: Gericht kippt Sperrstunde
Inzidenzwert reicht nicht für nächtliche Kneipenschließung und Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol
Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die coronabedingte Sperrstunde sowie das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol in Niedersachsen gekippt und damit einer Antragstellerin aus Delmenhorst in einem Eilverfahren Recht gegeben. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wurde damit die entsprechende Bestimmung in der Verordnung außer Vollzug gesetzt.
Der 13. Senat stellte deutlich heraus, dass angesichts der derzeit stark steigenden Infiziertenzahlen in weiten Teilen des Bundesgebiets und Niedersachsens die gesetzlichen Voraussetzungen für ein staatliches Handeln durch infektionsschützende Maßnahmen zwar erfüllt seien. Er fand die Verknüpfung der Verbote allein an den Inzidenzwert aber nicht ausreichend. Es sei nicht sichergestellt, dass das Infektionsgeschehen damit vollständig widergespiegelt sei. Das hatte der 13. Senat auch beim Beherbergungsverbot bemängelt.
Die Untersagung des gegenüber der Sperrzeit zeitlich unbegrenzten Alkohol-Außer-Haus-Verkaufsverbots bewirke schließlich eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht gastronomischen Betrieben, denen der der Verkauf alkoholischer Getränke nicht untersagt worden sei. Die Antragstellerin betreibt in Delmenhorst eine Bar.
Die vorläufige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, der Beschluss unanfechtbar (Az.: 13 MN 393/20). Über die weiteren Verfahren gegen die Sperrstunden-Verordnung des Landes – wurde nicht entschieden, im Kern entsprach das Gericht dem Begehren, hieß es.
Seit vergangenen Freitag galt mit der Corona-Verordnung für Niedersachsen eine Sperrstunde zwischen 23.00 und 6.00 Uhr, wenn eine Kommune über dem kritischen Wert von 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche liegt. Steigt der kritische Wert auf 50, durften Gastronomiebetriebe zudem keine alkoholischen Getränke mehr außer Haus verkaufen. (dpa)
Die Engagierten stärken
Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen