Gerichtshof verurteilt Türkei: Mitschuld an Journalisten-Mord
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Die Türkei hat sich mitschuldig gemacht und muss Schmerzensgeld an die Familie des ermordeten Journalisten Dink zahlen.
Die Türkei trägt Mitschuld am Tod des Journalisten Hrant Dink. Dies stellte gestern der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg fest. Trotz der Hinweise auf ein Attentat seien die türkischen Sicherheitsbehörden untätig geblieben. Außerdem wurde die Türkei verurteilt, weil sie zu Lebzeiten die Meinungsfreiheit von Hrant Dink verletzte und nach der Ermordung nicht ausreichend ermittelt hatte.
Hrant Dink war ein türkischer Journalist mit armenischen Wurzeln. Er wurde im Januar 2007 in Istanbul auf offener Straße vor dem Haus der von ihm herausgegebenen Zeitung Agos erschossen. Agos ist eine zweisprachige türkisch-armenische Wochenzeitung, in der vor allem die Situation der Armenier in der Türkei und der türkische Völkermord an den Armeniern 1915-1917 offen diskutiert wurde.
Nationalistische Extremisten zeigten Dink 2004 wegen "Verunglimpfung des Türkentums" an, weil er in einem Text im Zusammenhang mit dem türkisch-armenischen Verhältnis metaphorisch von türkischem Blut als "Gift" gesprochen hatte. Gemeint war aber die Fixierung der Armenier auf die Anerkennung des Genozids durch die Türken. Hrant Dink wurde dennoch in drei Instanzen verurteilt. Die Strafe von sechs Monaten Haft auf Bewährung war noch nicht rechtskräftig, als der Mord geschah. Seine politischen Freunde gingen davon aus, dass die Justiz Dink mit ihrem Urteil zum Abschuss freigegeben hat.
Gegen seine Verurteilung hatte Hrant Dink noch zu Lebzeiten Beschwerde beim EGMR in Straßburg eingelegt. Nach der Ermordung erhoben seine Frau, seine Kinder und sein Bruder weitere Klagen. Alle Beschwerden hatten Erfolg. Die Türkei muss der Witwe und den Kindern nun zusammen 100.000 Euro Schadensersatz bezahlen, der Bruder erhält 5.000 Euro.
Die Türkei habe das Lebensrecht von Hrant Dink verletzt, weil die Sicherheitskräfte den Hinweisen auf Dinks geplante Ermordung nicht nachgingen. Sowohl die Polizei im nordtürkischen Trabzon als auch die Polizei in Istanbul wie auch die paramilitärische Gendarmerie in Trabzon wussten von Anschlagsplänen, blieben aber untätig. Durchgeführt wurde der Mord dann von drei Mitgliedern einer rechtsradikalen Jugendgang aus Trabzon.
Schon die Verurteilung Dinks durch die türkischen Gerichte wurde jetzt beanstandet. Sie sei in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig gewesen. Dink habe eindeutig nicht echtes türkisches Blut als Gift bezeichnet. Die türkischen Strafgerichte hätten den metaphorischen Begriff nur als Vorwand benutzt, um Dink zu bestrafen, weil er den türkischen Staat und dessen Weigerung, den Genozid anzuerkennen, kritisiert hatte. Die Suche nach der historischen Wahrheit sei jedoch ein "integraler Teil der Meinungsfreiheit", betonten die Richter. Jeder Staat habe die Verpflichtung, ein Klima zu schaffen, in dem offene Debatten frei von Angst gedeihen können.
Kritisiert wurde von den Straßburger Richtern schließlich, wie halbherzig in der Türkei der Mord und vor allem seine Hintergründe aufgeklärt wurden. Zwar stehen die jugendlichen Täter selbst vor Gericht, die Untersuchung der polizeilichen Untätigkeit habe jedoch im Wesentlichen darin bestanden, die Polizisten zu verteidigen.
Das Urteil der siebenköpfigen Straßburger Kammer fiel einstimmig, auch der türkische Richter stimmte für eine Verurteilung der Türkei. Das Land kann noch die 17-köpfige Große Kammer des EGMR anrufen.
(Az.: 2668/07 u. a.)
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