Gesetzlich Versicherte nicht bessergestellt: Doch kein Zweibettzimmer
Nicht nur CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn war dafür: Die Abschaffung der Drei- und Vierbettzimmer für gesetzlich Versicherte. Die ist nun vom Tisch.
BERLIN taz | Das Zweibettzimmer als Standardunterbringung in Krankenhäusern für alle gesetzlich Versicherten ist vom Tisch. Nicht einmal in der Union konnte sich der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn durchsetzen mit seiner Forderung, Kliniken andernfalls mit finanziellen Einbußen zu bestrafen.
Statt dessen heißt es nun unverbindlich in einem der taz vorliegenden Grundsatzpapier der Union für eine "Reform der medizinischen Versorgung in Deutschland", die Union wolle "erreichen, dass die Länder die patientenfreundlichere Ausstattung der Krankenhäuser vorantreiben". Widerstand war vor allem aus der CSU gekommen. Sie hatte hohe Kosten für Länder und Kommunen als Träger der Krankenhäuser befürchtet.
Das 17-seitige Papier bildete am Dienstag abend die Grundlage für erste Gespräche zwischen Koalitionspolitikern von CDU, CSU und FDP und dem Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) im Hinblick auf ein Versorgungsgesetz, das 2012 in Kraft treten und dem Ärztemangel im ländlichen Raum entgegen wirken soll.
Pläne für schwarz-gelbe Gesundheitspolitik
Als Anreize für eine Niederlassung auf dem Land soll es nach Vorstellung der Union Investitionskostenzuschüsse und Vergütungszuschläge geben. Auch bei den Honorarforderungen sei es vorstellbar, den Landärzten "finanziell entgegen zu kommen", sagte die FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach. Durch Kooperationen mit Krankenhäusern könnte sich zudem die Zahl der Bereitschaftsdienste für niedergelassene Ärzte verringern.
In medizinisch überversorgten Gebieten macht sich die Union für eine zeitlich befristete Zulassung von Praxen stark und erwägt sogar den Aufkauf existierender Praxen, um auf veränderte Bedarfe reagieren zu können: "Die bisherige Praxis, bei der das Recht zur Abrechnung mit den Krankenkassen in Deutschland quasi vererbt werden kann, ist zu beenden."
Landärzte müssen sich nur noch fünf Jahre verpflichten
Im Gegenzug will sie in unterversorgten, unattraktiven Regionen künftig "die Niederlassung nicht wie bisher zu einer unabänderlichen Lebensentscheidung" machen. Heißt: Landärzte müssten sich künftig nur noch für fünf Jahre verpflichten – und könnten danach wechseln, wohin es ihnen gefällt.
Einigkeit in der Koalition besteht darin, dass Ärztebedarf künftig nicht mehr allein die Arzt-Einwohner-Relation berücksichtigen muss, sondern auch die demographische Entwicklung einer Region. Die Union möchte diese Aufgabe "regionalen sektorübergreifenden Versorgungsausschüssen" übertragen. Der Gesundheitsminister wie die FDP halten diese Idee für zu bürokratisch und kontern, sie wollten "die alte Planwirtschaft nicht durch eine neue ersetzen".
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