Gericht stoppt Verbot der Riesen-Becher: XXL-Softdrinks erst mal weiter erlaubt
Mit einem Verbot von Riesen-Bechern voller zuckriger Getränke sollte in New York die Fettleibigkeit bekämpft werden. Jetzt stoppte ein Gericht die Neuregelungen.
NEW YORK dpa | Das geplante Verbot übergroßer Becher mit gesüßten Getränken kann in New York erstmal nicht in Kraft treten. Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaats New York stoppte das Gesetz am Montag wenige Stunden vor dem ursprünglich angesetzten Starttermin.
Die Gesundheitsbehörde der Millionenmetropole habe keine Berechtigung, eine solche Regelung einzuführen, befand der Richter. Außerdem sei es nicht gerecht, dass das Verbot nur für bestimmte Getränke gelte und auch nur für bestimmte Verkaufsorte.
Die Regelungen seien „überfrachtet mit willkürlichen und unberechenbaren Konsequenzen“. Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Händler-Verbänden und Getränkeherstellern.
Die Entscheidung gefährde das Wohlergehen der New Yorker, kritisierte der Chef der Gesundheitsbehörde, Thomas Farley, in einer Mitteilung. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg kündigte an, sobald wie möglich Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen. „Wir sind zuversichtlich, dass die Regelung schlussendlich in Kraft treten können wird.“
Das Verbot der Riesen-Becher gilt als eines der Prestige-Projekte des scheidenden Bürgermeisters, der sich immer wieder mit aufsehenerregenden Projekten für die Gesundheit und gegen die weit verbreitete Fettleibigkeit der US-Amerikaner eingesetzt hatte.
So hatte er unter anderem das Rauchen an Stränden und in Parks verbieten lassen und Fast-Food-Ketten dazu verpflichtet, die Kalorien ihrer Angebote auf die Speisekarte zu schreiben.
Nach Angaben des New Yorker Rathauses sterben allein in der Millionenmetropole jedes Jahr rund 5.000 Menschen an den Folgen von Fettleibigkeit.
Widerstand bei den Händlern
Händler-Verbände und Getränkehersteller waren jedoch schon seit Monaten Sturm gegen das neuartige Verbot gelaufen, während aus der Bevölkerung relativ wenig Kritik kam. Auch Ärzte hatten die Regelungen unterstützt, sie allerdings als nicht ausreichend bemängelt.
Das neue Gesetz hatte ursprünglich in der Nacht zum Dienstag um 00.00 Uhr wirksam werden sollen. Dann wären Becher mit gesüßten Getränken von Cola bis Kaffee unter anderem in Fast-Food-Läden, Kinos und Stadien nur noch bis zu einer Größe von etwa 470 Milliliter erlaubt gewesen.
Einige Getränke wie etwa Milch-Shakes sollten aufgrund des hohen Milchgehalts jedoch von der Regelung ausgenommen sein.
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