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Gerichtshof stärkt unverheiratete VäterSorgerecht ist Menschenrecht

Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte unverheirateter Väter. Das hat Folgen für die deutsche Politik. Aber welche?

Himmlisches Urteil? Mehr Recht für unverheiratete Väter. Bild: photocase

Nichteheliche Mütter verlieren eine wichtige Vetoposition. Bisher konnten sie ganz allein entscheiden, ob sie mit dem Vater ihres nichtehelichen Kindes ein gemeinsames Sorgerecht ausüben wollen. Diese einseitig starke Stellung der Mütter verstößt aber gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Dies entschied jetzt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die derzeitige deutsche Rechtslage diskriminiere nichteheliche Väter.

Geklagt hatte der Kölner Musiker Horst Zaunegger. Er ist Vater einer nichtehelichen Tochter, die heute 14 Jahre alt ist. Mit der Mutter lebte er fünf Jahre zusammen. Das Paar trennte sich drei Jahre nach der Geburt der Tochter, die Mutter zog in eine andere Wohnung in demselben Haus. Zwei Tage die Woche lebte die Tochter beim Vater, an den Wochentagen und in den Urlauben wechselten sich die Eltern ab.

Anders als viele nichteheliche Väter hatte Zaunegger also kein Problem, Umgang mit seinem Kind zu haben. Er wollte jedoch ein gleichberechtigter Vater mit voller Verantwortung sein. "Die Kindsmutter hatte in allen Diskussionen mit mir immer eine Machtposition, weil sie das alleinige Sorgerecht hatte und ein gemeinsames Sorgerecht ablehnte", so Zaunegger zur taz.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 1624a BGB) hat bei unehelichen Kindern zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht. Das heißt, sie kann entscheiden, wo das Kind lebt, welche Schulart es besucht, ob eine wichtige Operation durchzuführen ist. Nur wenn nicht verheiratete Eltern gemeinsam eine "Sorgeerklärung" abgeben, können sie die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Deshalb kann der Vater das Sorgerecht bisher nicht gegen den Willen der Mutter erlangen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Rechtslage 2003 für grundgesetzkonform erklärt. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass eine nichteheliche Mutter sich dem Wunsch des Vaters nur dann verweigert, "wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden". Dass sie die Vetomacht "als Machtposition gegenüber dem Vater missbraucht", habe der Bundestag nicht unterstellen müssen.

Anders entschied nun der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte, der von den 47 Staaten des Europarats getragen wird. Ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter stehe dem Kindeswohl nicht grundsätzlich entgegen. Dies zeige sich schon daran, dass auch bei geschiedenen Eltern im Streitfall ein Gericht entscheide, ob die gemeinsame Sorge bestehen bleibt. Es sei daher "unverhältnismäßig", dass bei nichtehelichen Eltern eine gerichtliche Klärung des Sorgerechts generell ausgeschlossen sei.

Diese Entscheidung betrifft nicht nur den Einzelfall Horst Zaunegger. Vielmehr muss der deutsche Gesetzgeber nun das deutsche Recht ändern. Eine Frist setzte der Straßburger Gerichtshof freilich nicht.

Auf jeden Fall muss nichtehelichen Vätern bald eine gerichtliche Möglichkeit zur Klärung des Sorgerechts gegeben werden. Das hatten die Grünen voriges Jahr bereits erfolglos im Bundestag beantragt. Weitergehend könnte das gemeinsame Sorgerecht auch bei nichtehelichen Eltern zum Regelfall erklärt werden, zumindest wenn sie zusammenleben.

Von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist aber keine weitreichende Initiative zu erwarten. Sie hielt die unangreifbare Vetoposition der Mütter für richtig. Davon wolle sie nur abweichen, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht oder vom Straßburger Gerichtshof dazu gezwungen werde, sagte sie voriges Jahr bei einer Veranstaltung in Berlin, als sie noch nicht Ministerin war.

Jetzt erklärte das Justizministerium, dass man zunächst eine wissenschaftliche Untersuchung zur Situation nichtehelicher Elternpaare abwarten wolle, die "leider erst Ende 2010" vorliegen wird. "Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten wird das Bundesjustizministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen." Familienministerin Kristina Köhler wollte sich gestern dazu erst mal nicht nicht äußern.

Bis zur Änderung des deutschen Rechts haben nichteheliche Väter keine Chance, ein gemeinsames Sorgerecht zu erzwingen. In dramatischen Fällen - wenn etwa die Mutter mit dem Kind in einen anderen Erdteil ziehen will - kann der Vater das Familiengericht anrufen, aber auf einer anderen Rechtsgrundlage (Paragraf 1666 BGB). Das Gericht muss dann prüfen, ob der drohende Verlust des Kontakts zum Vater das Kindeswohl gefährdet.

Auch Horst Zaunegger wird trotz seines Erfolgs in Karlsruhe deshalb zunächst kein gemeinsames Sorgerecht erhalten. Nicht einmal Schadenersatz ist ihm zugesprochen worden. Er ist mit dem Urteil, das die deutsche Rechtslage nachhaltig verändern wird, dennoch "absolut zufrieden".

Nicht ganz zufrieden mit dem Urteil ist der Verein Väteraufbruch für Kinder: "Wir wollen keine Frickellösung", sagte Vorstandsmitglied Rainer Sonnenberger zur taz. "Wir wollen eine Lösung wie in Frankreich: Sobald ein Vater die Vaterschaft anerkennt, hat er auch das Sorgerecht."

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, der mehr Frauen als Männer vertritt, sieht das anders: "Das Urteil ist weise", so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des Verbands. Es sehe eben ausdrücklich vor, dass die Sorge zunächst bei der Mutter bleibt. Gerade aus Frankreich kenne sie erschreckende Beispiele von Vätern, die ihre Vaterschaft nur zur Schikane der alleinerziehenden Mütter missbrauchten. "Anders als bei ehelich geborenen Kindern ist die Bandbreite der Beziehung zum Vater bei unehelichen Kindern eben sehr groß. Es könnte nach französischem Recht sogar der Vergewaltiger irgendwann vor der Tür stehen und über sein Kind bestimmen wollen", so Schwab.

Angelika Nake, Familienrechtsexpertin vom Juristinnenbund, kennt schwierige Fälle gemeinsamer Sorge und findet: "Das Urteil verliert das Kindeswohl etwas aus dem Blick". Aus ihrer Praxis zitiert sie den Fall eines Vaters, der verbieten ließ, dass der von der Mutter gewünschte Vorname in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Ein anderer Vater wollte nicht, dass sein Kind in die teurere Kita mit Bioessen geht. "Sie müssen dann jedes Mal Gerichte bemühen, und das tut dem Kindeswohl garantiert nicht gut", so Nake.

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89 Kommentare

 / 
  • A
    Andre

    @Trauriger Vater

     

    Lieber trauriger Vater,

     

    als ich weiter unten bezüglich Gesetzesänderung „zeitnah“ schrieb, waren natürlich wenige Jahre, nicht Monate gemeint.

    Gesetzesänderungen in Monaten gibt es nur bei sehr populistischen Themen, die Gesetze sind dann mit heißer Nadel gestrickt und werden Jahre (nicht Monate) später vom BVG oder BGH als rechtswidrig bezeichnet, mit jahrelangen Übergangsfristen.

    Aber selbst wenn in wenigen Jahren das, eigentlich selbstverständliche, gemeinsame Sorgerecht beider Eltern gesetzlich geregelt wäre:

    Meistens wird das funktionieren, aber wie setzt ein Elternteil die „Kindes- und Elterninteressen“ gegenüber einem (empfunden oder tatsächlich) destruktiven Elternteil durch?

    „Stell dir vor, du hast das gemeinsame Sorgerecht, aber die Mutter (oder der Vater) sabotiert es!“

    Bei 50:50 sind dann wieder Behörden, Gerichte etc. gefragt.

    Bei ledigen Eltern dann genauso wie bereits jetzt bei geschiedenen Eltern.

    Wie du im Internet einfach recherchieren kannst, gibt es sowohl vernünftige Entscheider, wie auch völlig irr(ational)e.

    Also genau wie bei den Eltern.

    Das gemeinsame Sorgerecht für alle Eltern kann nur ein erster (richtiger und wichtiger) Schritt sein.

     

    Das Problem der vernünftigen Entscheidungsfindung und deren Durchsetzung im Konfliktfall ist mit einer Gesetzesänderung alleine eben noch nicht gelöst.

    Das „Cochemer Modell“

    http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/begrenzung-der-kampfzone/

    hat auch nur eine Erfolgsquote von 80-90%.

    Was passiert mit den 10-20% nicht „Einvernehmlichen“?

    Oder wenn gar beide Eltern destruktiv sind? (wobei „destruktiv“ auch eine subjektive Wahrnehmung sein kann)

    Können solche Konfliktfälle in einem Gesetz bereits berücksichtigt werden?

    (Bei einer (Vermögens-)Teilung gibt es z.B. den klassischen Lösungsansatz: „der eine teilt, der andere wählt“, aber wo bleibt bei einer Trennung dabei das „Kindeswohl“?)

     

    Lieber „Trauriger Vater“, es gibt leider mehr Fragen als Antworten.

    Gib dein Kind bloß nicht auf und versuche alles, auch wenn du zu Kreuze kriechen musst!

    Es braucht dich!!!!

     

    P.S.

    Die Evolution ist nun mal nicht so schnell wie der gesellschaftliche Wandel.

    Da bewirkt auch ein „Girls (Boys) Day“ keine schnelle Änderung.

  • TV
    Trauriger Vater

    Sorgerecht für unverheiratete Väter, April 2010 - es ist immer noch nichts passiert !!

     

    In fast ganz Europa haben die unverheirateten Eltern das gemeinsame Sorgerecht nach der Geburt ihres Kindes!! Warum ist das 2010 in Deutschland noch nicht der Fall??

     

    Wie lange müßen wir unverheiratete Väter noch darauf warten??

     

    Die Bundesregierung sollte schnell handeln !!!

     

    Warum kann in Deutschland ein Vater nicht Vater sein, wenn mit der Mutter die Pferde durchgehen?

     

    Es ist mehr als eine Diskriminierung, wenn die Mutter ihre Muskeln spielen lässt und dem Vater u.a. den Kontakt zu seinem Kind so schwer wie möglich macht!!

     

    Wissen die Politiker in Deutschland überhaupt, was die Mütter mit uns unverheiratete Väter machen??

     

    Das Kind liebt Vater und Mutter !!! Und auch der Vater liebt sein Kind !!!

     

     

    Gruß,

    ein sehr trauriger Vater

     

    Die Pressestelle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte teilte am 03.12.2009 mit:

    Verletzung von Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) in Verbindung mit Artikel 8 (Recht auf Achtung des Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention

  • AF
    Andreas Fischer Rechtsanwalt und CPA (USA)

    Das dürfte wohl so überhaupt nicht stimmen:

     

    "Bis zur Änderung des deutschen Rechts haben nichteheliche Väter keine Chance, ein gemeinsames Sorgerecht zu erzwingen."

     

    Mit dem Urteil des EuGH ist bereits die Menschenrechtswidrigkeit von § 1628 a BGB festgestellt worden.

     

    Mütter und Jugendämter, die sich weiterhin weigern, mit den Vätern die elterliche Sorge zu teilen, sollten - nach Fristsetzung - vor Gericht gebracht werden.

     

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH muss Diskriminierung durch den deutschen Gesetzgeber nämlich nicht erst in deutsche Gesetze umgesetzt werden. Damit wird lediglich eine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers erfüllt. Das Urteil des EuGH hat aber auch so bereits die Bedeutung eines deutschen Gesetzes, es ist also vollkommen egal, was die da noch rumhanseln. Eine Klage auf Übertragung der gleichberechtigten elterlichen Sorge wegen Diskriminierung dürfte schon jetzt Aussicht auf Erfolg haben. Im übrigen schliesst der EuGH auch Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland nicht generell, sondern nur im vorliegenden Fall aus, weil die Feststellung der Menschenrechtswidrigkeit des deutschen Gesetzes hinreichende Genugtuung sei. Man könnte also schon jetzt an insgesamt 1,6 Millionen Klagen auf Schadensersatz wegen Diskriminierung und Benachteiligung von Männern gegen Deutschland denken, die dem Grunde nach bereits festgestellt und begründet sind. Und die Höhe des zu zahlenden Schadensersatzes hängt natürlich vom Einzelfall ab, je nachdem, wie sehr insbesondere das Kind durch derartige Diskriminierungsmassnahmen des deuschen Gesetzgebers geschädigt wurde. - Wenn der deutsche Staat und Gesetzgeber es sich offensichtlich leisten kann, seine Bürger weiterhin frech und unverhohlen zu diskriminieren, dann soll er mindestens dafür zahlen.

  • D
    Daddycool

    @galater

    so ein unqualifizierter Gedankengang. Es geht hier vordergründig um Elternschaft und nicht um Lebensformen. Von mir aus lass die Ehe aus dem Spiel und diskutier dann über die Rechte und Pflichten eines Vaters oder einer Mutter.

  • G
    galater

    Wenn man es mal so betrachtet dass die Ehe an sich, mit dem Ziel ein gegengeschlechtliches Individuum zur Mehrung materiellen Wohlstands und abgesicherter Aufzucht der Jungen kettengleich an sich zu binden, genau genommen eine Diskriminierung des Geschlechtspartners darstellt da man ihm eine jederzeit mögliche freie Wahl abspricht, stellt logischerweise eine Gleichstellung lediger Eltern mit verheirateten ebenfalls eine Diskriminierung dar.

     

    Wenn also das Ziel war, eine weniger diskriminierende Lebensform einer mehr diskriminierenden anzugleichen war das EU-Urteil ganz sicher ein voller Erfolg.

     

    Womit alle Errungenschaften des letzten Jahrhunderts mit dem Datum dieses Urteils schlicht in die Tonne getreten wurden.

     

    Die Zeiten werden härter, latente Ängste werden ganz bewusst geschürt, und der Mensch, der sich vor Furcht in alte Muster flüchtet wird jedenfalls nicht der sein der in die Zukunft führt.

     

    In diesem Kontext versteht jeder mit ein wenig intellektuellen Fähigkeiten begabte Mensch durchaus wohin die Mehrheit der Menschen sich entschieden hat zu gehen: Rückwärts.

     

    Ein für Viele hier sicher (zu) viel Hirnschmalz erfordernder Gedankengang.

     

    Viel Spass dann noch zurück in Neandertal.

  • IN
    Ihr Name J.D. Meyberg

    Als einzige Zeitung, die ich in den letzten Tagen durchsah, zeigt die taz sich gut informiert, wo genau Frau Leutheusser-Schnarrenberger in der Sorgerechtsfrage zu lokalisieren ist.

     

    Noch vor fünf Monaten stellte sie nicht-verheirateten Müttern eine General-Entlastung aus: Diese würden „in aller Regel zum Wohle des Kindes“ Vätern das Sorgerecht vorenthalten, zumeist läge nicht einmal ein „Mindestmaß an Übereinstimmung und Kooperationsbereitschaft“ vor; deshalb gäbe es keinerlei Veranlassung, das einseitige Veto-Recht der Mütter in Frage zu stellen (BT-Plenarprotokoll, 16/230, 2.7.2009, S. 25945).

     

    Tatsächlich?

     

    Unversöhnlichkeit wird hervorgerufen und genährt, wenn a priori ein Ungleichgewicht existiert. Wo ein de jure ohnmächtiger Vater einer über willkürliche Veto-Macht verfügenden Mutter gegenübersteht, erlöscht Kooperation früher oder später. Das Veto wird genutzt, sobald es einer Entscheidungsvereinfachung dient – der Start in eskalierende Unversöhnlichkeit.

     

    Abgesehen vom deutschen Sprachraum, wird Eltern deshalb kein einseitiges Veto-Recht eröffnet. Erzwungene Verständigung ist zwar zunächst unwillkommen. Doch sie dient dem Kindeswohl: Das Gleichgewicht der Kräfte führt zu konstruktiven Absprachen. Jene raren Einzelfälle, in denen partout keine Verständigung realisierbar ist, zum vermeintlichen Standardfall hochzustilisieren, ist freilich verständlich: Wer ein Veto-Recht verteidigen muss, dem ist dafür jedes Argument recht.

     

    Unvermeidlich setzt man in Deutschland noch immer bevorzugt auf das Machtwort eines Alleinentscheiders - auch wenn dieser im Zeitalter eines falsch verstandenen Gender Mainstreaming nun weiblichen Geschlechts ist.

  • WB
    W. Ben Alaya

    Verstöße gegen die Menschenrechte von Kindern und Eltern.

