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Geschichte des Kirchenasyls

Hamburg (dpa) – Kirchenasyl hat eine lange Tradition: Schon das Alte Testament der Bibel kennt die Institution des Asylrechts. Das Wort stammt aus dem Griechischen – „asylon“ – und bezeichnet eine Zufluchtsstätte. Ursprünglich schützte es Verfolgte vor Rache oder Selbstjustiz und ermöglichte eine ordentliche Rechtsprechung.

Asylstätten waren zunächst Heiligtümer und Gotteshäuser. Das weltliche Asyl ist vom kirchlichen abgeleitet: So wurden etwa diplomatische Vertretungen zu Zufluchtsstätten. Zunehmend störte sich der Staat am Kirchenasyl. So wurde es schon im Preußischen Landrecht von 1794 stark eingeschränkt.

Das katholische Kirchenrecht (Codex iuris canonici) von 1917 nahm das Recht der Asylgewährung noch für die Kirche in Anspruch. Weil aber das staatliche Recht das Kirchenasyl nicht anerkennt, ist es in der Neufassung des Codex von 1983 entfallen.

Deutsche Staatsanwälte könnten kirchliche Asylgewährung als Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz verfolgen. Nach Aussage des Sprechers der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Wolf- Dieter Just, sind in der Vergangenheit mehrfach Verfahren gegen Pfarrer eingeleitet worden, die aber alle von den Gerichten niedergeschlagen wurden. Seit 1984 seien in fünf Fällen Gemeinderäume von der Polizei geräumt worden. In einem Fall – in Nürnberg – wurde vom Gericht ein Bußgeld verhängt.