: Gesetz über Referendum in Polen
Warschau (dpa) - Das polnische Parlament (Sejm) hat eine Verfassungsnovelle und ein Gesetz verabschiedet, mit denen Volksabstimmungen ermöglicht werden. Der Artikel 2 der polnischen Verfassung bekam am Mittwoch den Zusatz: „Die Ausübung der Staatsgewalt durch das arbeitende Volk erfolgt auch durch Willensäußerung in einem Referendum.“ Das parallel beschlossene Gesetz über „Gesellschaftliche Konsultationen und Referenden“ sieht vor, daß der Sejm mit einer Zweidrittelmehrheit einen Volksentscheid anordnen kann. Einen Antrag darauf können Staatsrat und Ministerrat sowie das Führungsgremium der Patriotischen Bewegung für nationale Wiedergeburt (eine Nachfolgeorganisation der Einheitsfront) stellen. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist bindend.
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