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Gesetz zum MietwohnungsneubauSPD-Fraktion stoppt Entwurf

Sie haben die Verabschiedung im Bundestag verhindert: Das neue Gesetz würde Wohnungen teurer statt billiger machen, fürchten die Sozialdemokraten.

Auch mit Förderung wird nicht mehr gebaut Foto: dpa

Berlin taz | Die SPD-Fraktion im Bundestag hat die für heute geplante Verabschiedung eines Gesetzes zum Mietwohnungsneubau kurzfristig gestoppt. Die Anhörung zum Gesetzentwurf im Finanzausschuss am Montag sei ein „Desaster“ gewesen, sagte Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher der SPD. Experten befürchteten „große Mitnahmeeffekte“. Investoren, die ohnehin bauen wollen, würden die Förderung in Anspruch nehmen, zusätzliche Neubaueffekte aber kaum ausgelöst werden.

Der Gesetzentwurf war schon zuvor zwischen CDU und SPD umstritten. Mit der sogenannten Sonder-AfA sollten Investoren einen Teil ihrer Kosten (bis zu 35 Prozent in den ersten drei Jahren) für den Neubau von der Steuer absetzen können und dadurch, so die offizielle Begründung, zu Investitionen im „preiswerten Mietwohnungsneubau“ angeregt werden. Die Bundesregierung rechnete dafür mit insgesamt 2,15 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen .

Eine Mietobergrenze für die neu errichteten Wohnungen ist nicht vorgesehen. Die Förderung soll für Wohnungen gelten, die bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter kosten. Die Kosten für einen preisgünstigen Neubau liegen allerdings weit darunter: Lisa Paus (Grüne) hatte der Bundesregierung schon im März vorgehalten, dass neuer Wohnraum in Berlin derzeit für im Schnitt rund 1.700 Euro pro Quadratmeter zu haben ist.

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) befürchtete in seiner Stellungnahme für den Finanzausschuss sogar, dass sich angesichts der großzügigen Obergrenze von 3.000 Euro „weitere private Investoren für einzelne Wohnungen interessieren und den starken Preisauftrieb im Neubausegment weiter befeuern“ würden. Cansel Kiziltepe, Berliner SPD-Abgeordnete im Finanzausschuss, rechnet daher mit Kaltmietpreisen der neu errichteten Wohnungen von bis zu 15 Euro.

Eine Mietobergrenze für die Neubauten ist nicht geplant

Kritisch sieht man in der SPD auch, dass kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften wegen ihrer Steuerbefreiung oder geringer Gewinne von der Sonder-AfA nicht profitieren. Sie müssten über eine Investitionszulage statt über eine Abschreibung gefördert werden. Das könnte allerdings wesentlich teurer werden. Kiziltepe kritisierte gegenüber der taz auch, dass eine Nachverdichtung durch Dachgeschossausbauten oder andere Aufstockungen durch das Gesetz nicht bezuschusst werde.

Das weitere Vorgehen soll laut Binding bis Ende dieser Woche mit der Union besprochen werden. „Wir müssen auch mit den Ländern noch einmal reden“, sagte der SPD-Finanzexperte. Der Bundesrat hatte schon vor Wochen zahlreiche Änderungswünsche an dem Gesetz angemeldet.

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2 Kommentare

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  • Dass die beiden großen Volksparteien längst nicht mehr christlich, sozial und demokratisch sind, sollte längst allgemein bekannt sein. Statt für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen werden die Gelüste der Immobilienwirtschaft und Finanzspekulatoren bedient. Wo kein Wille ist, ist eben auch kein Weg.

     

    Dabei sollte auch den Volksvertreter*innen im Deutschen Bundestag, die dem Gott der Wirtschaft huldigen, bewusst sein dass sie sich damit selbst ein Bein stellen. Wird kein bezahlbarer Wohnraum geschaffen, werden die Kosten im Sozialbereich steigen.

  • Dem Artikel entnehme ich, dass es der CDU wieder einmal besonders wichtig ist, ihre Klientel zu bedienen, und da ist nichts zu teuer. Denn gespart wird ja bekanntlich ausschließlich bei den Kleinen. Doch wen interessiert das?