Gesetz ab Mitte 2011: Grenzwert für Uran im Trinkwasser
Pro Liter Trinkwasser sind künftig zehn Mikrogramm des Gifts erlaubt. Kritiker sehen auch bei diesem Wert immer noch Gefahr für Kleinkinder.
BERLIN taz | In Deutschland wird ab Mitte 2011 erstmals ein gesetzlicher Grenzwert für das Gift Uran im Trinkwasser gelten. Künftig darf der Urangehalt zehn Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten, wie aus einem Beschluss des Bundesrats hervorgeht. So sollen insbesondere Säuglinge vor dem gesundheitsschädlichen Schwermetall geschützt werden. Während der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft die neue Vorschrift in der Trinkwasserverordnung begrüßt, kritisiert die Verbraucherorganisation Foodwatch den Grenzwert als zu hoch.
Wird das Uran in zu hoher Konzentration konsumiert, kann es etwa Nieren, Blut und Knochen schädigen. Seine Radioaktivität spielt bei den im Wasser üblichen Dosen eine untergeordnete Rolle. Ins Wasser kommt das Element zum Beispiel, indem es durch uranhaltiges Gestein fließt.
"Ein Höchstwert von zehn Mikrogramm bietet keinen ausreichenden Schutz für Säuglinge", sagt Foodwatch-Sprecherin Christiane Groß. Die Organisation beruft sich auf eine Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa), derzufolge weniger als vier Mikrogramm pro Liter für Kleinkinder schädlich sein können. Foodwatch fordert daher einen Grenzwert von zwei Mikrogramm.
Das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung, das an der Efsa-Studie mitgewirkt hat, halten das Risiko für überschätzt. Der eingeführte Wert sei auch für Säuglinge unbedenklich. "Gesundheitliche Schäden sind bei niedrigen Werten nicht toxikologisch nachweisbar", erklärt Hermann Dieter, Trinkwassertoxikologe des Umweltbundesamts. Einen niedrigeren Grenzwert lehnt er ab. Jeder zusätzliche Aufwand für die Reinhaltung des Wassers müsse wissenschaftlich gerechtfertigt sein.
Foodwatch wirft den Behörden dagegen vor, falsche Rücksicht auf wirtschaftliche Interessen einiger Wasserversorger zu nehmen. Mit den gängigen Filtermethoden sei es kein Problem, den Urangehalt bis zur Nachweisbarkeitsgrenze zu senken. Für die Verbraucher fielen kaum Mehrkosten an. Groß spricht von wenigen Cent pro 1.000 Liter - das seien etwa vier Euro je Jahr und Bürger.
Des Weiteren bemängelt Foodwatch, dass nach wie vor kein Grenzwert für Mineralwasser existiert. Zwar gilt seit 2008 auf Empfehlung der deutschen Verbraucherminister ein Richtwert von maximal zehn Mikrogramm für Mineralwasser. Doch dieser Wert ist nur eine unverbindliche Empfehlung.
Da die enthaltene Uranmenge nicht auf dem Etikett genannt werden muss, könnten Verbraucher keine bewusste Wahl treffen, bemängelt Groß. Nur wenn ein Hersteller damit werben will, dass sein Produkt "besonders für Säuglinge geeignet" ist, gilt ein Höchstwert von zwei Mikrogramm pro Liter Mineralwasser.
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