine Produkte nennen, weil Pferdefleisch keine Gefahr für die Gesundheit sei.
In dem neuen Passus des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs heißt es allerdings, dass die Behörden informieren „sollen“ – nicht: „müssen“. Voraussetzung ist ein „hinreichend“ begründeter Verdacht, dass eine Firma „in nicht nur unerheblichem Ausmaß“ gegen das Gesetz verstoßen hat. „Der Ermessensspielraum wird zu Zögern und Zaudern bei den Behörden führen“, sagt die Lebensmittelexpertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Jutta Jaksche.
Auch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes stieß auf Kritik. Sie verpflichtet Landwirte, an eine zentrale Datenbank zu melden, wie häufig sie wie vielen Tieren Antibiotika geben haben. Wer, gemessenen am Bundesdurchschnitt, besonders häufig therapiert, muss einen Plan aufstellen, um den Einsatz der Medikamente zu verringern. Der Verbrauch von Antibiotika in Ställen trägt dazu bei, dass immer mehr Keime auch bei Menschen resistent werden.
„Das Gesetz wird am massiven Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung nichts ändern“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Grünen, Friedrich Ostendorff. Die Landwirte müssten weniger Tiere pro Fläche halten. In Außenklimaställen gehaltene Schweine würden robuster. Die Gesetze müssen noch durch den Bundesrat.
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