     

    „Deutschland frißt seine Kinder“

    Dr. Jürgen Borchert, Sozialexperte, beschreibt die Familienpolitik als verlogen, da sie den Familien „die****** vom Hof klaut und in Gönnerpose drei Koteletts zurückgibt.“ Die dramatisch anwachsende Familienarmut zeigt die Wirkung dieser Ignoranz gegenüber der absurden Familienrechtspraxis. Und so geht es mit dem Elternrecht und mit dem Sorge- und Umgangsrecht der Väter in Deutschland.

    Ob verheiratet oder nicht, der Vater wird stets als Bettler behandelt. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht wird ihm das Sorgerecht und sein Kind ohne Hemmungen beraubt, wenn er sich nicht als Störenfried behandeln läßt.

    Die Autorin Dr. Karin Jäckel spricht in „Kindesentziehung - Der familiäre Supergau“ zurecht von einem „staatlich verweigerten Recht der Kinder auf beide Eltern und von einem Verzweiflungsschrei mit der Folge, dass diese Kinder immer öfter an zunehmenden Verhaltensstörungen leiden und immer klarer ablesbar darunter, dass die politische Ideologie von Erwachsenen den Schutzraum Familie, in den Kinder hinein geboren werden, nachhaltig zerstört hat und weiterhin zerstört“.

    Familienportal familyfair - Kindesentziehung - Der familiäre Supergau

     

    Die Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)

    In der Rechtsprechung anderer Länder sind unter dem Einfluss von Gardner bereits seit Ende der achtziger Jahre Entscheidungen bekannt, die sich mit dieser Problematik befassen, dass die Ablehnung eines Elternteils durch das Kind als Ausdruck dieser Verhaltensstörung Krankheitswert erreicht. Namhafte Persönlichkeiten wie etwa Frau Kodjoe, RA Dr. Peter Koeppel oder Dr. W. Andritzky werden seit Jahren nicht müde, auf diese Defizite in der deutschen Familienrechtspraxis aufmerksam zu machen (vgl. z. B. die Zusammenstellung von Kodjoe / Koeppel im Deutschen Amtsvormund 1998, 9 ff.).

    Nach Ansicht von Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an Familiengerichten, ist die Trennung von den Eltern „die schwerste seelische Verletzung, die einem Kind zugefügt werden kann“ - angeordnet „von Leuten, die dafür psychologisch unzureichend ausgebildet sind“.

     

    Dem Jugendamt ausgeliefert

    [...] Ursache dafür ist nach Ansicht von Heinrich Kupffer, emeritierter Professor für Sozialpädagogik und einstiger Leiter von Landerziehungsheimen, ein struktureller Fehler: Es werde so getan, als seien die Mitarbeiter der Jugendämter allwissend - ein riesiges gesellschaftliches Problem werde auf ihren Schultern abgeladen. Dieser Herausforderung sei niemand gewachsen, und unter Druck neigten Jugendämter dazu, auf Nummer sicher zu gehen: Sie griffen mit harter Hand durch, statt sich lange mit einem Fall auseinanderzusetzen und dort zu helfen, wo es nötig sei[...]

    Sorgerecht: Amtlicher Größenwahn - Familie - Gesellschaft - FAZ.NET

     

    Wir können erkennen, daß Fehlleistungen von solchen Ämtern die schwerste und schlimmste Folgeerscheinungen mit sich bringen. „Wir können erkennen, daß ein Vater, der sich wehrt, Behörden gegen sich aufbringt, gerade so, als wenn die Subjektivität kleiner Beamte“ ohne Ahnung von Sozialpsychologie und interkultureller Kompetenz „eine himmlische Weisung wäre, der man sich nicht zu wiedersetzen habe - die man zu dulden und still zu ertragen habe. Wir können erkennen, daß es überall Widersprüche gibt, daß es völlig menschenverachtende Aussagen gegen bereits stark traumatisierten Eltern und Kinder gibt - wir können erkennen, daß das Unrecht gewaltig hinauf bis zum Himmel schreit!“

     

    Aber wir müssen etwas gegen diese Brutalitäten tun. Denn hier geht es an erster Stelle darum, Kinder- und Menschenrechte zu schützen. Das Thema „Abschaffung des `rechtsleeren Raumes´ deutscher Jugendämter durch eine rechtsstaatliche Kontrolle“ ist mittlerweile so präsent. Daher ist es wichtig, daß ein breiter Schrei durch Medien, Gesellschaft und Politik geht: Die Herausnahme von Kindern aus ihrer Familie und ihre gewalttätige Ausgrenzung von ihren Verwandten darf niemals ein Akt Behördenwillkür sein.

    Vielleicht wäre es von Interesse, wenn die Öffentlichkeit darüber weiß, wie es ist, wenn Behörden im rechtsfreien Raum agieren, wenn Menschen erfahren, wie dieses Helfersystem die europäische Menschenrechtskonvention, die UNO-Kinderkonvention, das Haager Kinderschutzübereinkommen und das Völkerrecht blaß erscheinen läßt?

     

    Die heroisierte Alleinerziehende

    Die Wahrnehmung des Familienrechts seit Wolfspergers Film „Der entsorgte Vater“ durch Gesellschaft, Politik und v. a. jetzt durch die Medien nach der Entscheidung durch das Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Sorgerecht des Vaters Horst Zaunegger macht Mut. Eine Tabudebatte wird nun eröffnet.

    Wer Kommentare wie die von Edith Schwab, der ersten Präsidentin des Europäischen Netzwerks für Einelternfamilien (ENoS) in "Was erlauben Strunz" oder die Femiworthülsen der alleinerziehenden „Vorzeigemutter“ Barbara Roth bei Markus Lanz, der wird spätestens jetzt erkennen, daß das Geschäft mit alleinerziehenden Müttern und vaterlosen Kindern auch für Verbände wie z. B. den Verband alleinerziehender Mütter, ein Milliardengeschäft ist. Hier geht es längst nicht mehr um das Wohl der Kinder. Der Psychologe Matthias Franz, Professor von der Uni Düsseldorf, schreibt über die Sorgen und Nöte nach einer Trennung und die Probleme von vaterlosen Jungen: “Alleinerziehende: 'Vaterlose Jungs sind ein Milliardengeschäft' (Panorama - STERN.DE). Und hier verlangt eine grundsätzlich unbewußte Dimension begriffen zu werden.

     

    In ihrem höhnischen Kommentar „Männer mit Hobby“ zum Film "Der entsorgte Vater" von Douglas Wolfsperger, schreibt die „heroisierte alleinerziehende“ Frau Peggy Liebisch, Bundesgeschäftsführerin des VAM(V?): „... Sie schildern in unterschiedlichen Sequenzen, die leider nicht besonders spannend oder originell sind, dass sie ihre Kinder nicht sehen dürfen und ganz heftig darunter leiden... Die Dokumentation ist eine Innenansicht auf die Befindlichkeit der im Väteraufbruch aktiven Männer, deshalb reagieren sie auch so stark darauf. Der Film spricht ihnen aus der Seele. Das ist auch schon alles”. Dazu mehr auf: VAfK Karlsruhe.

    Die Misandrie stinkt bis zum Himmelreich. Die Benennung „Väter“ entpuppt sich sprachwissenschaftlich gesehen als reine Kosmetik. Sie kann daher genau so gut ausradiert werden, weil sie funktionell ist. Wir hätten dann „VAM(V)“, damit man(n) auch sieht, ob man(n) drin oder dran ist.

     

    Hier will eine Alleinerzieherinnenlobby amputierte Kinderseelen herbeizwingen. Es wird Zeit dieses Tabuthema öffentliche Bewußtsein zu rufen. Frau Dr. Karin Jäckel hat diese mißbräuchliche Haltung längst erkannt. In ihrem Artikel "Die heroisierte Alleinerziehende – Das Ende ihrer Fahnenstange" schreibt die Autorin: "Allein erziehend. Das hat was. Allein erziehend ist eine Art Orden der weiblichen Emanzipation... Getreu dem Motto „War der Kerl der Griff ins Klo, ex und hopp und aus die Show“, erfüllt die allein erziehende Heldin der Selbstbefreiung vom Klassenfeind den Parteigrundsatz der SPD: „Wer mehr Menschlichkeit will, muss das Männliche überwinden“[...]

    Die heroisierte Alleinerziehende – Das Ende ihrer Fahnenstange? | partnerschaft | Frauen

  • UP
    ulrike pansen

    "Gerade aus Frankreich kenne sie erschreckende Beispiele von Vätern, die ihre Vaterschaft nur zur Schikane der alleinerziehenden Mütter missbrauchten. "Anders als bei ehelich geborenen Kindern ist die Bandbreite der Beziehung zum Vater bei unehelichen Kindern eben sehr groß. Es könnte nach französischem Recht sogar der Vergewaltiger irgendwann vor der Tür stehen und über sein Kind bestimmen wollen", so Schwab. "

     

    Ja, und in Deutschland schützt man Kinder eben vorm bösen Mann. Das Kind bleibt bei der Mutter, die das Kind zu gern als Druck/Terrormittel gegen den Ex mißbraucht, schlägt und manchmal auch tötet.

  • W
    Wladimir

    Da Frauen im Anbetracht der Vergangenheit nicht dazu in der Lage zum fair Play zu sein scheinen, bin ich der Meinung den 1626 so abzuändern dass Väter entscheiden ob die Mutter das Sorgerecht bekommt.

     

    Einer Erzeugerin, die zunächst mit Vater und Kind zusammen gewohnt hat, sollte ein regelmäßiges Besuchsrecht eingeräumt werden. ABER: Ganz anders ist es um die Mitbestimmung, die Mit-Entscheiddungsmöglichkeit der Mutter bestelllt. Aus gutem Grund hat sich der Vater von der Erzeugerin seines Sprösslings getrennt. Dem Vater sollte unbedingt überlassen werden, ob er die (vermentliche) Erzeugerin in die zu treffenden Entscheidungen einbinden will. Dass Mütter darauf bestehen, daran beteiligt zu werden, hat meistens nur mit dem eitlen Interesse nach Machtgewinn zu tun.

     

    Anmerkung: Vergleiche diesen Artikel auch mit dem vom 03.12.2009 12:13 Uhr von Monika Barer um die derzeitige Sachlage besser einschätzen zu können:

     

    "Einem leiblichen Vater, der zunächst mit Frau und Kind zusamen gewohnt hat, sollte ein regelmäßiges Besuchsrecht eingeräumt werden. ABER: Ganz anders ist es um die Mitbestimmung, die Mit-Entscheiddungsmöglichkeit des Vaters bestelllt. Aus gutem Grund hat sich die Mutter von dem Erzeuger ihres Sprösslings getrennt. Der Mutter sollte unbedingt überlassen werden, ob sie den (vermentlichen) Vater in die zu treffenden Entscheidungen einbinden will. Das Väter darauf bestehen, daran beteiligt zu werden, hat meistens nur mit dem eitlen Interesse nach Machtgewinn zu tun."

  • D
    Daddycool

    Wenn ich mir das alles so ansehe fällt mir auf, dass alle, die gegen eine "Anpassung des Gesetzes" sind, im Grunde eindeutig ein Ungleichgewicht der Rechte vertreten. Das Einmal Eins der Kausalität ist der Satz des Aristoteles: "Alle Lebewesen sind sterblich. Alle Menschen sind Lebewesen. Also sind alle Menschen sterblich." Wer also gegen ein gemeinsames Recht und gegen Gleichberechtigung eintritt, handelt ungerecht und diskriminierend. Die unten angeführten Argumentationen gegen das gemeinsame Sorgerecht für unverheiratete Väter sind in Wirklichkeit viel mehr Argumentationen für die Vormachtstellung der Mutter. Woraus die Schlussfolgerung resultiert, dass auch den verheirateten Vätern nach der Scheidung, das gemeinsame Sorgerecht entzogen werden müsste oder sollte.

     

    Wenn wir genau überlegen, werden durch die heutige Gesetzeslage > der unverheiratete Vater, das uneheliche Kind und sogar noch die verheiratete Mutter diskriminiert. Ihr wird das Zustimmungsrecht, den die unverheiratete Mutter hat nämlich nicht gewährt.

  • A
    Andre

    @Tina

    ich bin tief betroffen, dass Sie einen solchen „typisch(en) Mann“ als Erzeuger Ihres Kindes gewählt haben.

     

    @Oliver Karrer

    mal halb lang.

    Das jetzige Kindschaftsrecht wurde 1998 unter der Regierung Kohl mit der jetzigen Justizministerin verabschiedet.

    Und es war ein gewaltiger Fortschritt, da vorher geschiedene Väter in Bezug auf die Kinder (und umgekehrt) in etwa so gestellt waren wie heutige ledige Väter, die ledigen Väter aber noch nicht mal das Recht und die Pflicht zum Umgang hatten.

    Wenn das Kindschaftsrecht jetzt zeitnah verbessert wird, kann man doch zufrieden sein.

     

    Dass es auch Eltern gibt, die die Rechte anderer und Pflichten gegenüber anderen (damit sind vor allen die Kinder gemeint) nicht achten, kann ein Gesetz allein natürlich nicht verhindern.

     

    Ziel des Gesetzes im Interesse der Kinder muss sein, die verantwortungsbewussten Eltern zu stärken, unabhängig vom Status verheiratet, ledig oder geschieden.

     

    Dass dies möglich war und ist, kann man der weiter unten erwähnten Studie eindeutig entnehmen.

     

    (Gemerkt? Am Anfang war noch die Bezeichnung „Väter“ zwangsläufig notwendig, danach gings einfacher mit „Eltern“, und das ist gut so!)

  • S
    Sternchen

    Es gibt aber auch andere Fälle, in dem es nicht zum wohl des Kindes wäre, dem Vater das Sorgerecht zuzusprechen, denn meine Tochter leidet darunter, dass ihr Vater sie einmal im Monat anruft und er sie nie sehen will, sollte man so jemanden das Sorgerecht geben? Da ist es doch vorprogramiert, das er mich schikanieren will! Man sollte wirklich jeden Fall klären. Anders, bei meinem Freund, Seine Kinder darf er nicht sehen, weil die Mutter es ihm verboten hat und das nur, weil ihr irgendwas nicht passt, ich finde es sehr traurig, die Kinder leiden zu lassen, denn sie können für all das nichts, wenn jeder, ob Mutter oder Vater, nicht immer auf sich achten würden, sondern wirklich mal an die Kinder denken würde, dann wäre das alles doch gar nicht so ein riesen Thema!!!!!!!!!!!!!

  • D
    Daddycool

    Einzelfallbewertungen können immer vorgenommen werden. Dafür gibt es Gerichte und Jugendämter und auch das Widerspruchsrecht der Frau auf gemeinsames Sorgerecht. Und ganz lapidar gesagt; Vielleicht sinkt durch diese Art Anhebung der Menschenrechte in Deutschland auch die Anzahl der Frauen die ahnungslosen Männern Kinder andrehen.

     

    Jetzt ist es im Gespräch, dass der Betreuungsunterhalt den die unverheiratete Mutter bekommt verlängert wird. Im Gegenzug können Männer die an ihrer Vaterschaft zweifeln gerade mal seit wenigen Jahren einen Vaterschaftstest verlangen. Gleichberechtigung ist das ja nicht gerade.

  • T
    Tina

    So so erst werde ich in der Schwangerschaft sitzengelassen (O-Ton: "Treib doch ab")...und dann wurde ich auf einmal unter Druck gesetzt (ich nehme Dir das Kind weg!!). Wie gut, dass das nicht möglicht ist!! Dank des Erzeugers meines Kindes bin ich ALG-II Empfängerin, arbeite auf Stundenbasis, muss alles alleine regeln (was ich gerne tu, davon mal ab...) und irgendwann will ich mein Kind von der Kita abholen und es ist weg, weil dieser zuviel Alkohol trinkende und vor der Playstation hockende Erzeuges es im Kopf kriegt und sein Sorgerecht ausübt...na vielen Dank auch. Traurig für die Väter, die sich wirklich kümmern wollen, aber mich jedesmal mit einem nicht interessierten, nur Macht über mich ausübenden Ex darüber zu streiten, ob mein Kind auf eine Klassenfahrt darf oder nicht, in welche Schule es geht oder nicht oder zu welchem Arzt...das ist doch völlig irrsinnig und typisch Mann...wenn es um wichtige Entscheidungen geht und man(n) sich aufspielen kann, dann will er plötzlich was zu sagen haben, aber ansonsten ist es schon gemütlicher mit der Neuen im Bett, während die "Alte" viele Nächte im Jahr aufsteht, um Wadenwickel zu machen und vollgespuckte Betten zu beziehen um am nächsten Morgen in einer völlig virenverseuchten Kinderarztpraxis stundenlang darauf wartet, dass ihr Kind behandelt wird (wobei es sich schon mal den nächsten Infekt einfängt)...dazu und zu der Entscheidung kann ich nur sagen: "Gute Nacht (liebe Väter!)".

  • OK
    Olivier Karrer

    "Der Europäische Gerichtshof stärkt die Rechte unverheirateter Väter." Dieser Titel ist völlig falsch !

