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Gericht hält Asylbewerber im Wohngebiet für illegal

Düsseldorf/Wuppertal (dpa) — In einem reinen Wohngebiet ist die Einrichtung eines Übergangsheimes für Asylbewerber nicht zulässig. Zu dieser Auffassung kommt das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Wuppertal, die Asylbewerber in einem ehemaligen Schulgebäude unterbringen wollte. Unter anderem beruft sich die Kammer in ihrem am Freitag in Düsseldorf bekannt gewordenen Spruch auf die Baunutzungsverordnung und auf das Asylverfahrensgesetz, das die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vorsieht (Az: 13 L 586/90). Die Stadtverwaltung hat Beschwerde eingelegt.

Den Nachbarn der ehemaligen Sonderschule im Wuppertaler Stadtteil Ronsdorf billigt das Verwaltungsgericht in der Begründung ausdrücklich ein „nachbarliches Abwehrrecht“ gegen ein Übergangsheim zu. Unter anderem begründen die Richter dies damit, daß „die von Asylunterkünften ausgehenden Emissionen, insbesondere die Geräuschentwicklung“, nicht vernachlässigt werden dürften. „Die Zusammensetzung des Personenkreises“ in Übergangsheimen berge „Konfliktpotential“, das durch die „widrigen Lebensumstände noch erhöht wird und sich in Auseinandersetzungen, verbunden mit Lärm, entladen kann“.

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