Gerichtsurteil gegen Lufthansa-Streik: Gewerkschaft will weiter streiken
Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft UFO erlassen. Diese gilt allerdings nur für Dienstag.
Noch am Abend wollte das Arbeitsgericht Darmstadt über einen zweiten Eilantrag der Lufthansa entscheiden. Zuvor hatte sich Ufo nach vier Tagen Streik bereit erklärt, den längsten Ausstand in der Lufthansa-Geschichte unter bestimmten Bedingungen zu beenden.
Dazu müsse der Konzern eine Schlichtung ohne Vorbedingungen anbieten, sagte Ufo-Chef Nicoley Baublies in Frankfurt. „Wir brauchen ein öffentliches und belastbares Statement der Lufthansa.“ Nur so ließe sich der Streik stoppen. Die Lufthansa reagierte prompt und bot eben dieses in einer schriftlichen Erklärung an. Baublies sagte allerdings kurz darauf zu Reuters, dass ihm kein solches Angebot vorliege. Damit nähern sich die beiden zwischenzeitlich vollkommen zerstrittenen Tarifparteien wenigstens ein Stück weit wieder an.
Andererseits erhöhten Ufo und die Lufthansa gleichzeitig den Druck auf die jeweils andere Seite: Während die Lufthansa vor Gericht zog, reagierte die Gewerkschaft mit der Ankündigung weiterer Streiks. Von Mittwoch bis Freitag werde nun ganztägig der gesamte Flugbetrieb der Lufthansa an den Flughäfen Frankfurt, München und Düsseldorf bestreikt. Hunderttausende Fluggäste dürften betroffen sein.
Am Dienstag - dem vierten Streiktag - legte das Kabinenpersonal auf Langstreckenflügen die Arbeit nieder. Zudem waren Lufthansa-Verbindungen ab Düsseldorf betroffen. Knapp 30.000 Passagiere saßen deshalb fest. Die Lufthansa kostet ein kompletter Streiktag etwa 20 Millionen Euro Betriebsgewinn.
In dem seit zwei Jahren schwelenden Tarifkonflikt geht es neben vielen anderen Punkten um die Altersversorgung für die 19.000 Stewards und Stewardessen bei der Lufthansa. Die Zuspitzung und der Streik von Ufo sind überraschend, da die Gewerkschaft anders als Cockpit Sparprojekte wie etwa kostengünstigere Langstreckenverbindungen mittrug.
Angebot als Provokation bezeichnet
Doch mittlerweile trauen sich die Tarifparteien kaum noch über den Weg. Um die Wogen wieder zu glätten, stellte Konzern-Chef Carsten Spohr am Montagabend ein neues Tarifangebot vor. Nebst einer höheren Einmalzahlung sollten alle bereits angestellten Flugbegleiter mit 55 Jahren in Frührente gehen. Baublies nannte den Vorstoß eine Provokation.
Die Lufthansa hat gegen die Flugbegleiter geklagt, weil eine ähnliche Klage gegen die Piloten vor zwei Monaten von Erfolg gekrönt war. Anfang September verbot das Hessischen Landesarbeitsgericht (LAG) nach einem Antrag auf einstweilige Verfügung den damals laufenden Cockpit-Streik. Der Ausstand sei rechtswidrig gewesen, da die Gewerkschaft nicht in erster Linie bessere Bedingungen der Piloten zum Ziel gehabt habe, sondern sich gegen die Unternehmensstrategie der Lufthansa und den Ausbau des Lufthansa-eigenen Billigfliegers Eurowings richtete.
Nun geht Cockpit gegen das gerichtliche Streikverbot vor und will es vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Die Gewerkschaft teilte mit, beim Karlsruher Gericht Verfassungsbeschwerde eingelegt zu haben. Reuters hatte zuvor darüber berichtet. Die schlagkräftige Spartengewerkschaft Cockpit legte die Lufthansa seit dem Frühjahr 2014 insgesamt 13 mal mit Streiks lahm.
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