     

    So müsste es heissen : Die Weltgemeinschaft bescheinigt den arroganten, geldgierigen und familienfeindlichen deutschen Polit-Juristen, dass ihr Familiengesetz und ihr Grundgesetz (Art 6.2) gegen die Grundrechte der Menscheit verstösst.

     

    Ich denke, dass deutsche Eltern sich nun langsam Gedanken über Regress-Forderungen gegen Frau Zypries und andere machen sollten. StaatsmännInnen die bewusst und vorsätzlich das internationale Recht JAHRE LANG gebrochen haben, können nicht mehr unbehelligt davon kommen. Es geht um bewusste Verletzungen von Grundrechten, auch wenn Deutsche meinen, es gäbe deutsche Grundrechte und Grundrechte der übrigen Welt.

     

    Zu diesem Zweck hat sich die Internationale Gemeinschaft mit dem internationalen Gerichtshof ausgestattet.

     

    (Das Problemfeld "Jugendamt", diese deutsche-legale Kinderklau Institution des deutschen Nazi-Rechts, kommt noch an die Reihe, wir sind dabei !)

     

    ++

    Olivier Karrer

    CEED Paris

  • U
    UweRietmöller

    Gute Idee, rübenzahl.

    In Zukunft werden die Powerfrauen also zur Sorge verpflichtet. Abtreibung ist dann nicht mehr.

    Ich freu mich drauf!

  • D
    Daddycool

    Wenn die Rechte der Mütter die nichtehelich ein Kind zur Welt bringen angeglichen werden an die Rechte der Mütter die ehelich ein Kind zur Welt bringen und die Rechte unehelicher Kinder angeglichen werden an die Rechte ehelicher Kinder (was alles vollkommen und absolut richtig ist) dann sollten auch die Rechte der Väter nichtehelicher Kinder angeglichen werden. Eine unverheiratete Frau hat ebenso wie die Verheiratete den Mann mit dem sie ein Kind gemacht hat gesehen und kennen gelernt. Das zum Einen. Rübezahl spricht von Machtgier. Es geht nicht um Streben nach Macht sondern darum die Macht gleich zu verteilen. Ich bin nicht unbedingt ein Verfechter des gemeinsamen Sorgerechts obwohl ich bezüglich diesem Thema unter Willkür und Machtmissbrauch leide. Vielmehr sollten die Menschenverachtenden Umgangsrechtregelungen in Deutschland überdacht werden. Ein Appell an die Eltern vernünftig zu sein, zu kooperieren und an erster Stelle an das Kindeswohl zu denken kann auch unter gerechter Verteilung des Sorgerechts gemacht werden.

  • A
    Andre

    @papou und alle anderen:

    Sie erbitten von @Hannah Quellen seriöser Studien zum Thema, das BMJ könne Ihnen auch nach drei Jahren keine nennen.

     

    Das erstaunt mich, liegt doch seit 2002 eine Studie von Herrn Prof. Proksch, im Auftrag des BMJ erstellt, vor, eine „Kurzfassung“ ist auf der homepage des BMJ herunterzuladen.

     

    Untersuchungsziel waren die Auswirkungen der Kindschaftsrechtreform von 1998, die Datenbasis dieser Studie denkbar groß.

     

    Unbedingt lesen!!!!! Noch klarer, eindeutiger und objektiver geht’s kaum.

     

    http://www.bmj.bund.de/enid/306bae4f216ff29d5b35680ec6f72a13,61f5b3305f7472636964092d0933333136/Studien__Untersuchungen_und_Fachbuecher/Begleitforschung_zur_Umsetzung_der_Neuregelungen_zur_Reform__1dc.html

     

    etwas kürzer unter:

     

    http://www.vafk.de/themen/aktuell/news/proksch2002.htm

     

    Die Ergebnisse können durchaus auf getrennt lebende Elternpaare, die vorher nicht verheiratet waren, übertragen werden.

  • R
    rübenzahl

    Schade dass statt seines "Sorgerechts" nicht zur Abwechslung mal "Sorgepflicht" erstritten wurde, das wäre mal ein wirkliches RECHT der Kinder und nicht nur das einer sich angeblich ohnmächtig sehenden Elternseite. Hauptmotiv der Klage war, wie ein roter Faden, dass der Kläger so schwerlich mit seiner "Ohnmacht" leben wollte, was bezeichnend für den Prozess ist und um was es geht: Macht. Nicht dem Kindeswohl sollte gedient sein, die Ohnmacht sollte beseitigt werden, Macht hergestellt werden und schleife man dabei zum 1180igsten Male den Begriff Kindeswohl herbei, der dann allein darin definiert wird dass ein Kind "beide Elternteile" haben soll. Dabei wird ganz vergessen, dass manch einer auch durch Geburt eines Kindes nicht "Elter" wird, und selbst ein Zusammenleben von Kindern mit einem Elternpaar kein natur- oder gar gottgegebener sondern ein menschengemachter Umstand ist, es sei denn es wird gerade mal wieder irgendein Krieg extern geführt, dann plärrt auch keiner dass Mütter ihre Kinder ganz frech alleine grossziehen bzw. dieses müssen.

     

    Der "Vater" der kein Vater sein will darf es sich also weiterhin aussuchen ob er will, aber bitte mit allen Rechten, und der "Vater" der es zwar will egal aus welchen Motiven, und dann nicht darf ist sogleich diskriminiert? Das schreit doch förmlich nach danach dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

     

    Und das nun einmal ist - Diskriminierung.

     

    Nichts anderes bestätigen hier gerade 80% der Kommentierenden, und zwar mit noch viel deutlicheren Äußerungen welche sie den Müttern angedeihen lassen.

     

    Offensichtlich käme es nicht einem einzigen, der hier so wortgewaltig Machtgebaren demonstriert in den Sinn, dass so manche Ursache für eine Distanzierung der Vormaligen, insbesondere für einen so gravierenden Schritt wie eine Trennung vor oder gleich nach der Geburt, eventuell auch in der eigenen Person und eigenem Verhalten begründet sein könnte.

     

     

    PS:("brechstange" - welch bezeichnender nick für einen Väterbewegten!)

  • B
    brechstange

    Ein Sorgerecht, das sich auf eine blose Zustimmungspflicht reduziert, will gar nichts gelten.

     

    runzbart et alt. haben Recht.

     

    Das Sorgerecht wird in der ganzen Diskussion zudem weit überbewertet. Es kommt nur in wenigen einzelnen punktuellen Ereignissen in der Kindesvita zum Tragen (Schule, Operation, Taufe etc.).

     

    Es muß nach einer Trennung vielmehr der gleichberechtigte Umgang mit dem Kind die Regel sein, 50 : 50. Nur so ist eine kontinuierliche Einflußnahme (= Erziehung) auf das Kind überhaupt möglich. Die Konfliktfälle bzgl. gewichtiger Sorgerechtsentscheidungen werden damit abnehmen und eher einer einvernehmlichen gegenseitigen (und dem wahren Kindeswohl dienende) Lösung Platz machen.

     

    In den Ferienzeiten ist die paritätische 50 : 50 Betreuung übrigens ohne Probleme möglich. Der Grund hierfür liegt vmtl. in der begrenzten Anzahl von Urlaubstagen der primär betreuenden Person (meist die Mutter), der Grund liegt sicher nicht im Kindeswohl.

  • R
    runzbart

    "Aus ihrer Praxis zitiert sie den Fall eines Vaters, der verbieten ließ, dass der von der Mutter gewünschte Vorname in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Ein anderer Vater wollte nicht, dass sein Kind in die teurere Kita mit Bioessen geht. "Sie müssen dann jedes Mal Gerichte bemühen, und das tut dem Kindeswohl garantiert nicht gut", so Nake."

     

    diese bagatellfälle zeigen doch sehr schön, dass das selbstverständnis vieler mütter und deren interessenvertretungen, das mütter allein wissen, was für das kind gut ist, soweit geht, dass der vater sich gefälligst nicht einmal in die auswahl des namens oder des kita-platz einzumischen hat.

    ich rate da nur immer sich die situation andersherum vorzustellen. wie würden mütter sich fühlen, wenn sie nur die gebärmaschine wären und das sorgerecht nach der geburt automatisch auf den vater übergehen würde?

     

    kompromisse müssen auch in funktionierenden beziehungen getroffen werden, warum soll das auf einmal unmöglich sein, wenn man sich getrennt hat?

  • MA
    Medi Ator

    Auch zu den nachfolgend aufgetauchten Meldungen: Fr. Leutheusser-Schnarrenberger, VamV, Juristinnenbund und Grüne wollen uns nun also im Namen des Kindeswohls Folgendes erzählen:

     

    Mindestens wenn sich eine Frau ein Kind aus einem One night stand aus der Disco abholt, oder wegen Schwangerschaftspsychose den Kindesvater rausschmeißt, muss sie ein alleiniges Sorgerecht haben.

     

    Realitätsferner geht es wohl kaum. Tatsächlich sind es genau diese Mütter, bei denen sich später das gesamte sozialpädagogische Hilfesystem die Klinke in die Hand gibt, bei den Kindern gibt es überdurchschnittlich häufig Schulversagen, echt kriminelle Karrieren und Fremdplatzierung:

    Menschliche und gesellschaftliche Kosten ohne Ende.

     

    Gewinner sind nur diejenigen, in deren Taschen die Kosten fließen: Die "Hilfesysteme", deren Vertreterinnen sich hier als Expertinnen am Thema vorstellen.

  • A
    Anja

    Hallo Väter! Hallo Mütter!

     

    Ihr hackt hier gegenseitig aufeinerander rum, dass man sich in jedem einzelnen Fall nicht wundern darf, dass die Kommunikation mit dem jeweiligen Ex-Parter nicht funktioniert.

     

    Ein gemeinsames Sorgerecht wird auch in Zukunft nur gelingen, wenn gegenseitiger Respekt den Umgang miteinander prägt.

     

    Bei Euch hier, die ihr über eure EXEN klagt, wird das Gesetz gar nichts bringen. Euer Gejammer und Geläster auf dieser Seite wird Eure EXEN nur in Ihrer Meinung bestätigen und - wenn ihr Pech habt, den Richter auch.

     

    Lasst doch dieses Zerfleischen.....Euren Kindern zuliebe..... habt Respekt voreinander und pflegt einen höflichen Umgang....dann klappts in der Elternbeziehung auch ohne gemeinsames Sorgerecht.

     

    100pro

  • JG
    Jürgen G.

    Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für Väter die Anteil am Leben und der Entwickung Ihrer Kinder haben wollen. Väter die sich im Kindergarten, in der Schule, beim Arzt und sonst wo über ihre Kinder informieren wollen, können dies bald hoffentlich tun ohne den Befragten darüber in Verlegenheit zu bringen was man dem Vater als "Elternteil 2´ter Klasse" überhaupt alles sagen darf. Väter müssen auch keine Angst mehr haben, wenn noch nicht volljährige Kinder bei ihnen bleiben wollen. Die Kinder könnten sich dann wirklich frei darüber entscheiden mit wem sie wo leben wollen. Auch ein Kind spürt, wenn ein macht- und rechteloser Vater vor Ihnen steht. Einen Resignation und/oder Wut ausstrahlenden Vater wünscht sich kein Kind. Durch diese Schwächung des Vaters wird leider auch das Kind geschwächt. Dieses Urteil gibt den Vätern ein Stück Würde zurück, welche Ihnen als Vater auch zusteht. Daß es Väter wie Mütter gibt, die sich zu Lasten Ihrer Kinder daneben benehmen, sich nicht um die Kinder kümmern, den Umgang verhindern oder jede Gelegenheit nutzen gegen den anderen Elternteil zu schießen, wird kein Gerichtsurteil und kein Gesetz verhindern helfen. Wenn aber uneheliche oder nicht mit einem zugestandenen Sorgerecht bedachte Väter keine Chance haben am Leben Ihrer Kinder Anteil zunehmen, ist dies einem Elternteil gegenüber unwürdig und schwächt ihn in nicht hinnehmbarer Weise. Kinder wollen starke Eltern! Es liegt an den Eltern sich auf das wesentliche, eben das Kind, insbesondere im Fall einer Trennung zu besinnen. In diversen historischen Rechtfertigungen immer wieder darauf zu stoßen, daß zur Vermeidung von ewigen Streitereien zwischen gleichermaßen sorgeberechtigten Elternteilen es besser sei, das Sorgerecht zur Vermeidung dieser Probleme der Mutter zu belassen, ist unsinnig. Es ist aus mehreren Gründen unsinnig. Zum einen gibt es Eltern die sich nur wenig streiten, bzw. in vielen Fragen der elterlichen Sorge einig sind. An wichtigen Fragen der elterlichen Sorge beteiligen sich so rechtmäßig und gewollt beide Elternteile. Zum anderen ist es so, wenn Eltern, ganz gleich ob sie verheiratet oder nicht verheiratet sind, unterschiedlicher Meinung über die Belange des Kindes sind, streiten sie darüber. Verheiratete Eltern streiten sich bezüglich der elterlichen Sorge in der Küche, während die Kinder verstört hinter einer angelehnten Kinderzimmertüre lauschen oder abschalten. Leben die ehemals verheirateten Eltern getrennt, streiten sie sich genauso vor Gericht , wie man es zur Begründung der jetzigen Unrechtslage von den unverheirateten Elternteilen befürchtete. Streit ist eben lebenstypisch!

     

    Für mich lautet daher die entscheidende Frage: Welchen Unterschied macht es im Hinblick auf das Sorgerecht ob Eltern verheiratet sind oder nicht ? Ich mache hier keinen Unterschied. Es darf keine Rolle spielen ob Eltern verheiratet sind. Ein Ehe macht aus Eltern keine anderen Eltern.

     

    Einem Wandel in der Gesellschaft, weg von der Ehe, hin zu einer unverheirateten Dauerpartnerschaft o.ä. ist daher unbedingt Rechnung zu tragen. Die nationale Gesetzeslage muß hier schnellstens angepaßt werden. Alle Väter ob verheiratet oder nicht sollten ein Sorgrecht erhalten.

    Bevor ich es vergesse: Vielen vielen Dank Herr Zaunegger!!

  • WB
    W. Ben Alaya

    Eine unheilvolle Allianz im Namen des Kindeswohls

     

    Der Grand-Senior des internationalen Kindschaftsrechts und Völkerrechts RA Dr. Peter Koeppel aus München sagte mir immer wieder: „Das deutsche Kindschaftsrecht kennt das Wort "Liebe" nicht... Deutschland ist nicht in der Lage, sich selbst zu korrigieren. Die Gleichstellung der nichtehelichen Eltern wird auch nicht aus Deutschland kommen.“ Und er hat Recht gesprochen!

     

    Seit Jahren wehren sich Eltern aus allen Herrenländern gegen die Mißhandlung ihre Kinder durch Kindes- und Sorgerechtentziehung, weil die deutsche Politik die Menschenrechte und die UN-Kinderrechtskonvention nicht anwenden will.

    Diese Kinderrechtsverletzungen werden mit Hilfe eines inzwischen weltweit als Kinderklaubehörde verpönten Jugendamts gefördert, welche sich ohne jegliche fachliche oder interkulturelle Kompetenz befugt fühlt, alleine über das “Kindeswohl“ zu entscheiden, ohne rechtsverbindliche oder sozialpsychologisch festgelegte Definition dessen, was als „Kindeswohl“ angesehen wird. Mit anderen Worten, diese JugendamtmitarbeiterInnen haben faktisch weder eine Ahnung von Kinderliebe noch eine Vorstellung von Menschenrechten und auch keinerlei fachliche Ausbildung, um über Familien befinden zu können. Eine Kontrollfachaufsicht hat das deutsche Jugendamt nicht. Es bewegt sich mit seinen Entscheidungen quasi im rechtsleeren Raum.

     

    Die wahren FamilienrichterInnen sitzen nicht am Familiengericht, sondern in diesem rechtsleeren Raum Jugendamt. So können JugendamtmitarbeiterInnen tagtäglich Beihilfe bei den brutalsten Kindesentziehungen leisten oder sie ordnen diese seelische Vergewaltigung wie Freiwild mit Hilfe der Staatsmacht an. Einen Gerichtsbeschluß brauchen sie auch bei den willkürlichen Umgangsvereitelungen für Jahre zwischen hilflosen Kindern und hilfesuchenden Eltern nicht. So kann der Leidensweg jahrelang andauern bis eine solche Entscheidung aus Straßburg endlich einmal kommt. Gesellschaft, Medien und Politik schauen dabei gleichgültig und tatenlos hin.

