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Gericht schützt Mauer-Wachturm

Der Wachturm der ehemaligen DDR-Grenzbefestigung an der Kieler Straße in Mitte darf nicht abgerissen werden. Das Verwaltungsgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage des Grundstückseigentümers ab, der eine Abrissgenehmigung erwirken wollte. Bei dem aus Fertigteilen errichteten Turm handelt es sich um ein so genanntes Typenobjekt, von dem in Berlin nur noch ein weiteres erhalten ist. Seit 1995 ist der Bau als „Wachturm der ehemaligen Führungsstelle Kieler Eck – nach 1961“ in der Berliner Denkmalliste eingetragen. Unter Berufung auf Denkmalschutz und die politischen Interessen der Stadt hatte das Bezirksamt Mitte den beantragten Abriss abgelehnt. Das Verwaltungsgericht billigte diese Entscheidung. Als einer der beiden letzten Wachtürme auf Berliner Gebiet dokumentiere er die geschichtliche Tatsache der gewaltsamen Teilung Berlins. Durch seine schlichte Existenz halte er die Erinnerung daran wach. DDP

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