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DieselgateGericht lehnt Schadenersatz für VW-Kunden ab

Keine Rücknahme: VW Foto: reuters

FRANKFURT/MAIN | Käufer von manipulierten VW-Dieselautos haben nach einem Urteil des Landgerichts Braunschweig keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Kaufpreises. Das Gericht wies am Donnerstag eine Musterklage des Rechtedienstleisters MyRight auf Schadenersatz ab. Zwar sei die von Volkswagen verwendete Software zur Abgasregulierung unzulässig. Daraus resultiere aber kein Einspruch auf Schadenersatz, die Zulassung der Fahrzeuge habe weiter Bestand, begründete das Gericht sein Urteil. MyRight-Anwalt Christopher Rother kündigte Berufung an. Das Gericht lehnt auch den Antrag von MyRight ab, den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorzulegen. Damit muss der Kläger den Weg über eine Berufung beim Oberlandesgericht und gegebenenfalls eine Revision beim Bundesgerichtshof gehen, bevor das EuGH zum Zuge kommen kann.

MyRight vertritt nach eigenen Angaben mehr als 100.000 VW-Kunden und argumentiert, dass die Betriebserlaubnis für einen VW durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei. Im Namen der Käufer fordert der Dienstleister vom Autokonzern die Rücknahme des Fahrzeuges und die volle Erstattung des Kaufpreises. (rtr)

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