     

    Seit Jahrzehnten ist bekannt, was Eltern und ihre Kinder mit deutschen Jugendämtern durchmachen müssen. Seit Jahrzehnten wächst der Wiederstand gegen die familienverachtende Familienrechtspraxis. Dennoch unternimmt die Politik nichts dagegen. Fehlentscheidungen werden vielmehr vertuscht und Eltern, die um ihre Kinder kämpfen, werden als Querulanten eingestuft und durch lebensbornähnlichen Methoden mit Liebesentzug und mit dem eigenen Kind als Waffe erpreßt.

     

    Obwohl Deutschland Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern vorschnell anprangert, wurde es bereits zehn Mal vor dem Europäischen Menschenrechtgerichtshof verurteilt: Die deutschen Jugendämter stehen dabei jedes Mal im Mittelpunkt der Kindesmißhandlung und Familienzerstörung. Als Familienministerin Ursula von der Leyen anläßlich einer Tagung durch den Berliner Rechtsanwalt Stefan Hambura auf Hunderte Petitionen aufmerksam gemacht wurde, die im EU-Parlament Brüssel zur Abschaffung des Jugendamts vorliegen, konnte sie nur lachen.

    Das unendliche Leid im Namen des “Kindeswohls“ im Schulterschluß zwischen Familiengericht und Jugendamt, dessen Praktiken „schon von Marcin Libicki, dem Vorsitzenden der EU-Petitionskommission in Brüssel, als “brutale Methoden“ angeprangert wurde, interessiert keinen deutschen Politiker oder wird billigend in Kauf genommen.

     

    Hier muss sich der Rechtsstaat wohl oder übel die Frage gefallen lassen, ob er in das Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt überhaupt einsehen kann, da es offenbar den Schulterschluß, jedoch weder fachliche Transparenz noch nennenswerte Qualitätsüberwachungen gibt. Genauso drängt sich die Frage auf, ob die hier beschriebene Familienrechtspraxis in ihrer systembedingten Allmacht eventuell völlig andere Interessen verfolgt und sich nur scheinbar an Grundgesetz, Verfassung und Elternrecht hält. Sollte sich diese Frage bestätigen, müssen schnellstmöglichst tiefgreifende strukturelle Veränderungen folgen, wie auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Denn niemand ist blinder als der nicht sehen will. Niemand ist unwissender als der, welcher sieht und dennoch nicht zugeben kann, was er sieht.

     

    Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel bleibt nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Sorgerecht für nichteheliche Väter nur noch einen Wunsch im Sinne seiner renommierten Mitstreiter, des Erziehungswissenschaftlers Prof. Heinrich Kupffer und des Kinder- und Jugendpsychologen Uwe Jopt, nämlich die Abschaffung des "rechtsleeren Raumes" deutscher Jugendämter durch eine rechtsstaatliche Kontrolle. http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/

     

    Über die Praxis des Jugendamtsystems beklagt der renommierte Kinder- und Jugendpsychologe Prof. Dr. Uwe Jopt unmißverständlich: "Ich kenne so viele Einzelschicksale, so viele verschiedene Jugendämter, wo in der Person der Vertreter sich Inkompetenz, Willkür, Naivität bis hin zur Dummheit paaren, und das ganze eingebunden in eine einzige Macht". Auch das ist dem Experten klar: "Die Helferindustrie ist ein erfolgsfeindliches Paradox. Ihre Auftragslage schwillt an, je mehr sie versagt. Ein Kreislauf, ein Wasserkopf von Helfern, der immer neue Planstellen schafft."

    Psychologie im Internet

  • DD
    Dr.Ing. Dipl.-Kfm. Massimo A. Casalegno

    Die Fragen sind nun:

    a) Wird die deutsche Regierung auch dieses EuGH-Urteil in den Abfalleimer werfen, wie z.B. das von der Familie Haase, oder wird sie es umsetzen?

    b) Wann wird das EuGH ein dementsprechendes Urteil fällen, womit es die Stellung des deutschen Jugendamtes als "dritter Elternteil" und seine Funktion der politischen Kontrolle - und im Falle des Ungehorsams der politsich angeordneten Zerstörung - der Familien verurteilt?

    Da sehe ich noch einen sehr langen Weg für Deutschland, insbesondere deswegen, weil unter der Führung einer Kanzlerin, die eine "deutsche Lei(d)t(un)kultur" durchboxt, die aus einer Mischung von Stasi- und Naziideologien sowie christlichem Fundamentalismus besteht, sich das Leben im Lande in genau die entgegengesetzte Richtung zurückentwickelt.

    Freundliche Grüsse

  • MB
    Michael Baleanu

    @Ibykus

    Wenn mich nicht alles täuscht, so haben die Richter vom BVerfG gerade eine Nachhilfestunde im Verfassungsrecht bekommen: Art. 3, I besagt doch klar, dass "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.". Wenn das Gesetz (also §1626a, BGB) aber eine ungleiche Behandlung zulässt, dann ist es Diskriminierung.

     

    Man muss nur lesen können: Wo Diskriminierung draufsteht ist auch Diskriminierung drin.

     

    Nach Art 100, I GG, muss jeder Richter, der ein Gesetz für verfassungwidrig hält, beim BVerfG nachfragen. Kein Familienrichter in Deutschland hat es getan.

     

    Es hätte zumindest den Rechtsanwälten (sie nennen sich selbst Organe der Rechtspflege) auffallen müssen und diese hätten dann massenweise gegen dieses diskriminierende Gesetz kämpfen müssen. Es ist bezeichnend für diese Gilde, dass nur wenige ihre Mandanten in ihrem Kampf dagegen unterstützt haben. Denn die meisten versprechen sich aus dem ewigen Streit der Parteien, ein ewig Quel an Einkommen: All das auf den Rücken der Kinder in diesen hochstrittigen Fällen.

     

    Daher sehe ich zumindest keine Veranlassung dafür, die Richter aus ihrer Verantwortung gegenüber der unterlassenen Pflichterfüllung zu entlassen: Sie sind die treibende Kraft im Kampf der Geschlechter. Sie sind diejenigen, die nicht auf ein Miteinander der Eltern wirken, sondern den Krieg der Geschlechter unterstützen.

     

    Denn diese Richter hätten schon längst zum Schutz der Familie darauf drängen müssen, dass Familienstreitigkeiten erst nach gescheiterten Schiedsversuche (siehe vorgerichtliche Mediation in Norwegen) vor Gericht gebracht werden können.

     

    Alles andere verletzt §226, BGB, Schikaneverbot. Alles andere unterstützt nur die Profiteure, die auch Ibykus genannt hat: Die Scheidungsindustrie.

     

    Da die Richterschaft es in der eigenen Hand hatte und hat, diese und weitere Diskriminierungen zu unterbinden, ist die Hauptschuld der hier sanktionierten Diskriminierung bei der Justiz zu suchen.

     

    In Sachen Menschenrechte wurde also die deutsche Justiz gerade benotet: 6, Setzen!

     

    Es bleibt zu erwarten, wie die Gerichte nun das EGMR-Urteil umsetzen werden. Bei Görgülü hatten Richter - nochmals, das waren also Personen die Ibykus gerade von ihrer Verantwortung befreien möchte - die Entscheidung des EGMR missachtet: Auch dort, 6, Setzen!

     

    So weit darf der kollektive Realitätsverlust nicht gehen, dass man die Verantwortlichen im Irrenhaus Familienrecht nicht klar und deutlich bennent!

  • MB
    Michael Baleanu

    @Ibykus

    Wenn mich nicht alles täuscht, so haben die Richter vom BVerfG gerade eine Nachhilfestunde im Verfassungsrecht bekommen: Art. 3, I besagt doch klar, dass "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.". Wenn das Gesetz (also §1626a, BGB) aber eine ungleiche Behandlung zulässt, dann ist es Diskriminierung.

     

    Man muss nur lesen können: Wo Diskriminierung draufsteht ist auch Diskriminierung drin.

     

    Nach Art 100, I GG, muss jeder Richter, der ein Gesetz für verfassungwidrig hält, beim BVerfG nachfragen. Kein Familienrichter in Deutschland hat es getan.

     

    Es hätte zumindest den Rechtsanwälten (sie nennen sich selbst Organe der Rechtspflege) auffallen müssen und diese hätten dann massenweise gegen dieses diskriminierende Gesetz kämpfen müssen. Es ist bezeichnend für diese Gilde, dass nur wenige ihre Mandanten in ihrem Kampf dagegen unterstützt haben. Denn die meisten versprechen sich aus dem ewigen Streit der Parteien, ein ewig Quel an Einkommen: All das auf den Rücken der Kinder in diesen hochstrittigen Fällen.

     

    Daher sehe ich zumindest keine Veranlassung dafür, die Richter aus ihrer Verantwortung gegenüber der unterlassenen Pflichterfüllung zu entlassen: Sie sind die treibende Kraft im Kampf der Geschlechter. Sie sind diejenigen, die nicht auf ein Miteinander der Eltern wirken, sondern den Krieg der Geschlechter unterstützen.

     

    Denn diese Richter hätten schon längst zum Schutz der Familie darauf drängen müssen, dass Familienstreitigkeiten erst nach gescheiterten Schiedsversuche (siehe vorgerichtliche Mediation in Norwegen) vor Gericht gebracht werden können.

     

    Alles andere verletzt §226, BGB, Schikaneverbot. Alles andere unterstützt nur die Profiteure, die auch Ibykus genannt hat: Die Scheidungsindustrie.

     

    Da die Richterschaft es in der eigenen Hand hatte und hat, diese und weitere Diskriminierungen zu unterbinden, ist die Hauptschuld der hier sanktionierten Diskriminierung bei der Justiz zu suchen.

     

    In Sachen Menschenrechte wurde also die deutsche Justiz gerade benotet: 6, Setzen!

     

    Es bleibt zu erwarten, wie die Gerichte nun das EGMR-Urteil umsetzen werden. Bei Görgülü hatten Richter - nochmals, das waren also Personen die Ibykus gerade von ihrer Verantwortung befreien möchte - die Entscheidung des EGMR missachtet: Auch dort, 6, Setzen!

     

    So weit darf der kollektive Realitätsverlust nicht gehen, dass man die Verantwortlichen im Irrenhaus Familienrecht nicht klar und deutlich bennent!

  • IK
    IKarl K

    "Väter haben Recht auf Elternsorgen".

    Der Artikel - wie bei der Autorin dieses Artikels regelmäßig der Fall - im Ergebnis ok.

    Die Überschrift aber - sorry neve de Kapp. Letztlich noch geprägt von der dem Geiste des GG, insbesondere dessen Art. 1 widerstreitenden Alt-Männer-Entscheidung des BVerfG von 2007 - oder dem feministischen overdrive geschuldet? "Kinder haben Recht auf Elternsorge - auch ihrer Väter". Das - ist der Kern der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte.

    Elternrechte bestehen nur gegenüber Dritten - ihren Kindern gegenüber besteht allein ein Rechtsreflex.

    Das hat niemand wunderbarer ausgedrückt als Khalil Gibran "....sie kommen durch euch, aber nicht von euch ...- ihr seid der Bogen, von denen eure Kinder als lebende Pfeile ausgeschickt werden...."

    Allein das entspricht dem Kindeswohl - alles andere ist - und das sei den ach so christlichen Unionisten ins Stammbuch geschrieben - grundgesetzwirdriger Kappes.

  • D
    donPablo

    Ich bin Vater zweier kleiner Kinder, die ich 3 Tage und 3 Nächte bei mir beherberge, bekoche, dusche, organisiere, um deren Sorgen, Wünsche und Nöte ich mich 3 Tage und drei Nächte lang kümmere, für die ich 3 Tage und 3 Nächte kämpfe, weine, tröste, stark bin und für die ich - 7 Tage die Woche erreichbar - der Papa bin.

     

    Ich tue all das, was deren Mutter auch tut aber kassiere kein Kindergeld, muss dem Jugendamt stets Rede und Antwort stehen, werde stigmatisiert und muss immer Angst haben, dass die Mutter jederzeit nen Rappel kriegen kann und mir die Kinder wegnimmt. Ich bin immer von ihren Stimmungslagen abhängig und betreibe nichts anderes als eine stetige Appeasementpolitik, die letzendlich weder der Beziehung zu mir dient noch der Beziehung zur Kindsmutter, noch den Kindern Vorbild sein sollte, nur um das Damoklesschwert eines Umgangsrechts nicht auf mich herabsausen zu sehen.

     

    Ich bin so erleichtert. Und zwar ob des symbolischen Wertes. Was die Politik daraus macht, welche Interessengruppen sich letzendlich durchsetzen mögen, das mag ich nicht zu vermachen. Aber ich sehe mich tendenziell in meiner Arbeit und meiner aufrichtigen Bemühungen um meine Kinder gewürdigt, und als partiell allein erziehender Vater ist das mit der erworbenen Bescheidenheit schon sehr viel. Die deutsche Legislative hat das Potenzial fein auszutarieren und zu differenzieren und darauf baue ich in meiner hoffentlich nicht all zu großen Naivität.

  • L
    Leser

    "Familienrechtsexpertin vom Juristinnenbund"? Bitte, liebe taz, überprüft Eure Quellen vorher. Der sog. Juristinnenbund fiel bisher stets ausschließlich durch extreme Einseitigkeit und männerfeindliche Haltungen auf. Da ist es doch sicher kein Wunder, dass von dort zufällig nur angeblich problematische Fälle zitiert werden. Wer diese zitiert, sollte das mit dazu angeben, der lieben Objektivität willen.

  • VR
    vater rainer

    bravo. dieses urteil wird als meilenstein in die geschichte der väterbewegung eingehen.

     

    endlich - gemeinsames sorgerecht auch für väter ohne trauschein!

     

    aber, ist es wirklich ein sieg über unsere feministische juristenorientierung ? nein.

     

    das sorgerecht kann - gerade einem vater - schnell wieder genommen werden.

     

    dazu reichen schon fadenscheinige vorwürfe der ex, unterstützt durch habgierige, eskalierende anwälte.

     

    schon in der vergangenheit stand es für "eheliche" väter nur auf dem papier.

    ob sie es ausüben durften oblag einzig und allein dem willen der kindesmutter.

    und nicht gerade wenige dieser kinderbesitzerinnen nutzten dies auch schamlos aus.

    andere ließen eine beteiligung des vaters erst gar nicht zu, verstießen gegen alle regeln und wurden von höchstrichterlicher seite noch damit belohnt, dass dem vater schließlich das sorgerecht entzogen wurde.

     

    und dieser missstand ist längst nicht behoben !

     

    er gipfelt noch darin, dass "mütter" sogar noch den umgang der kinder mit ihren vätern boykottieren, verhindern können - und das ungestraft.

     

    erst:

    wenn das kind / die kinder nicht mehr streitobjekte ist/sind, die sich für einen elternteil entscheiden müssen;

    wenn der entfremdete, entsorgte elternteil sein kind nicht mehr nur auf dem kontoauszug sieht;

    wenn die justiz die bestehenden gesetze richtig anwendet;

    wenn die paragraphen § (1, 2, 3, 6 und 103) nicht nur als zierde und albi für einen, dem anschein nach, demokratischen - gerechten staat im grundgesetz stehen;

    wenn der vater vor dem familiengericht nicht mehr der angeklagte ist;

    wenn familiengerichstbarkeit für kinder und einen elterteil nicht mehr hilflosigkeit, verzweifung, ohnmacht, trauer und wut hervorruft;

    wenn kinderbesitzer sich dadurch keine vorteile mehr verschaffen können;

    wenn eskalierende, kungelnde und habgierige anwälte in den verfahren ausgeschaltet werden;

     

    dann kann man getrost und ohne reue den ersten artikel aus unserem grundgesetz zitieren:

     

    die würde des menschen"kindes" ist unantastbar -

     

     

    allen kindern BEIDE eltern !

     

    vater rainer, vafk saar-pfalz

    entsorgter "ehelicher" vater von 3 kindern vor seiner 3. kinderlosen weihnacht

  • VR
    vater rainer

    bravo. dieses urteil wird als meilenstein in die geschichte der väterbewegung eingehen.

     

    endlich - gemeinsames sorgerecht auch für väter ohne trauschein!

     

    aber, ist es wirklich ein sieg über unsere feministische juristenorientierung ? nein.

     

    das sorgerecht kann - gerade einem vater - schnell wieder genommen werden.

     

    dazu reichen schon fadenscheinige vorwürfe der ex, unterstützt durch habgierige, eskalierende anwälte.

     

    schon in der vergangenheit stand es für "eheliche" väter nur auf dem papier.

    ob sie es ausüben durften oblag einzig und allein dem willen der kindesmutter.

    und nicht gerade wenige dieser kinderbesitzerinnen nutzten dies auch schamlos aus.

    andere ließen eine beteiligung des vaters erst gar nicht zu, verstießen gegen alle regeln und wurden von höchstrichterlicher seite noch damit belohnt, dass dem vater schließlich das sorgerecht entzogen wurde.

     

    und dieser missstand ist längst nicht behoben !

