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Täter-Opfer-AusgleichGerichte entlastet

■ Grüne kritisieren: Justizbehörde kalkuliert schlecht / Schulen im Nachteil

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist deutlich im Kommen. Das ergibt die Antwort des Bremer Senats auf eine kleine Anfrage der Grünen. Daraus wird deutlich: Die „Schlichtung“ von Angesicht zu Angesicht wird nicht nur steigend nachgefragt – die Zahl der Anfragen hat sich in den letzten zwei Jahren landesweit auf über 500 verdoppelt – , sie ist zugleich äußerst erfolgreich.

80 Prozent der Fälle, in denen Opfer oder Täter die Schlichter anriefen, wurden „in einem vertretbaren Zeitrahmen“ individuell geregelt, so die Senatsantwort. Offizielle Bilanz: 406 Entschuldigungen und 24 Geschenke wurden 2000 allein im Bremer Stadtgebiet übermittelt. In 27 Fällen gab es sogar „gemeinsame Unternehmungen“ zwischen Opfern und Tätern. 71 Mal zahlten Täter Schmerzensgeld, 54 Mal Schadenersatz. „Von dieser guten Arbeit profitieren die Gerichte durch Entlastung – und damit letztlich auch der Steuerzahler“, lobt deshalb der justizpolitische Sprecher der Grünen, Hermann Kuhn, den Erfolg der Vermittlungsarbeit, die zumeist männliche Täter unter 20 Jahren betraf, denen Vergehen wie Raub, Körperverletzung und Diebstahl vorgeworfen wurden.

Trotzdem ist nicht alles Gold: Welche Kosten dieses außergerichtliche Verfahren zur Beilegung von Straftaten spart, weiß nämlich niemand. Folglich kritisiert Kuhn: Wie bereits zur Kalkulation des Knast-Neubaus, der ausschließlich betriebswirtschaftliche Größen zugrunde gelegt wurden, nehme die Jus-tizbehörde auch jetzt die Gesamtheit der Justizpolitik wieder nicht in den Blick. Typisch sei dafür die unbefriedigende Senatsantwort: „Kostenschätzungen liegen für den Bereich des Täter-Opfer-Ausgleichs nicht vor.“ Die Grünen hatten wissen wollen, ob der Senat ihre Ansicht teile, „dass der Täter-Opfer-Ausgleich per Saldo auch die Kosten der Rechtspflege senken kann – und wenn ja, in welcher Größenordnung.“ Die Antwort des Senats, man werde sich um weitere geeignete Schlichtungsräume kümmern, „soweit dies umsetzbar ist“, deutet Kuhn als Quasi-Ausrede dafür, dass das Justizressort „keinerlei Absicht oder gar Leidenschaft hat, diesen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich auszubauen.“ Besonders problematisch sei dies hinsichtlich der Beteiligung der Schulen.

Zwar gibt es eine gemeinsame Richtlinie der Ressorts, wonach die Durchführung des Ausgleichs Teil des Auftrags der Lehrkräfte ist. Doch Kuhn fürchtet: „Ohne besondere Ausbildung wird erfahrungsgemäß nicht jeder Lehrer zuständig sein, sondern keiner.“ Dies sei angesichts der hohen Bedeutung des Täter-Opfer-Ausgleichs gerade im Jugendbereich bedauerlich.

Tatsächlich stellen die jugendlichen und heranwachsenden Männer den größten Teil der Opfer wie der Täter. So waren unter 100 Beschuldigten vergangenes Jahr 76 Jugendliche – und in 70 von 100 Fällen waren auch die Geschädigten jugendlich. Hinweise auf die Schlichtungsmöglichkeit gaben meist Staatsanwaltschaft und Polizei; in rund 25 Prozent der Fälle meldeten sich die Betroffenen auf eigene Initiative. ede

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