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Gericht verurteilt Neonazi-SchlägerZweieinhalb Jahre hinter Gitter

Das Dresdner Landgericht hat einen 21-jährigen Neonazi zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Willy K. sei der Rädelsführer der Überfälle auf türkische Lokale während Fußball-EM gewesen.

Willy K. vor Gericht: Am Montag wurde der Neonazi zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Bild: ap

DRESDEN ap Nach den fremdenfeindlichen Ausschreitungen in Dresden während der Fußball-Europameisterschaft 2008 muss ein 21-jähriger Neonazi für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Dresdner Landgericht sprach den Angeklagten am Montag des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall schuldig. Der einschlägig vorbestrafte Türsteher Willy K. sei Rädelsführer der gewaltsamen Attacken gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler in der Urteilsbegründung.

Nach dem 3:2-Sieg der deutschen Mannschaft gegen die Türkei im Halbfinale der Fußball-EM hatten Dutzende Maskierte im Juni 2008 mehrere türkische Lokale in der Innenstadt angegriffen und verwüstet. Dabei wurden mindestens vier Menschen teils erheblich verletzt. Der polizeibekannte Neonazi hatte gestanden, bereits Tage zuvor per SMS Dutzende Gleichgesinnte zu Aktionen aufgerufen zu haben. Er bestritt aber, daran beteiligt gewesen zu sein.

Die Richterin sagte, zwar sei dies offengeblieben. Aber auch so sei er für das Geschehen verantwortlich, da er das Kommando geführt habe. "Es hat sich um eine gezielte und geplante Tat gegen türkische Lokale gehandelt", sagte sie. Als Motive kommen nach Ansicht der Kammer außer Fremdenhass auch Auseinandersetzungen im Türsteher-Milieu in Betracht. Strafverschärfend werteten die Richter das brutale Vorgehen gegen unbeteiligte Personen, die in Ruhe ein Spiel anschauen und feiern wollten. "So was geht nicht", sagte Kessler.

Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung maximal zweieinhalb Jahre - allerdings nur wegen eines "normalen" Landfriedensbruchs. Kessler betonte, K. sei bereits wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Propagandadelikten vorbestraft. Er sei aber bislang mit "lächerlichen Strafen" wie Verwarnungen oder Arbeitsauflagen davongekommen. Sie sprach von einem völlig falschen Signal. Vor diesem Hintergrund habe man nun nicht plötzlich eine besonders hohe Strafe verhängen können.

Die Polizei ermittelt wegen des Überfalls gegen mehr als 50 weitere Verdächtige, gegen die zum Teil bereits Anklage erhoben wurde. Bei ihnen soll es sich unter anderem um rechtsextremistisch eingestellte Hooligans handeln.

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6 Kommentare

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  • V
    vic

    Oha, eine Richterin die Recht spricht.

    In Dresden! gegen Nazis!

    Meine Hochachtung.

  • R
    Ralph

    Das verstehe, wer will. Es gibt also einen "normalen" Landfriedensbruch, vorrangig natürlich nur für rechte Schläger. Weiter ist natürlich die Begründung interessant: Weil die Justiz bisher (wie üblich) auf dem rechten Auge stockblind mit Augenklappe war, dürfe man nun kein angemessenes Urteil fällen (s. vorletzter Absatz). Keine weiteren Fragen!

  • V
    vic

    Oha, eine Richterin die Recht spricht.

    In Dresden! gegen Nazis!

    Meine Hochachtung.

  • R
    Ralph

    Das verstehe, wer will. Es gibt also einen "normalen" Landfriedensbruch, vorrangig natürlich nur für rechte Schläger. Weiter ist natürlich die Begründung interessant: Weil die Justiz bisher (wie üblich) auf dem rechten Auge stockblind mit Augenklappe war, dürfe man nun kein angemessenes Urteil fällen (s. vorletzter Absatz). Keine weiteren Fragen!

  • V
    vic

    Oha, eine Richterin die Recht spricht.

    In Dresden! gegen Nazis!

    Meine Hochachtung.

  • R
    Ralph

    Das verstehe, wer will. Es gibt also einen "normalen" Landfriedensbruch, vorrangig natürlich nur für rechte Schläger. Weiter ist natürlich die Begründung interessant: Weil die Justiz bisher (wie üblich) auf dem rechten Auge stockblind mit Augenklappe war, dürfe man nun kein angemessenes Urteil fällen (s. vorletzter Absatz). Keine weiteren Fragen!