     

    er gipfelt noch darin, dass "mütter" sogar noch den umgang der kinder mit ihren vätern boykottieren, verhindern können - und das ungestraft.

     

    erst:

    wenn das kind / die kinder nicht mehr streitobjekte ist/sind, die sich für einen elternteil entscheiden müssen;

    wenn der entfremdete, entsorgte elternteil sein kind nicht mehr nur auf dem kontoauszug sieht;

    wenn die justiz die bestehenden gesetze richtig anwendet;

    wenn die paragraphen § (1, 2, 3, 6 und 103) nicht nur als zierde und albi für einen, dem anschein nach, demokratischen - gerechten staat im grundgesetz stehen;

    wenn der vater vor dem familiengericht nicht mehr der angeklagte ist;

    wenn familiengerichstbarkeit für kinder und einen elterteil nicht mehr hilflosigkeit, verzweifung, ohnmacht, trauer und wut hervorruft;

    wenn kinderbesitzer sich dadurch keine vorteile mehr verschaffen können;

    wenn eskalierende, kungelnde und habgierige anwälte in den verfahren ausgeschaltet werden;

     

    dann kann man getrost und ohne reue den ersten artikel aus unserem grundgesetz zitieren:

     

    die würde des menschen"kindes" ist unantastbar -

     

     

    allen kindern BEIDE eltern !

     

    vater rainer, vafk saar-pfalz

    entsorgter "ehelicher" vater von 3 kindern vor seiner 3. kinderlosen weihnacht

  • A
    aso

    Deutsch: Die Mütter wissen am besten, was für das Kindeswohl am besten ist.

    Die genannten schlechten Beispiele aus Frankreich unterschlagen, daß es in D die Mutter ist, die den Vater schikaniert.

    Mir ist ein krasser Fall bekannt:

    Trennung war schon vor der Geburt. Mutter will keinen Kontakt. Vater sucht Kontakt zum Kind: keine Chance. Nach 8 J. fällt der Mutter ein, Unterhaltsgeld wär nicht schlecht. Reicht Unterhalts-Klage ein.

    Vater sieht so Chance zum Kontakt zum Kind. Mutter blockt ab. Jugendamt hält zur Mutter. Vater

    reicht Umgangsrecht-Klage ein. Kind ist inzwischen von Mutter manipuliert „der will nicht zahlen...“, etc. Kind will Vater nicht sehen. Gründe kann es nicht nennen. Vater verliert in letzter Instanz: kein Umgang, weil Kind könne nicht gegen seinen Willen zum Kontakt gezwungen werden, entspräche nicht dem Kindeswohl, selbst wenn es durch die Mutter manipuliert sei. Gericht lehnt ab Gutachter zu beauftragen Ablehnungsmotive des Kindes zu ergründen.

    Vater verliert Unterhalts-Klage. Ist arm, soll daher nach einem fiktivem Gehalt zahlen. Motiv für die Unterhaltsklage war nicht Versorgungsdefizit des Kindes (Kind ist finanziell gut versorgt, Mutter verdient das 3-fache, wohnt mit Freund ( der den Sozialvater mimt)).

    Der Witz an der Story: Vater kennt das Kind nicht. Hat es nie gesehen. Kind lehnt Kontakt ab. All dies durch den erfolgreichen Boykott der Mutter, der von allen Seiten unterstützt wurde.

    Fazit: Vaterschaft auf dem Papier plus Zahlungspflicht...Väterrechte? Nicht in D.

  • I
    Ibykus

    Genau genommen hatten es die Spatzen schon von den Dächern gepfiffen und damit mehr Gerechtigkeitssinn bewiesen, als die Richter des BVerfG oder die politische Nomenklatura eines sogenannten "Tittensozialismus".

     

    Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zum Sorgerecht entsprang einem Rechtsverständnis, dass keinem normal denkenden Durchschnittsbürger mehr vermittelbar war.

     

    Es gibt in Deutschland zu viele Psychiater, Jugendamtsmitarbeiter - einschliesslich deren gut verdienender Helferindustrie- aber auch Richter -auch oder möglw. gerade Richter an Oberlandesgerichten- in deren Hände ein Paragrafenzeichen zu legen genau so gefährlich ist, wie einem Affen mit einer Handgranate spielen zu lassen.

     

    Dafür gibt es bei Väterwiderstand.de genügend Beispiele, die ausreichend belegen, dass Väter eiskalt entrechtet, in den finanziellen Ruin getrieben oder psychisch einfach nur fertig gemacht werden.

     

    Mag man den Richtern und Richterinnen auch entschuldigend zu Gute halten, dass sie oftmals bei ihren Entscheidungen an die Sachverständigengutachten gebunden sind, so muss man ihnen doch vorwerfen, dass sie zu wenig auf mütterliches Unrecht einwirken.

     

    Die eigentlichen Übeltäter bei dieser Revolverroulett-Rechtsprechung sind die Jugendämter und die von ihnen eingeschalteten Vereine und Verbände. Mit unerträglichem Dilettantismus und unverbesserlicher Arroganz wird hier skrupellos zum offensichtlichem Nachteil der betroffenen Kinder das schnelle Geld verdient.

     

    Ibykus

    Väterwiderstand.de

  • H
    Hausner

    Warum etwas ändern?

     

    Es profitiert doch jeder von dem hiesigen Zustand!

    Es wird Streit geschürt und unterhalten, alle beschäftigen sich damit und finanzieren sich an dem, was unter dem Schutz der "staatlichen Ordung" steht: der FAMILIE.

     

    Das Jugendamt mischt sich überall ein, die Advokaten nehmen die Eltern aus, Gutachter verdienen sich mit Unterstützung der Gerichte eine goldene Nase mit unwissenschaftlichem Zeug.

     

    Und die Verwaltung schaut zu und wird immer wieder gewählt. Das stimmt nachdenklich.

     

    Der Vater eines unehelichen Kindes ist einem geschieden Vater gleich gestellt. Doch die Probleme ändern sich dadurch nicht. Und das im Jahr 2009.

     

    Frohe Weihnachten, hoffentlich mit Kindern.

     

    Hausner

  • I
    Ibykus

    Genau genommen hatten es die Spatzen schon von den Dächern gepfiffen und damit mehr Gerechtigkeitssinn bewiesen, als die Richter des BVerfG oder die politische Nomenklatura eines sogenannten "Tittensozialismus".

     

    Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts zum Sorgerecht entsprang einem Rechtsverständnis, dass keinem normal denkenden Durchschnittsbürger mehr vermittelbar war.

     

    Es gibt in Deutschland zu viele Psychiater, Jugendamtsmitarbeiter - einschliesslich deren gut verdienender Helferindustrie- aber auch Richter -auch oder möglw. gerade Richter an Oberlandesgerichten- in deren Hände ein Paragrafenzeichen zu legen genau so gefährlich ist, wie einem Affen mit einer Handgranate spielen zu lassen.

     

    Dafür gibt es bei Väterwiderstand.de genügend Beispiele, die ausreichend belegen, dass Väter eiskalt entrechtet, in den finanziellen Ruin getrieben oder psychisch einfach nur fertig gemacht werden.

     

    Mag man den Richtern und Richterinnen auch entschuldigend zu Gute halten, dass sie oftmals bei ihren Entscheidungen an die Sachverständigengutachten gebunden sind, so muss man ihnen doch vorwerfen, dass sie zu wenig auf mütterliches Unrecht einwirken.

     

    Die eigentlichen Übeltäter bei dieser Revolverroulett-Rechtsprechung sind die Jugendämter und die von ihnen eingeschalteten Vereine und Verbände. Mit unerträglichem Dilettantismus und unverbesserlicher Arroganz wird hier skrupellos zum offensichtlichem Nachteil der betroffenen Kinder das schnelle Geld verdient.

     

    Ibykus

    Väterwiderstand.de

  • FJ
    Franz J.A. Romer (www.Kindesraub.de)

    Es steht nicht im Ermessen der Staatsorgangewalten über die elterliche Sorge zu disponieren. Dieses Elementargrundrecht ist Eltern zugewachsen, als es noch keinen Staat gab und wir ums Lagerfeuer saßen.

     

    Der Entzug der Sorge wird auch von der Institution Jugendamt genutzt, um Eltern völlig aus den Verfahren herauszudrängen. Auch das ist nicht hinnehmbar.

  • WM
    Wilfried Meißner

    Die meisten Menschen, welche ich kenne, wünschen sich Treue, auch treue Eltern.

    Das Urteil wird hoffentlich auch bewirken, daß die Frauen und die Männer wieder etwas sorgsamer miteinander umgehen werden, liebevoller.

    Eigentlich wissen alle, daß die Ideologie von dem "Zerrüttungsprinzip" der Beziehungen menschenverachtend ist, weil der Mensch seine Würde auch daher hat, daß er in Beziehungen schuldig werden kann, aber nicht wollen muß.

    Wenn künftig die "One Night Stands" weniger werden und die Zeugungen aus Kalkül, dann werden wir ruhigere Zeiten haben und ein bißchen Wiederanerkennung des Schuldprinzips.

    Das ist nämlich nicht Einschränkung sondern Zugewinn an menschlicher Freiheit q.e.d..

  • M
    Makeze

    Wie kann man bei diesem Thema nur pauschalisieren? Es kommt doch sicherlich beides gleich oft vor, dass mal die Frau, mal der Mann das "uneinsichtige Ar..." ist. Nur gibt es für den Mann so gut wie keine Rechte was Kinder angeht.

    Manche Argumentationen lesen sich ja fast wie Vorwürfe, Männer hätten sich ausgesucht keine Gebärmutter zu haben. Nur weil Männer das Kind nicht selber zur Welt bringen können, sollen Sie ihre Kinder weniger Lieben, oder nicht so gut wissen was für ihr Kind gut ist?

    Wieviele Leute haben ein besseres Verhältniss zu ihrem Vater als zu ihrer Mutter? Vielleicht ungefähr die Hälfte?

  • MA
    Medi Ator

    Der eigentliche Schlag ins Gesicht des deutschen Rechtssystems, Psychologie und Sozialpädagogik ist, dass hier beim "Schutz der Familie" Familie aus der Sicht des Kindes gesehen wird: Leibliche Eltern sind die Familie, und nicht nur die Mutter oder die aus der Sicht des Kindes eher zufälligen Liebesbeziehungen der Mutter.

     

    Wer meint, dass Mütter per Geschlecht oder wegen der Schwangerschaft ihre Kinder lieben oder erziehungsfähig seien, möge sich einmal die explodierende Zahl von Inobhutnahmen und Fremdplatzierungen von Kindern ansehen, die überwiegend aus Lebensverhältnissen ohne den leiblichen Vater stammen.

    Von den Abtreibungen, also dem erkämpften Recht von Frauen, ein Kind nicht lieben zu müssen, ganz zu schweigen.

     

    Es ist schon erstaunlich, wie weit sich so eine Diskussion von menschlichen und gesellschaftlichen Tatsachen und vor Allem von gesellschaftlichen Zielen entfernen kann und wird:

    Viele nicht verheiratete Paare nutzen die Möglichkeit der Sorgeerklärung, so dass nur die Frage im Raum steht, ob das, was Viele aus eigenem Bewußtsein heraus machen, Standart werden soll.

     

    Aber statt auf gesellschaftlicher Ebene zu verlangen, dass wer zusammen ein Kind zeugt, sich später auch über den Kindergarten unterhalten kann und wird, werden heute Unmengen an gesellschaftlichen Ressourcen umgelenkt in die Möglichkeit für Frauen, das bürgerliche Frauenbild der 60er bezogen auf die Kinder bei zu behalten, und gleichzeitig im öffentlichen Leben die Rolle von Männern zu übernehmen, die nach dem gleichen Rollenbild karrierehungrige Feierabendväter sein wollen sollen.

     

    Entsprechend ist in der aktuellen Frauen-Gleichstellungspolitik auch von der Befreiung der Menschen von geschlechtsbedingten Rollenbildern keine Rede mehr, sondern Politik, Psychologie und Sozialpädagogik pochen auf ein Rollenbild, das zu überwinden sie angetreten waren.

     

    Stellt sich dann heraus, dass Frauen dem nicht entsprechen können, ist es auch gut: Im Rahmen eines keynsianisten Beschäftigungsprogramms werden Frauenarbeitsplätze in Form von sozialpädagogischen Supernannies geschaffen, die eben alles ersetzen, was Frau nicht kann - um zu beweisen, dass Frau so eben doch kann.

     

    Dass Kind so nicht kann, interessiert dabei niemanden: In Förderschulen sind mittlerweile fast nur noch Jungen - deren Eltern sich getrennt haben.

     

    Leider fehlt in dem Artikel ein Hinweis darauf, wie viele Urteile aus Straßburg hiesige Regierungen und Gerichte schon schlicht ignoriert haben, bzw. lieber Strafgelder zahlen, als etwas zu ändern. Ob das Urteil überhaupt umgesetzt wird, ist also sehr fraglich.

     

    Wenn die Vorgabe überhaupt umgesetzt wird, ist absehbar, dass nicht etwa der europäische Standart, und übrigens DDR-Recht in der Bundesrepublik kommen wird: Das Sorgerecht für ein Kind haben die leiblichen Eltern - Punkt.

     

    Das geht allein schon deshalb nicht, weil hier Väter gar nicht wissen dürfen, ob sie Väter sind.

     

    Falls also überhaupt etwas kommt, wird es eine Art "Einbürgerungstest" einschließlich Gesinnungsschnüffelei bezüglich Mann/Frau - Bild für Väter geben wird, während Frauen natürlich weiterhin automatisch das Sorgerecht bekommen, wie es B90/Grüne als Ausdruck emanzipatorischer Gleichstellungspolitik schon in ihrem Programm stehen haben.

     

    Und dann ist in etwa 10 Jahren das nächste Urteil aus Straßburg fällig, dass eben auch diese Regelung EU-Recht widerspricht - falls nicht bis dahin kurzerhand das EU-Recht geändert wurde.

  • EV
    ein Vater

    Ach, nun sind wir arme Würstchen? Na wunderbar. Solch sachliche Argumente sind wohl der letzte Ausweg.

     

    Es ist dringend notwendig eine sachliche Diskussion zu führen und wenn ich mir die Kommentare ansehe, so ist viel Bedarf daran. Ich hoffe, das Urteil stößt eine Diskussion an, an dessen Ende eine gesetzliche Regelung erfolgt, die die Menschenrechte achtet.

     

    Und an die Frauen, die meinen Verloren zu haben: ihr habt verloren, weil ihr es glaubt, doch gewonnen haben nicht die Väter, die Kinder haben gewonnen...

  • C
    Clemens

    Der EU-Gerichtshof stärkt in einem Urteil die Rechte unverheirateter Väter, nach dem Motto "Sorgerecht ist Menschenrecht". Eine gute Entscheidung?

     

    Diese Umfrage auf der ersten Seite der Taz-HP bestätigt mal wieder das weitverbreitete Unwissen über die Organe und Organisationen auf Europäischer Ebene. Denn die Entscheidung des "EU-Gerichtshofs" wurde in Wirklichkeit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gefällt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist ein Organ des Europarates und kein Organ der Europäischen Union (EU).

     

    Unter der Bezeichnung "Der Europäische Gerichtshof" (vgl. Subline dieses Artikels) versteht man in der Regel den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) und nicht den EGMR.

  • J
    Jürgen

    Muss es wirklich sein, dass die ganze Debatte unter dem Motto: "gut - böse" geführt wird? Sind Frauen die besseren Eltern? Oder doch die MÄnner? Wer das Kindeswohl im Wort führt, muss die Dinge aus der Sicht des Kindes betrachten, nicht aus seiner Sicht, dem dem Kind übergestülpt wird. Ok, ich find meine Ex ist total bescheuert - aber für die Kinder ist sie die beste Mutter der Welt - und die einzige die sie haben. Und umgekehrt gilt das für mich als Vater auch: nur dürfen die Kinder das der Mutter niemals so sagen, weil sie es nicht auf die Reihe kriegt in mir mehr zu sehen als denjenigen, der sie verlassen hat. Wer behauptet Mütter wüssten immer, was gut ist für Ihre Kinder, könnte auch behaupten Mütter seien klüger als Väter. Dummheiten werden durch Wiederholung nicht zu Wahrheiten. Schon gar nicht zur Wahrheit, die das Kind wählen würde, wenn man es ließe. Ein Kind wird immer beide Eltern wünschen, wenn man es unbefangen wählen lässt, ohne Beeinflussung durch den Hass der Eltern aufeinander. Dem muss man Respekt zollen: es ist AUfgabe der Eltern, was das Kind angeht, ihre gegenseitige Verachtung hintan zu stellen, und ihre Überzeugungen nicht zum alleinigen Maßstab zu machen für das Kindeswohl! Zunächst mal sind beide gleichermaßen geeignet und berechtigt für das Wohl des Kindes zu sorgen. Wenn es im Einzelfall anders ist, weil die Mutter (!) oder der Vater seine eigenen Maßstäbe über die des anderen Elternteiles stellt oder Umgang und Kontakt boykottiert des Kindes mit dem anderen Elternteil, kann zum Wohle des Kindes eine andere Regelung getroffen werde durch das Gericht.

