Gerichtsprozess zu Verbrechen in Syrien: Das Rädchen im Foltergetriebe
Eyad A. soll dem syrischen Geheimdienst beim Foltern geholfen haben. Seit April steht er in Koblenz vor Gericht, jetzt endeten die Pladoyers.
Am 17. Dezember 2010 habe der Gemüsehändler Mohamed Bouazizi sich in Tunesien in Brand gesteckt, um auf die Missstände in seinem Land aufmerksam zu machen, so beginnt der Vertreter der Bundesanwaltschaft sein Plädoyer. Dies sei der Beginn des Arabischen Frühlings gewesen. „In Syrien ging das Regime von Beginn an mit massiver Gewalt und Brutalität gegen die Demokratiebewegung vor.“
Schon nach wenigen Minuten ist klar: Hier wird es in den kommenden Stunden nicht nur um die Vergehen des Angeklagten Eyad A. gehen. Klinge und seine Kollegin Claudia Polz werden ein Plädoyer gegen die Verbrechen des syrischen Regimes von Baschar al-Assad insgesamt vortragen.
In dessen „gut geölter, bestens funktionierender Foltermaschinerie“, wie sie es nennen, war Eyad A. wohl nur ein kleines Rädchen. Doch ohne Rädchen wie ihn, so wird Klinge später sagen, hätten die Verbrechen vielleicht überhaupt nicht, mit Sicherheit aber nicht in diesem Ausmaß stattfinden können.
Jasper Klinge, Oberstaatsanwalt
Zuvor hatte das Gericht am Morgen den Prozess gegen Eyad A. vom Hauptverfahren abgetrennt. Gegen den Hauptangeklagten Anwar R., der wohl ein deutlich größeres Rad im Getriebe des Assad-Regimes gewesen ist, wird weiter verhandelt.
Mit Anwar R. und Eyad A. müssen sich seit Ende April 2020 erstmals weltweit zwei mutmaßliche syrische Folterknechte vor Gericht verantworten. Nach dem Weltrechtsprinzip im Völkerstrafgesetzbuch können in Deutschland Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgt werden, wenn weder Täter noch Opfer Deutsche sind.
Es ist ein Freitag im September oder Oktober 2011, der Eyad A. konkret zur Last gelegt wird. In Douma demonstrierten mehrere tausend Menschen gegen das Regime, etwa tausend Sicherheitsleute sollten das verhindern. Plötzlich stieg Hafez Makhlouf, der Chef der berüchtigten Unterabteilung 40 des Allgemeinen Geheimdienstes, aus dem Auto und schoss grundlos mit einem Maschinengewehr auf die friedlichen DemonstrantInnen.
Mindestens drei Menschen waren sofort tot, mindestens zwei weitere erlagen später ihren Verletzungen. Makhlouf forderte seine Mitarbeiter auf, es ihm gleichzutun und Jagd auf fliehende DemonstrantInnen zu machen.
Büro sei nicht seine „Sache“
Makhlouf, bekannt für seine Brutalität, ist ein Cousin mütterlicherseits von Assad, Mitglied im engsten Machtzirkel des Regimes – und damals Eyad A.s Chef. Mit Kollegen setzte dieser 30 DemonstrantInnen fest, schaffte sie in Kleinbusse und verfrachtete sie in die Al-Khatib-Abteilung, wo sie brutal gefoltert wurden.
„Der Angeklagte wusste, dass Folter systematisch angewendet wird“, sagt Klinge. Auch habe A. gewusst, dass Menschen an den Folgen starben. „Auch dies war ihm bekannt, auch dies akzeptierte er.“ Eyad A. ist der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.
Eyad A. ist heute 44 Jahre alt, seine Frau und die sechs Kinder leben in Zweibrücken. Mit 20 ging er zum syrischen Geheimdienst. Dort trainierte er zunächst Rekruten, im Februar 2010 wechselte er in die Abteilung 251, auch Al-Khatib-Abteilung genannt, die für die Sicherheit in Damaskus und Umgebung zuständig ist. Er spionierte Moscheen und Imame aus, dann wurde er in die Region Zabadani versetzt, etwa 30 Kilometer von Damaskus entfernt.
Doch dort gefiel es ihm nicht. „Ich wollte den Job verlassen, weil die Büroarbeit nicht so meine Sache ist“, sagte A. im Mai 2018 bei seiner Anhörung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz Bamf. So hat es der zuständige Mitarbeiter vor Gericht ausgesagt. A. selbst schweigt im Prozess. Das Bamf machte das Bundeskriminalamt auf A. aufmerksam, das ihn wenige Monate später verhörte. Auf diese beiden Aussagen stützt sich die Anklage gegen A. in großen Teilen.
Schläge mit Eisenstangen
Im Juli 2011, der Aufstand in Syrien war bereits einige Monate im Gang und die Brutalität des Regimes nahm zu, wechselte A. zur Unterabteilung 40, die er selbst „gefährlich“ genannt hat. „Wenn man einmal drin ist, kann man nicht mehr ausscheiden, es ist wie eine mafiöse Vereinigung.“
Auch erzählte A. den Beamten von den Geschehnissen in Douma – und dass die Gefangenen, die sie gemacht hätten, in der Abteilung 251 von Wärtern mit Metallstangen geschlagen worden seien. Er habe dort Gefangene vor Schmerzen schreien und weinen hören.
Die Angehörigen der Unterabteilung 40 würden gezielt ausgewählt, sagt Oberstaatsanwalt Klinge. Grundlage sei neben körperlicher Fitness die unbedingte Loyalität zum Regime. Eyad A. habe gewusst, dass es sich um eine „brutale Abräum- und Schlägertruppe“ unter Führung des für seine Gewalttätigkeit bekannten Makhlouf gehandelt habe. Und trotzdem sei er von seinem Bürojob an die Front gewechselt.
