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Gericht stoppt Energie-Fusion

DÜSSELDORF/BERLIN ap/taz ■ Die Fusion zwischen den Energieriesen E.ON und Ruhrgas darf vorerst nicht vollzogen werden. Diese vorläufige Entscheidung fällte das Oberlandesgericht Düsseldorf auf Antrag zweier Energiehändler. Eine Gerichtssprecherin begründete die Anordnung mit „ernsthaften Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Ministererlaubnis“ durch die Bundesregierung. „Mit schwerwiegender Wahrscheinlichkeit“ habe das Wirtschaftsministerium über den Zusammenschluss gar nicht entscheiden dürfen, weil die Zuständigkeit abschließend bei der EU-Kommission liege. Darüber hinaus bezweifelt das Gericht, ob das Verfahren vor der deutschen Kartellbehörde rechtmäßig abgelaufen ist.

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