  • YY
    Yves Yaltenbrucker

    Och, Ihr armen Würstchen, denen Eure bösen, bösen Ex-Freundinnen Eure Kinder vorenthalten. Habt Ihr schon mal versucht, mit den Kindsmüttern ernsthaft zu reden? Ohne Vorwurfshaltung? Mann kann nämlich auch mit Frauen reden, nicht nur als Auftakt zum in-die Kiste-springen und dabei das Kondom vergessen.

    Sie will nicht mit Dir reden? Vielleicht hat sie ja gute Gründe. Warst Du ein Arschloch? Hast Du den Unterhalt immer erst auf richterliche Anordnung bezahlt? Kommst Du nach fünf wortlosen Jahren an und willst nun dabei mitreden, auf welche Schule das Kind gehen soll? Glaubst Du wirklich, Du hättest ein Recht dazu? Du irrst Dich.

    Euch Würstchen hier bringt das Urteil nix. Zukünftige unverheiratete Eltern werden durch neue Regelungen vielleicht von vornherein zu einem anderen Umgang miteinander bewogen. DAS wäre im Sinne des Kindeswohls.

  • T
    Tom

    "Aus gutem Grund hat sich die Mutter von dem Erzeuger ihres Sprösslings getrennt."

     

    Pauschal also:

    Mann - böse

    Frau - gut

    könnte ja auch nie andersherum sein.

     

    und so ist wohl auch die derzeitige Rechtssprechung.

    Von Gleichbehandlung keine Spur.

  • A
    anonym

    Sorry, bei mir liegt so ein Fall vor, der unter den hier schreibenden Herren wohl schwerlich vorstellbar ist. Der Vater wollte nie Kontakt zum Kind. Nicht die böse, herrische, eifersüchtige, kalte, ungütige Mutter wollte den Vater nicht in die Erziehung einbinden, sondern der Vater selbst wollte nicht. Wenn dieser jetzt das Recht bekäme, mitzuentscheiden, wo mein Sohn (leider eben nie "unser") zur Schule gehen darf, wohin ich mit ihm umziehen kann,etc. und er es auch einsetzen würde, das wäre gerecht? Das könnte zum Wohl des Kindes beitragen? In meinem Umfeld gab es ansonsten Fälle jeder Art: solche wie meinen, wo der Vater keinen Kontakt will, solche, wo Frauen ihre Kinder als Rachemittel gegen den Vater nutzten, solche, wo Frauen die Mutterrolle nicht übernehmen wollten/konnten.

  • L
    lenina

    ... eine mutter weiß immer, was für ihr kind das beste ist...eine mutter hat nicht das recht, sich in puncto kindererziehung von jmd reinreden zu lassen (schan gar nciht vom kindsvater)...eine mutter ist immer im recht dem kindsvater gegenüber (der sich ja schließlich getrennt hat und damit jedes recht auf sein kind verwirkt hat)...eine mutter ist in deutschland (und das nicht nur von -momentan noch- rechtswegen) der bessere erzieher...weil der vater...und der vater hat...und der vater...und der vater...

     

    deshalb hat jede mutter eines unehelichen kindes das recht, dieses kind dem vater gegenüber als emotionales druckmittel einzusetzten, denn väter wissen ja grundsätzlich nciht, was für ihr kind gut ist und so weiter und so fort...

     

    WIE IN GOTTES NAMEN KANN MAN SEINE FRUSTRATION AN SEINEM KIND AUSLASSEN???

  • L
    lenina

    ...komisch, dass immer nur mütter wissen, was für ihre kinder gut sein soll...dazu gehört dann wohl auch, das eigene kind als druckmittel dem vater gegenüber zu benutzen, weil der ja wieder an allem schuld ist und sichgetrennt hat und und und und und...entschuldigt meine damen, WIE IN HERR GOTTS NAMEN KÖNNEN SIE IHRE FRUSTRATION AN IHREM KIND AUSLASSEN??? läuft das nach dem Motto: wenn mein kind den Vater nicht sieht/kennt/keinen umgang mit ihm hat, wird es ihn auch nicht vermissen???

  • D
    Daniel

    Die Aussage von Leutheusser-Schnarchberger :

    "Davon wolle sie nur abweichen, wenn sie vom Bundesverfassungsgericht oder vom Straßburger Gerichtshof dazu gezwungen werde, sagte sie voriges Jahr bei einer Veranstaltung in Berlin, als sie noch nicht Ministerin war. "

    spricht Bände.

    So sehr man sich heute über das Urteil aus Straßburg freuen, schon in ein paar Tage wird sich zeigen, dass das deutsche feministische Zentralkomitee in Person von Leutheusser-Schnarchberger, Madame Hahne (Bundesgerichtshof), Schwab (Va(M)V) und Nake (djb) alles daran setzen wird , dass sich defacto nichts an der Allmachtsstellung der Mütter in Deutschland ändern wird.

    Wir werden eine Antraglösung bekommen , mit Einzelfallprüfung, mit so hohen Hürden, dass es kaum ein Vater schaffen wird auf diesem Weg zum gemeinsamen Sorgerecht zu kommen.

    Solange in den gebräulichen Rechtskommentaren (z.B. Oelkers) zum Sorgerecht steht, dass bereits ein gerichtliches Verfahren zu Sorgerecht impliziert, dass die Eltern zerstritten sind und somit davon auszugehen ist, das keine Basis für ein gemeinsames Sorgerecht besteht, wird sich für Väter gar nichts ändern.

    Das deutsche feminsistische ZK weiß selbstverständlich um diese "Rechtsauslegeung" deutscher Gerichte , wurde diese ja auch gerade durch Hahne am BGH mit geschaffen.

    Und wer noch irgendeinen Zweifel daran hat, muß nur die sogenannte Altfallregelung zu den ledigen Väter deren Trennung vor 1998 erfolgte , betrachten.

    Per Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird diesen ledigen Vätern bereits seit einigen Jahren die Möglichkeit eingeräumt, das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich zu beantragen - wenn es dem "Kindeswohl" entspricht. Genau so wie es der EGMR jetzt für alle ledigen Väter verlangt.

    Meines Wissen haben durch diese seit Jahren mögliche "Altfall"-regelung es nur eine Handvoll Väter geschafft zum gemeinsamen Sorgerecht zu gelangen.

    So bleibt als Resumee :

    Wirkliche Änderungen im Sorgerecht wird es wohl bedauerlicher Weise nur auf biologischen Weg geben, wenn auch die letzten Damen des feministischen ZK dahin gegangen sind, wo sie aufgrund ihrer alt-70er Geschlechterkampfparolen längst hingehören : In die Gruft.

  • AS
    Arne Skrypek

    @ joam

     

    "Die Person, die die engste Bezugsperson für das Kind ist, sollte auch das Sorgerecht bekommen."

     

    Quatsch! Sorgerecht ist MENSCHENRECHT, und darf auf keinen Fall von (bisher meist künstlich provozierter/geschaffener) "Nähe oder Distanz" abhängen! Wie kann etwas (Ihr Zitat) "von beiden Elternteilen gleichermaßen übernommen worden" sein, wenn ein Elternteil bis jetzt aufgrund der Schieflage im hiesigen Rechtssystem von Sorge oder Umgang mit seinem Kind ausgegrenzt und ausgeschlossen werden kann? Das entbehrt doch jeder inneren Logik!

     

    Schafft es eine Mutter wie bisher, das gemeinsame Kind jahrelang vom Vater fernzuhalten, sollte also das Sorgerecht automatisch ihr zufallen? Genau das soll ja eben zukünftig verhindert werden, denn dies ist eindeutig MISSBRAUCH und RECHTSWIDRIG!

     

    Wir Väter haben die Nase im übrigen GESTRICHEN VOLL von "einfachen Lösungen". Gute und pratikable Lösungen sind NIE einfach, sondern müssen erstritten und erarbeitet werden. Denn offenbar sind in zu vielen Fällen sog. "Alleineziehende" (obwohl immer auch Gesellschaft und Umfeld "miterzieht") mit der ihnen übertragenen Machtfülle erheblich überfordert - zu Lasten der Kinder, die auf einen Elternteil aufgrund irgendwelcher kindischen "Racheaktionen" und unreflektierten Ego-Trips ihrer Mütter (u.U. ebenfalls lebenslang trauatisiert und identitätsgestört) verzichten müssen.

     

    Ich habe meinen 4 jährigen Sohn seit seiner Geburt nicht mehr gesehen. Wenn es also nach Ihrer "Logik" ginge, würde damit automatisch der Mutter, die den Kontakt seit dem hintertreibt und blockiert, das Sorgerecht zufallen. Nur DAS ist "peinlich und absurd"!

     

    Es geht hier auch nicht um "Geschlechterkrieg" oder sonstwas. Es gibt in unserer Gesellschaft ein grassierendes Vorurteil über angebl. "verantwortungslose, abtauchende" Vätern, die sich nicht um ihre Kinder kümmern - während deren Anteil in Wahrheit verschwindend gering ist (siehe "Väterstudie" Gerhard Amendt) und es sich fast ausnahmslos um Menschen mit narzisstischen Persönlichkeitsstörungen handelt. Eine reine Chimäre vom Monstrum "Rabenvater" wird da immer wieder genüßlich konstruiert, ohne diesen Humbug jemals zu hinterfragen.

     

    Gleichzeitig besteht noch immer ein ausgesprochen-unausgesprochnener Muttermythos wie zu Deutschlands düstersten Zeiten, der Müttern quasi automatisch Güte, Wärme und Zuverlässigkeit zuspricht (ein Mythos übrigens, auf den auch viele Väter hereinfallen). Wenn eine Mutter den Vater vom Kontakt mit dem Kind ausgrenzt, stellt das KEINESWEGS eine "geschlechtsspezifische Reaktion" dar, sondern hat seine Ursachen oft in Konstellationen der Ursprungsfamilie der Mutter und deren psychologischem Erbe.

  • J
    joam

    Die Diskussion ist einfach nur noch peinlich und absurd, dabei ist es eigentlich doch so einfach:

    Die Person, die die engste Bezugsperson für das Kind ist, sollte auch das Sorgerecht bekommen. Das ist in aller Regel die Person, die die auch schon vor der Trennung die meiste Zeit mit dem Kind verbracht und ggf. Erziehungsurlaub o.ä. genommen hat. Wenn das von beiden Elternteilen gleichermaßen übernommen wurde, kann das Sorgerecht geteilt werden.

    Das ist sowohl fair den Eltern gegenüber, als auch im Interesse des Kindes - und das sollte eigentlich im Mittelpunkt der ganzen Debatte stehen.

    Ob nun Mutter oder Vater - das ist doch letzten Endes nebensächlich, es geht um darum, wer dem Kind näher steht und bislang die Rolle der wichtigsten Bezugsperson übernommen hat.

    Leider verkommt die Diskussion mehr und mehr zu einer weiteren Schlammschlacht im Geschlechterkampf.

  • P
    Papou

    Es wird auch Zeit, dass sich die deutsche Politik endlich um des Wohl der Kinder zu kümmern hat und nicht die alleinige Gewalt den egozentrischen Müttern überlässt, die ihre Kinder, nur zum Machtmissbrauch verwenden und ihnen das Recht auf ihren Vater absprechen.

    Kinder sind Menschen und kein Spielball und auch keine Investition, wie das offenbar einiger Mütter, wie Hannah und Frau Barer hier sehen.

     

    @Hannah.

    Für die von Ihnen aufgestellten Behauptungen, wäre ich Ihnen für die Quellen seriöser Studien sehr dankbar. Diese konnten mir nämlich, nicht einmal nach 3 Jahren, vom Bundes Justizministerium genannt werden.

     

    Einen Tipp an die genannten Damen, versuchen Sie es ihren Kindern gegenüber einmal mit Liebe.

  • MB
    Michael Baleanu

    Endlich wurde ein solches Urteil von den Medien wahrgenommen. Vom Urteil bis zu seiner Umsetzung steht für den Vater u. U. ein langer und steiniger Weg bevor. Das haben wir zumindest im Fall Görgülü gelernt.

    .

    Warum wir einen so langen Weg vor uns haben, zeigt der Kommentar der Frau Barer vom 03.12.2009 12:13 Uhr.

    .

    Zitat: "Einem leiblichen Vater, der zunächst mit Frau und Kind zusamen gewohnt hat, sollte ein regelmäßiges Besuchsrecht eingeräumt werden."

    .

    Besuchsrecht haben die Häftlinge in Justizvollzugsanstalten: Wer die Sprache in dieser Art und Weise nutzt, zeigt welch Geistes Kind sie ist. Im gleichen Geiste entscheiden auch die Richter hierzulande, siehe der Fall Görgülü.

    .

    "ABER: Ganz anders ist es um die Mitbestimmung, die Mit-Entscheiddungsmöglichkeit des Vaters bestelllt. Aus gutem Grund hat sich die Mutter von dem Erzeuger ihres Sprösslings getrennt."

    .

    Zum Mitschreiben also: Die Mutter, die leibhaftige Reinkarnation der Mutter Maria Gottes auf Erden, weiß immer ganz genau was für die Kinder gut ist: Man erinnere sich z. B. an die Mutter der 5 Kinder aus Darry und auch an die Mutter des Fritzl aus Amstetten, die den Fritzl in seiner Kindheit windelweich prügelte, sozusagen "prophylaktisch" (und machte ihn zum seelischen Krüppel).

    .

    Es stellt sich die Frage wie eine solche Mutter - die den Vater der Kindes verächtlich als "Erzeuger" bezeichnet - ihre eigenen Kinder erziehen wird? Vielleicht die Mädchen als verzogene Prinzessinnen und die Jungs als nichtsnutzige Versager?

    .

    Daher ist die Frage berechtigt, wer solchen Frauen das Recht gibt, zu behaupten, dass "sie sich aus gutem Grunde getrennt haben"?

    .

    Zu einem Streit gehören immer zwei! Es ist aber leider so, dass, wenn eine Frau mit der Bratpfanne über einen Mann herzieht und dieser sich wehrt, nur die Kuntschflecken der Frau als Gewalteinwirkung wahrgenommen werden! Soviel zur Gleichbehandlung!

    .

    "Der Mutter sollte unbedingt überlassen werden, ob sie den (vermentlichen) Vater in die zu treffenden Entscheidungen einbinden will."

    .

    Wenn die Mutter Zweifel an die Vaterschaft eines Mannes hat, dann soll sie einem Vaterschaftstest zustimmen, auch wenn der "vermeintliche Erzeuger" gut betucht ist.

    .

    "Das Väter darauf bestehen, daran beteiligt zu werden, hat meistens nur mit dem eitlen Interesse nach Machtgewinn zu tun."

    .

    Die Relativitätstheorie besagt, dass auch folgende Feststellung Gültigkeit haben kann: Dass Mütter darauf bestehen, dass Väter nicht daran beteiligt werden, hat meistens nur mit dem eitlen Interesse nach Machtgewinn zu tun.

    .

    So lange solche Frauen und ihre Helfershelfer - Justiz und Scheidungsindustrie - die Väter als Leibeigene betrachten werden, wird sich hierzulande nichts ändern: In den meisten Sorgerechtsstreitfällen wird das alleinige Sorgerecht den Müttern zugesprochen.

    .

    Zum Geld verdienen, zum Sterben auf dem Schlachtfeld, zur Verrichtung gefährlicher Jobs, dazu sind diesen Frauen die Männer gut.

    .

    Sobald sich aber die Männer für die Erziehung der Kinder interessieren, werden Urängste bei manche Mütter wach: Offensichtlich haben diese nicht vergessen, dass Männer die Küchen in den renommiertesten Gastronomiebetriebe der Welt erobert haben.

    .

    Da sie also Angst haben, dass die Männer auch in der Kinderstube ähnliche Erfolge feiern könnten, haben sie Justiz und Scheidungsindustrie mit der Aufgabe betraut, die Väter von den Kindern möglichst wirksam fernzuhalten. Dabei realisieren sie überhaupt nicht in welchen Abhängigkeiten sie sich begeben, wie unfrei sie dabei sind und vor allem wer die Profiteure ihrer Streitsucht sind.

    .