Auch habe A. von der systematischen Folter Kenntnis gehabt. Die AnklägerInnen fahren in ihrem Plädoyer noch einmal all die Beweise auf, die der Prozess bislang für den systematischen Angriff des Regimes auf die eigene Bevölkerung zusammengetragen hat. Die Aussagen der Opferzeugen, die berichteten, welch unfassbar brutale Gewalt sie in dem Folterkeller der Abteilung 251 erfahren haben und wie sie noch heute unter den Folgen leiden.
Bilder des Schreckens
Sie schilderten die sogenannten Willkommenspartys, bei denen sie bei ihrer Ankunft mit Tritten und Schlägen malträtiert wurden. Sie berichteten von Elektroschocks, Übergüssen mit Wasser, herausgerissenen Fingernägeln, einer Vergewaltigung und davon, wie sie an den Händen stundenlang an der Decke aufgehängt wurden, so dass nur die Fußspitzen den Boden berührten.
Von Foltermethoden wie „Dulab“, bei dem der Häftling in einen Autoreifen gezwängt und mit Schlägen und Tritten malträtiert wird. Oder „Falaka“, bei der das Opfer immer wieder auf die besonders empfindlichen Fußsohlen geschlagen wird.
Klinge und Polz führen die sogenannten Caesar-Files an, Tausende Fotos, die ein ehemaliger syrischer Militärfotograf von getöteten Gefangenen gemacht und aus dem Land geschleust hatte. Dazu die Analyse eines Rechtsmediziners, der von systematisch beigebrachten Misshandlungen sprach, die zum Tod geführt hätten.
So entstehen die furchtbaren Bilder von den Geschundenen im Kopf der ZuhörerInnen wieder neu. Die AnklägerInnen erinnern an die Aussagen von ehemaligen Mitarbeitern des Regimes, die riesige Massengräber geschildert hatten, in denen die vielen Toten verscharrt wurden, und daran, wie die Leichen stanken. Für die AnklägerInnen steht fest: Es handelt sich hier um Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die das Regime von Baschar al-Assad begangen hat. Und dazu hat Eyad A. Beihilfe geleistet.
Hatte der Angeklagte eine Wahl?
Auch zwei Verwandte von A., ein Schwager und ein Cousin, bestätigten, dass A. beim Geheimdienst gearbeitet hat. Doch das Bild, das sie von Eyad A. zeichnen, ist ambivalenter als das der Bundesanwaltschaft. Sie berichten davon, dass A. jemanden vor dem Geheimdienst versteckt habe. Dass er Oppositionelle gewarnt und ihnen geholfen hat. Dass er der unschuldigen Zivilbevölkerung nicht schaden wollte.
Eyad A. selbst hat beim BKA ausgesagt, dass er den Befehl bekommen habe, Zivilisten zu töten. „Ich wollte meine Landsleute nicht töten“, sagte er, deshalb sei er im Januar 2012 desertiert und habe mit seiner Familie das Land verlassen. Im April 2018 reiste sie im Zuge der Familienzusammenzuführung nach Deutschland ein. Die Eltern hatten den ältesten Sohn alleine auf den Weg zu Verwandten nach Deutschland geschickt.
Am 19. Februar 2019 ist Eyad A. in Zweibrücken verhaftet worden. Da war der Vorwurf noch deutlich umfassender. Doch weil die Beamten des BKA ihm nicht klarmachten, dass er nicht mehr nur als Zeuge galt, konnte seine Aussage zum Teil nicht verwendet werden; die Anklage musste reduziert werden. Jetzt wird ihm die Beihilfe zur Folter von 30 Menschen zur Last gelegt. Dafür fordert Oberstaatsanwalt Klinge am Mittwochnachmittag fünfeinhalb Jahre Haft.
Am Donnerstagvormittag hat im Saal 120 die Verteidigung das Wort. Rechtsanwalt Matthias Schuster, Eyad A.s Verteidiger, zeichnet ein anderes Bild von seinem Mandanten. Dieser sei in die Unterabteilung 40 versetzt worden, aktiv beworben habe er sich nicht. Auch habe sich Eyad A. vom Regime abgewandt, sei desertiert, habe bei den deutschen Behörden umfassende Aussagen gemacht und nach der Analyse der Caesar-Fotos per Brief sein Entsetzen zum Ausdruck gebracht. Der Versuch der Bundesanwaltschaft, Eyad A. als Überzeugungstäter hinzustellen, sei falsch.
Entscheidend in Schusters Argumentation ist etwas anderes. Er bezieht sich auf den sogenannten entschuldigenden Notstand im Strafgesetzbuch. Danach darf jemand, der eine rechtswidrige Tat begeht, weil er anders Gefahr für Leib und Leben von sich selbst oder von Angehörigen nicht abwenden könne, nicht bestraft werden.
Genau dies, so Schuster, sei bei Eyad A. der Fall: „Er hatte nur zwei Alternativen“, sagt der Rechtsanwalt. Die DemonstrantInnen in die Abteilung 251 zu bringen oder den Befehl zu verweigern und zu desertieren. Letzteres aber hätte nicht nur sein Leben, sondern auch das seiner Familie bedroht. „Der Angeklagte ist freizusprechen, der Haftbefehl aufzuheben“, fordert deshalb der Verteidiger.
Letzte Worte zu sprechen, schlägt Eyad A. aus. Er habe den Ausführungen der Verteidiger nichts hinzuzufügen, sagt er auf Arabisch, ein Dolmetscher übersetzt. Dann starrt er in den Saal. Das Urteil wird am kommenden Mittwoch erwartet.
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