    Ihre eigenen Kinder haben vom Streit der Eltern rein gar nichts. Von einer gemeinsamen Verantwortung der Eltern hingegen, können nur alle Familienmitglieder profitieren. Dazu muss man allerdings §1618a, BGB, "Kinder und Eltern schulden einander Beistand und Rücksicht" mit Leben füllen. Das erfordert allerdings von Frauen wie Barer die Erkenntnis, dass sie vom hohen Ross der Misandrie runter kommen müssen. Denn erst wenn sich der "Erzeuger" in "Vater" verwandelt, kann eine solche Frau beweisen, dass sie rücksichtsvoll ist. Es gibt Mythen, die besagen dass Frauen empathischer wären als Männer. Empathie impliziert Rücksicht. Diese ist bei der Verwendung des Bezeichners "Erzeuger" nicht gegeben.

    .

    Dieses Urteil kann erst dann als Erfolg gefeiert werden, wenn die Richter in Deutschland dem Vater das gemeinsame Sorgerecht auch ohne der Zustimmung der Mutter zusprechen werden.

    .

    Da Deutschland eines der wenigen Länder ist, die das 7. Protokoll des EMRK nicht ratifiziert hat (es sieht eine "radikale Gleichberechtigung" der Eheleute vor), werden Frauen wie Barer noch lange Zeit von "Erzeuger" reden und gnädigerweise dem Vater ein "Besuchsrecht" einräumen.

    .

    Daher freut mich einerseits das Urteil, andererseits darf keiner der Betroffenen vergessen, dass er wachsam und kämpferisch bleiben soll. Frauen wie Barer sitzen oft im Gerichtssaal als Richterinnen, als Anwältinnen oder als JA-Mitarbeiterinnen.

    .

    Da ich nicht diskriminieren will: Es gibt in diesen Berufen auch Männer wie Frau Barer. Leider! Einer davon, Herr Richter Schmitt, hat beim EMRGH gegen das gemeinsame Sorgerecht für nichteheliche Väter gestimmt.

     

    Herr Richter Schmitt ist also der Meinung, dass er selbst, für seine eigene Kinder kein Sorgerecht braucht, ihm würde nur sein Recht auf Umgang genügen. Wir hoffen, dass ihm, im eigenen Sorgerechtfall, ein Richter und ein Gutachter von der GwG über dem Weg laufen, die ihm nur alle 4 Monate 3 Stunden begleiteter Umgang gewähren werden. Denn er ist ja nur "Erzeuger" seiner Kinder.

  • A
    anne

    Dieses Urteil wird für viele ehrliche verantwortungs-und liebevolle Väter sehr positiv sein.

    Wie trifft es aber ebensolche Mütter, die zum Wohle ihres Kindes seit Jahren Entscheidungen allein treffen und es sich damit vielleicht auch nicht leicht machen.

    Selbst das standardisierte Umgangsrecht bringt schon so viel Unruhe in manche Familien und vor allem Kinderseelen, dass im Einzelfall eine Einschränkung nötig wäre.

    Ich persönlich sehe in meinem alleinigen Sorgerecht nicht das Recht, sondern meine Pflicht,die ich täglich zu erfüllen versuche.

    Warum reicht es nicht aus, das Umgangsrecht mit so viel Liebe und Verantwortung für das Kind zu erfüllen, dass der andere Elternteil mit seiner Meinung ebenso Beachtung findet.

    Wir erzwingen hier mit der Brechstange Beziehungen, die einfach nicht real sind.

    Hoffentlich feiern die davon betroffenen Kinder genauso wie ihre Väter!?

  • S
    Stefan

    Liebe männliche Geschlechtsgenossen,

    es lohnt sich nicht, gegenüber den weiter unten genannten emotionalen Kommentaren der weiblichen Leserschaft (wo sind sie zwischenzeitlich bloß geblieben?) sachlich zu argumentieren, da Sachlichkeit in deren Texten nicht zu finden ist. Vielmehr sprechen deren Texte von einer tiefen Kränkung der Persönlichkeit.

    Ich denke, dass mit dem heutigen Urteil der Gipfel an Diskriminierung der Männer (deren Mehrheit nicht in Vorstandsetagen aktiv ist - diese Anmerkung nur für den Fall, dass jetzt keifend auf die männl. Dominanz in den paar Vorstandsposten hingewiesen wird) überwunden worden ist und das gesellschaftliche Pendel beginnt, zur anderen Seite auszuschlagen (ist dieser Begriff in diesem Kontext eigentlich p.c.?). Es wird allerdings auch höchste Zeit. In den Schulen sieht man, wie Jungen durch die weibliche Bauch- und Kuschelpädagogik gegenüber Mädchen benachteiligt werden. Die Fehler dieser Diskriminierung der Jungen werden später auch die berufstätigen Frauen mit ihren Steuern ausgleichen müssen. Also: zurück lehnen, entspannen, Keks nehmen und zusehen, wie auch Frauen in Zukunft endlich mal arbeiten müssen. Ich denke, eine Anpassung der Lebenserwartungen zwischen Männern und Frauen ist dann nur noch eine Frage der Zeit.

  • M
    Marlies

    Selbstverständlich muss jeder Mensch grundsätzlich die Möglichkeit haben, weitgehend selbstbestimmt Beziheungen zu ihm wichtigen Menschen zu pflegen. Männer und Frauen und Kinder...

    Allerdings finde ich dieses Urteil a) überflüssig und b) äußerst unglücklich.

    a) weil es in Deutschland ein vorbildliches Recht gibt. Das Kindschaftsrecht sieht die Dreierverbindung Kind Mutter Vater VOM KIND AUS, d.h. zum Wohle des Kindes. Es formuliert ein Recht DES KINDES auf Umgang mit dem Vater. Und mit der Mutter.

    Es hat bewußt das Sorgerecht bei der hauptsächlich betreuenden Person belassen, weil die Erfahrung war, dass nicht verheiratete, getrennt lebende Eltern in den allermeisten Fällen nicht gut aufeinander zu sprechen sind und Rosenkriege auf dem Rücken der Kinder austragen. Aus diesem Grund wird den hauptbetreuenden Elternteilen auch empfohlen, das Sorgerecht aleine zu nehmen. Dem Kind zuliebe. Und wenn der andere Elternteil meint, das Kindeswohl sei gefährdet stehen ihm alle möglichen juristischen Wege offen.

    Nun aber wird wieder der Krieg "MEIN oder DEIN/Vater oder Mutter" losgehen oder gar "Vaterinteresssen gegen 8vermeintliche) Kinderinteressen. Derzeit kann das Jugendamt mit Hilfe von Psychologen das Recht des Kindes umsetzen (Kind befragen, begleitete Umgang). Wird in Zukunft der Psychologe des Vaters entscheiden, weil es diesem ja so schlecht geht? Haben wir dann bald noch ein drittes juristisches Bein, das für die Mütter?

  • CJ
    Cornelia Jaskosch

    Diese Entscheidung war mehr als überfällig.

  • D
    Deniz

    Es ist mal wieder erbärmlich, welche Leserbriefgesinnungen im Kontext eines solchen Urteils zu Tage treten: einerseits widerliche Macker, die sich ein Bein abfreuen weil sie der Ansicht sind, das sei ein Schlag gegen den Feminismus und die von ihnen halluzinierte Herrschaft der Frau (ey geht mal euer Gehirn checken lassen), andererseits Pseudofeministinnen der sog. ersten Welle, die wie z.B. die liebe Frau Rakete-Dombek in familienpolitischen Belangen auch gerne mal mit den schlimmsten sexistischen und patriarchalen Richtern einig sind, und die es außerdem immer noch nicht abraffen, dass ihre Version des Feminismus kein bisschen etwas mit der Befreiung von tatsächlich existierenden patriarchalen Gesellschaftsstrukturen zu tun hat.

    Und das Schlimmste daran ist, alle beziehen sich auf die Wünsche, Perspektiven und Bedürfnisse der betroffenen Kinder nur in instrumenteller und manipulierender Weise, weil beiden Gruppen eine große Gemeinsamkeit haben: die Überzeugung, Kinder seien nur Verfügungsmasse und Selbstverwirklichungsinstrument von irgendwelchen Erwachsenen.

  • D
    Deniz

    Es ist mal wieder erbärmlich, welche Leserbriefgesinnungen im Kontext eines solchen Urteils zu Tage treten: einerseits widerliche Macker, die sich ein Bein abfreuen weil sie der Ansicht sind, das sei ein Schlag gegen den Feminismus und die von ihnen halluzinierte Herrschaft der Frau (ey geht mal euer Gehirn checken lassen), andererseits Pseudofeministinnen der sog. ersten Welle, die wie z.B. die liebe Frau Rakete-Dombek in familienpolitischen Belangen auch gerne mal mit den schlimmsten sexistischen und patriarchalen Richtern einig sind, und die es außerdem immer noch nicht abraffen, dass ihre Version des Feminismus kein bisschen etwas mit der Befreiung von tatsächlich existierenden patriarchalen Gesellschaftsstrukturen zu tun hat.

    Und das Schlimmste daran ist, alle beziehen sich auf die Wünsche, Perspektiven und Bedürfnisse der betroffenen Kinder nur in instrumenteller und manipulierender Weise, weil beiden Gruppen eine große Gemeinsamkeit haben: die Überzeugung, Kinder seien nur Verfügungsmasse und Selbstverwirklichungsinstrument von irgendwelchen Erwachsenen.

  • J
    Jackiez

    Das deutsche Recht ist extrem diskriminierend gegenüber der Väter welche ebenso sich um die Kinder sorgen möchten. Es ist traurig und unverständlich, im übrigen auch völlig unemanzipiert zu meinen, Frauen hätten Deutungshoheit darüber, was das Wohl des Kindes ausmacht. Ein Blick nach Frankreich genügt um festzustellen, dass geteiltes Sorgerecht auch eine selbstverständlichkeit sein kann ohne dass die Kinder davon einen psychischen Schaden davontragen. Väter und Mütter müssen gleichberechtigt über das gemeinsame Kind entscheiden können. Es gibt keinen plausiblen Grund warum per se der Mutter primär das Sorgerecht zukommen sollte und der Vater sich erst in langwierigen und vor allem für die Kinder belastenden Prozessen einklagen müssen.

  • FE
    Freundin eines bedrückten Vaters

    ich habe vollstes Verständniss für den Vater,denn ich finde es überhaupt nicht rechtens dass ein Vater eines unehelichen Kindes keinerlei Rechte hat,was sein kind angeht. denn ein Mann gehört genau so dazu ein Kind zu zeugen wie auch eine Frau. mein freund steckt in der selben situation. er war mit der mutter seines sohnes zusammen und beide haben sich dazu entschlossen das kind zu bekommen. nur gleich nach der geburt hat die mutter mit der hebamme entschieden dass sie nur das alleinige sorgerecht haben will. Ihre begründung dazu war: Der vater wäre es nicht wert ein sorgerecht zu bekommen!!! HALLOOOOO....wo sind wir denn??? sie will zwar dass sich mein freund um deren sohn kümmert und auch schön zahlt,und wehe er kann seinen sohn nicht abholen weil (ich muss dazu sagen,dass mein freund 7 tage die woche, 12 std am tag arbeiten muss und er und ich mitlerweile auch ein kind zusammen haben, sodass wir uns gerade mal so über wasser halten können) er für dieses wochenende kein frei bekommen hat. oh oh oh dann ist gleich dei hölle los und sie haut ihm rein,er würde sich nicht um seinen sohn kümmern wollen.natürlich will er das aber es ist ihm einfach nicht möglich. jedesmal sehe ich sein trauriges gesicht wenn er seinen sohn nicht sehen kann. aber endlich hat er jedenfalls einen kleinen grund zu aufartmen wenn das mit dem gesetz durchgesetzt werden kann.

     

    Mein Fazit: beide elternteile sollten das gleiche recht haben über das kind entscheiden zu können. denn das sperma kommt ja nicht einfach so daher geflogen... dazu muss ein mann schon sein teil dazuu beitragen!!! ich hoffe dass jemand meinen beitrag liest,der in der lage ist bei diesem gesetz mit bestimmen zu können.

     

    schöne grüße und noch einen schönen Donnerstag

  • A
    Apollo

    Tja, Herr Sarrazin, hier können Sie sehen wie das geht.

    Suchen Sie sich doch andere Subjekte. Lesen Sie die Postings von Barer, Hannah, Ulrike & Co.

    Haben Sie es endlich verstanden?

    Richtig. Wenn Sie bei Türken negative Eigenschaften feststellen, werden Sie unisono als rassistische Nazi gescholten. Aber gleiche im Hinblick auf Männer wird von den Medien gefördert und staatliche ausgezeichnet.

    Also, in Zukunft kübelweise Jauche über Männer auskippen, dann klappt´s auch mit dem Bundesverdienstkreuz.

  • K
    Konrad

    17 Jahre zu spät.

    Übrigens nochmal vielen Dank den Rot/Grünen. Ihr Habt ja echt was geleistet als Ihr am regieren wart.

  • H
    Harald

    Zunächst einmal meinen Glückwunsch und einen herzlichen Dank an den Vaterkollegen aus Köln. Dieses Urteil war längst überfällig.

     

    @Ulrike: nein, ich habe keinen Schaum vor dem Mund. Mir bleibt nämlich die Spucke weg angesichts der selbstgerechten Kommentare der Frauen: nur Frauen trennen sich anscheinend aus guten Gründen während Männer sich aus dem Staub machen. Nur Mütter wissen, was für ein Kind gut ist, Väter scheuen die Verantwortung. Nur Männer sind eifersüchtig, wenn die Ex eine neue Beziehung eingeht, Frauen reagieren immer cool und besonnen. Mütter sind immer fürsorglich während die Väter sich auf die Brust trommeln und auf ihren Machtansprüchen beharren, deshalb müssen auch nur die Väter an ihrem inneren Schweinehund arbeiten, während Frauen bereits über alles erhaben sind.

     

    Bei so viel Unfehlbarkeit wird sogar der Papst vor Neid erblassen.

  • WB
    W. Ben Alaya

    Kein Sorgerecht für Väter - Keine Entscheidung aus Deutschland!

     

    Bereits im Juli 2000 wurde Deutschland im Fall Elsholz gegen Deutschland vom höchsten europäischen Gericht in Straßburg wegen Verweigerung des Umgangsrechts eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind, wegen Verletzung des Rechts auf Familienleben und damit wegen Menschenrechtsverletzung (Art 6, 8 EMRK) verurteilt.

    Vor dem Europäischen Gerichtshof wurde der Antragsteller von dem Münchner-Anwalt Dr. Peter Koeppel vertreten.

     

    Der Menschenrechtsgerichtshof widersprach damals den deutschen Richtern und führte zur Begründung unter anderem an, dass sie kein psychologisches Gutachten herangezogen hatten. Deutschland habe damit gegen zwei Bestimmungen der europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, das Recht auf ein Familienleben und das Recht auf einen fairen Prozeß. Diese Mitteilung wurde damals u.a. im Hamburger Abendblatt vom 14.7.2000 veröffentlicht.

     

    Ein Grand-Senior des internationalen Kindschafts- und Völkerrechts

     

    “Deutschland ist nicht hierzu in der Lage, sich selbst zu korrigieren. Die Gleichstellung der nichtehelichen Eltern und Kinder wird nicht aus Deutschland kommen.“ - Und er hat Recht gehabt!

    Seit Jahren kämpft der Grand-Senior des internationalen Kindschafts- und Völkerrechts RA Dr. Peter Koeppel gegen diese Diskriminierung der nichtehelichen Kinder und Väter: „Im Januar 1996 hatte ich Gelegenheit, in der Evangelischen Akademie Tutzing unter dem Titel „Kind im Recht“ eine Tagung zu der Problematik Kindschaftsrecht und Völkerrecht zu veranstalten... Im gleichen Jahr erschien in der Schriftenreihe Familie und Recht im Luchterhand Verlag der von mir herausgegebene Tagungsband Kindschaftsrecht und Völkerrecht.“

     

    Das deutsche Kindschaftsrecht kennt das Wort "Liebe" nicht!

     

    Dr. Koeppel widmete 1992 zum 10. Geburtstag seiner Tochter diesen Text "in Liebe" (s.a. Auszüge aus seinen Veröffentlichungen)

    Der deutsche Jurist im echten Sinne des Wortes wunderte sich anläßlich des zur Ratifizierung anstehenden UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes, daß deren Präambel ausdrücklich das Wort "Liebe" enthält. Dort heißt es: "... in der Erkenntnis, daß das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte." (Abs. VI der Präambel zur UN-KRK).

    Er kann diese kinddiskriminierende Familieneinstellung in seinem Land nicht mehr verstehen: „Vielleicht haben es die Kinder außerhalb Deutschlands deshalb besser und dürfen auch nach Scheidung ihrer Eltern die Liebe beider erleben, weil Staaten, welche weniger als wir Ordnung zum Maßstab aller Dinge machen, weniger gehindert sind, Liebe groß und in das Gesetz zu schreiben und dem Kind die Liebe beider Elternteile auch nach deren Trennung weiter zuteil werden zu lassen“.

     

    Die Eltern-Kind-Entfremdung (PAS)

     

    In der Rechtsprechung der USA und Kanadas sind unter dem Einfluss von Gardner bereits seit Ende der achtziger Jahre Entscheidungen bekannt, die sich mit dieser Problematik befassen, dass die Ablehnung eines Elternteils durch das Kind Krankheitswert erreicht. Namhafte Persönlichkeiten wie etwa Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel aus München werden seit Jahren nicht müde, auf diese Defizite in der deutschen Familienrechtspraxis aufmerksam zu machen (vgl. die Zusammenstellung von Kodjoe / Koeppel im Deutschen Amtsvormund 1998, 9 ff., 21/22 mit weiteren Nachweisen). Inzwischen hat der Begriff Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) in die deutsche Rechtsprechung und juristische Literatur ebenfalls Eingang gefunden. Der oben zitierte Aufsatz hat die Diskussion eröffnet. Nicht juristische Zeitschriften haben sich des Themas ebenfalls angenommen ("Die Zeit" vom 18.3.1999, Seite 77 f., "Focus" vom 13.12.1999, S. 222 f.).

     

    Die deutschen Jugendämter

     

    Dr. Koeppel bleibt nach der heutigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Sorgerecht für nichteheliche Väter nur noch ein Wunsch auch im Sinne seiner renommierten Mitstreiter, des Erziehungswissenschaftlers Prof. Heinrich Kupffer und des Kinder- und Jugendpsychologen Uwe Jopt, nämlich die Abschaffung des "rechtsfreien Raumes deutscher Jugendämter“ durch eine wirksame rechtsstaatliche Kontrolle.

     

    Wieder eine schallende Ohrfeige aus Straßburg

     

    Ich gratuliere Ihnen lieber Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel für dieses Lebenswerk. Ihr Hurra ist genau so großartig wie Ihre Menschenliebe und das Engagement für die Kinder dieser Welt. Ich bitte sehr um Erlaubnis, diese Freude an die Weltgemeinschaft weitergeben zu dürfen. Denn diese Freude, das ist ein Stück deutscher Geschichte:

    „Endlich ist es geschafft! Alle Kinder sind gleichgestellt, so wie es menschenrechtlich nicht anders möglich ist. Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte sei Dank. Auch Deutschland muss endlich den internationalen Völkerrechtsnormen der EMRK (Art. 8 in Verb. mit 14) Rechnung tragen.“

  • D
    Dominik

    Die Aussage von Frau Barer kann von keiner neutralen, fundierten wissenschaftlichen Studie nachgewiesen werden. Es handelt sich viel mehr um einen schon seit Jahrzehnten anhaltenden Vorurteil gegenüber Männern und ist - da muss ich Uwe recht geben, Diskriminierend - leider passt das Wort Rassistisch hier nicht.

    Der Feminismus hat - und dass können etliche Studien (die im übrigen von Frauen erhoben wurden....) zeigen, die geschlechtliche Ungerechtigkeit gefördert als den abgebaut.

    Es ist auch schon sehr erstaunlich, dass die Feministen hier so ruhig sind, wenn eine Entscheidung wie, das Kind ist aus bei der Mutter besser aufgehoben, mit "natürlichen" Gründen argumentiert wird.

    Entweder - und hier hoffe ich, dass es eines Tages noch endlich dazu kommen wird - gibt es eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau (ja das beinhaltet auch, das Männer mal zu Hause bleiben dürfen...) oder aber es gibt keinen Grund nicht auf die alten Dummheiten zurückzugreifen und wie die CSU zu fordern: Frauen aus "natürlichen" Gründen an den Herd...!

  • PB
    Patrick Baumgart

    Ein guter Tag für die Gleichberechtigung in Deutschland, die nun endlich auch Männer erfasst. Jawohl, wir Männer können, sollen und dürfen und genauso um unsere Kinder kümmern wie die Frauen.

  • B
    Bente

    Spätestens wenn ich die "weiblichen Kommentare" hier lese, bin ich mir sicher, dass da irgendwas richtig gemacht wurde. Mich erschreckt diese Scheuklappenmoral der weiblichen Fraktion zutiefst!!!

    Ich habe in meiner längjährigen Praxis als sozialpädagogische Familienhilfe keinen einzigen - der wenigen - alleinerziehenden Väter erlebt, der die Kinder im "Trennungs-/Scheidungskrieg" instrumentalisiert und der Mutter vorenthalten hätte. Selbst in schwierigsten familiären Konstellationen oder bei tragischen Vorkomnissen nicht.

    Hier sage ich aus dem Brustton der Überzeugung und Erfahrung:

    Frauen sind im Schmerzzustand zu allem fähig und womit tun sie dem Expartner mehr weh, als ihm sein Kind zu entziehen/entfremden?!

  • EV
    ein Vater

    Nachtrag:

    ein Vater hat in Regel das Wohl des Kindes im Auge, dies den Vätern pauschal ab zu streiten ist allerdings Realität und dem Kindeswohl nicht zuträglich.

     

    Es ist eher das Machtgebahren der Mutter, wenn sie den Vater aussen vor läßt. "Ich entscheide, was MEINEM Kind das Beste ist." Die Mutter will in solchen Fällen nicht die Macht teilen. Kindeswohl? Wohl kaum. Da wäre doch zu überlegen, ob nicht das Sorgerecht komplett auf den Vater übertragen werden sollte. Schlimmer kann es ja nicht kommen.

  • EV
    ein Vater

    @Monika Barer:

    "Aus gutem Grund hat sich die Mutter von dem Erzeuger ihres Sprösslings getrennt."

     

    Achso, also weil sie sich getrennt hat, MUSS es seinen Grund haben, also ist es dem Kind nicht vergönnt ein Vater zu haben. Die Handlung wird also durch die Handlung selbst gerechtfertigt.

     

    " Das Väter darauf bestehen, daran beteiligt zu werden, hat meistens nur mit dem eitlen Interesse nach Machtgewinn zu tun."

     

    Nein, es ist das Wissen des Vaters, dass er für seine Kinder da sein sollte, weil die Kinder ihn brauchen. Kein Vater würde freiwillig sich mit der Mutter herumschlagen, sich mit dem Jugendamt ärgern, vor Gericht sich diskriminieren lassen und bei Besuchskontakten vergebnlich auf das Erscheinen seines Kindes warten, sich den Verleumdungen aussetzen, u.s.w...

     

    DAS hat nichts mit Machtwillen zu tun, es ist seine Liebe zu seinem Kind, was ihm die Stärke gibt nicht zu resignieren.

     

    Ich lese zu diesem Beitrag viele Kommentare von Frauen, doch was ich zum Teil lesen muss, da stehen mir die Haare zu Berge. Ich frage mich, ist euch wirklich das Wohl des Kindes wichtig? Ist euch bewußt, was ihr eurem Kind antut?

  • J
    Jens

    Das Thema ist ein schönes Beispiel, dass das was sich in der Theorie gerecht anhört, in der Praxis nicht unbedingt gerecht ist. Den Satz das Eltern nach einer Trennung gleiche Rechte und Pflichten bezüglich gemeinsamer Kinder haben sollten, würde ich erstmal unterstreichen und in geschätzt 90% der Fälle funktioniert dies auch ganz gut.

     

    Was soll man aber mit den getrennten Eltern machen, die sich aus welchen Gründen auch immer und trotz bester Beratungsmöglichkeiten partout nicht einigen wollen? Dann bleibt oft nur eins übrig, nämlich dem mit dem Kind zusammenlebenden Elternteil die Entscheidungsverantwortung alleine zu übertragen. Alles andere wäre äußerst ungerecht gegenüber dem Kind. Und die meisten Kinder leben in unserem Land nach Trennungen nun mal bei ihren Müttern.

  • U
    Ulrike

    Wie hier manche auf Monika Barer losgehen, ist schon erstaunlich. Dabei klingt ihr Beitrag eher nach einer umfasenden Kenntnis der Zustände in Sorgerechtsstreitigkeiten.

     

    Aber bei denen, die hier vor Wut Schaum vor dem Mund haben und um sich auf schlagend auf andereeinprügeln- verbal gesehen - handelt es sich bestimmt um die fürsorglichen, umsichtigen Männer ohne jede Besitzansprüche anderen Menschen gegenüber, selbstredend aus der Sicht dieser postenden Männer.

  • H
    Hannah

    Der überwiegende Teil getrennt lebender Väter kümmert sich definitiv nicht, nicht regelmäßig bzw. ´je nach Gemütslage` um seine Kinder. Im Kontext verletzter Eitelkeiten, die beispielsweise entstehen, wenn Frau/Mutter eine neue Beziehung eingeht, wird die häufig damit verbundene Eifersucht über die Auseinandersetzung um die Kinder(-erziehung, -betreuung etc.) ausgelebt. Und diese leiden darunter! Die deutsche Praxis, das Sorgerecht regelhaft der Mutter zuzusprechen, ist sinnvoll und sollte nicht geändert werden! Denn sie berücksichtigt ´die Realitäten`, und dient damit den Kindern. Wenn werdende Eltern sich entscheiden, das Sorgerecht zu teilen, so können sie dies tun. Diese Entscheidung sollte im Übrigen, - vor allem auch von der Mutter, denn, ja, meine Herren, die wird sich im Allgemeinen überwiegend um das Kind kümmern -, ausgesprochen sorgfältig überlegt werden. Wenn Eltern ohne gemeinsames Sorgerecht nach einer Trennung produktive Betreuungsregelungen finden wollen, so können sie diese gemeinsam entwickeln. Gelingt das nicht, so resultiert das im Allgemeinen ´aus dem, was da vorher gelebt wurde`. Kinder brauchen keine sich auf die Brust trommelnden, auf ihr Recht pochenden Väter! Sie benötigen vielmehr Väter, die versuchen, erwachsen zu agieren. Dazu gehört das Bemühen, ´den inneren Schweinehund in der Hütte zu lassen` und an sich zu arbeiten. Z.B. um verantwortungsvolle und im Sinne der Kinder liegende Umgangsregelungen mit den Müttern zu finden. Also: Hände weg von der jetzigen Sorgerechtsregelung!

  • E
    egal

    Ich Herrn Jung zu. Der Kommentar von Frau Barer ist es nichteinmal wert, dass man mit Argumenten antwortet und eine Diskussion zu beginnt. Das würde nur den Eindruck erwecken, ihr Standpunkt wäre ansatzweise vernünftig.

  • U
    UweRietmöller

    Bitte mal das Posting von Monika Barer (03.12.2009 12:13 Uhr) lesen.

    Und sich mal vorstellen, die von ihr über Männer getroffene negative Wertung würde jemand über Türken oder Muslime treffen.

    ...

    Zur Sache:

    Bundesverfassungsgericht (BVerfG 1 BvL 20/99) hat im Gleichschritt mit dem BGH (BGH XII ZB 3/00) den unverheirateten Männern das Recht auf Vaterschaft mal eben so weggeurteilt.

    Und obwohl der feministische Furor regelmäßig „Pfui Biologismus!“ schreit, wenn man auch nur anzudeuten wagt, dass da zwischen M/W ein paar natürliche Unterschiede sind, was man in diesem Fall ganz still. Denn wenn sich mit „naturgegeben“ Vorteile rausholen lassen, dann sieht die Femi-Fraktion das dann doch nicht so streng. Und auch die sonst allgegenwärtige Forderung nach Quote, Quote und noch mehr Quote hat man in diesem Zusammenhang nicht vernommen.

    Ansonsten kann ich nur alle auslachen, die meinen die Männerdiskriminierung wäre vorbei. Im Einzelfall entscheiden nach wie vor die deutschen Fachgerichte; und zwar wie der FOBUS am 14.09.2009 trefflich titelte:

    Im Zweifel gegen den Mann.

    Wer wissen will, wes´ „unabhängigen“ Geistes Kind unsere Gerichte sind, der kann das nachlesen im Gespräch von Hamburgs oberster Richterin Erika Andreß im Gespräch mit der WELT

    www.welt.de/hamburg/article3409165/Das-Gesetz-geht-zu-Lasten-der-Kinder.html

  • JD
    Johannes Doh

    Liebe Frau Barer,

     

    worauf, wenn ich fragen darf, gründet sich Ihre Aussage:

     

    "Das Väter darauf bestehen, daran beteiligt zu werden, hat meistens nur mit dem eitlen Interesse nach Machtgewinn zu tun." ?

  • S
    Stefan

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Mir wird auch mein leibliches Kind (3)durch die Mutter entzogen, die aufgrund der einseitigen Trennung genau weiss wie sie mich treffen kann und das mit voller Rückendeckung der hiesigen Gesetze. @ von einem Vater: Genau, das ist das Problem: Das Urteil polarisiert, ohne wirklich Einfluss zu nehmen, oder was zu ändern. Eltern müssen endlich gleichberechtigt sein- egal ob verheiratet oder nicht, alles andere muss im Einzelfall geprüft werden.

  • M
    Monika

    Nie und nimmer sorgt die Rechtssprechung aus Strassburg für einen faireren Umgang um des Kindes willen oder dient gar der Gerechtigkeit! Man möge sich mal vorstellen, dass Vater und Mutter - die sich vielleicht wegen vollkommen gegenteiliger Auffassungen getrennt haben - nun aufeinander los gehen wegen des gemeinsamen Kindes! Dann doch lieber ein falscher Entschluss, aber niemand quatscht da ein, denn DAS zerreißt ein Kind.

  • AL
    Anja Lena

    Bin mal gespannt wann eine Mutter vor dem Europäischen Gerichtshof klagt, wenn sie zwangsweise das Sorgerecht teilen muss, obwohl sie die faktische Sorgearbeit seit Jahren alleine trägt und zu Bittgängen gegenüber dem Kindsvater verpflichtet ist, um eine Unterschrift für einen Kita-Platz von ihm zu erhalten.

    Hoffentlich handelt der Gesetzgeber hier besonnen. Wir leben in einer ausdifferenzierten Gesellschaft - das gemeinsame Sorgerecht per Gießkannenprinzip zu verteilen, würde dem nicht gerecht werden.

  • RJ
    Roland Jung

    Der Kommentar von Monika Barer ist so dumm, dass er den Lesern nicht zuzumuten ist. Bitte entfernen Sie ihn. Oder lassen meine Einschätzung dazu stehen. Obewohl das hebt den Quatsch auch nicht auf. Weg damit!

  • NE
    Noch ein Vater

    Freut Mich sehr! Die jetzige Rechtslage war ungerecht und ich hoffe das sie jetzt verbessert wird. Gerade bei Sachen wie Schulauswahl, Wohnort, Impfungen etc. ist eine Mitsprache vorteilhaft und zwar letztenendes für alle drei: Mutter, Vater, Kind.

  • ET
    eine Tochter

    bevor man eltern wird, sollte man, solange man ich noch gut versteht, einen notariell beglaubigten Vertrag aufsetzen und unterschreiben, mit dem beide zufrieden sind. Der gilt dann auch noch, wenn man sich nicht mehr versteht. Wenn dann ein Elternteil das andere ausstechen will, muss es vor ein Gericht, das dan hoffentlich fähige Verfahrenspflegschafter einsetzt, die herausbekommen, wer nur für sich und wer für das Kind kämpft.

  • D
    DBohlen

    Gibt es ein Spendenkonto für den Kläger?

    Der Mann hat eine Menge an Prozesskosten am Hals.

    Die trägt er für viele andere mit.

    Erkundigt die taz sich freundlicherweise?

    Vielen Dank.

    DBohlen

  • MB
    Monika Barer

    Einem leiblichen Vater, der zunächst mit Frau und Kind zusamen gewohnt hat, sollte ein regelmäßiges Besuchsrecht eingeräumt werden. ABER: Ganz anders ist es um die Mitbestimmung, die Mit-Entscheiddungsmöglichkeit des Vaters bestelllt. Aus gutem Grund hat sich die Mutter von dem Erzeuger ihres Sprösslings getrennt. Der Mutter sollte unbedingt überlassen werden, ob sie den (vermentlichen) Vater in die zu treffenden Entscheidungen einbinden will. Das Väter darauf bestehen, daran beteiligt zu werden, hat meistens nur mit dem eitlen Interesse nach Machtgewinn zu tun.

  • EV
    ein Vater

    Ein guter Tag für Väter, die sich um ihre Kinder kümmern wollen, doch nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

     

    Im Urteil heißt es: "Weiterhin nahm der Gerichtshof zur Kenntnis, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen, etwa wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht, dem Kindeswohl zu schaden."

     

    Blockiert die Mutter, so ist dem Kind auch weiterhin sein Vater entzogen...

  • JL
    Josip Lucic

    Offengestanden: Das war auch fällig. Peinlich, daß man dafür erst die EU braucht.

  • P
    Pharisaer

    Na endlich...wurde ja auch mal Zeit!

  • M
    Manfred

    Diese Entscheidung war längst überfällig. Traurig, dass erst ein europäisches Gericht dies klarstellen musste.