piwik no script img

Gericht fehlt Stern

Schade: Bedruckte Krawatten weiterhin erlaubt

CELLE ap ■ Die Klage des Schreibgeräteherstellers Montblanc gegen den Verkauf von Krawatten mit der Abbildung eines Füllfederhalters ist auch in zweiter Gerichtsinstanz erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Celle entschied am Donnerstag zu Gunsten einer hannoverschen Kauffrau. Wie Gerichtssprecher Burghard Mumm erklärte, hat der Schreibgerätesteller beanstandet, dass er abgebildete Füller dem Montblanc-Modell „Meisterstück“ täuschend ähnlich nachempfunden sei. Die OLG-Richter kamen jedoch zu dem Schluss, es könne nicht festgestellt werden, dass durch den Verkauf der Krawatten der gute Ruf von Montblanc ausgebeutet werde. Für die Annahme eines Anhängens an eine eingeführte Marke fehle die Verwendung des für die Wiedererkennung maßgeblichen weißen Sterns. Auch gebe es keine anderen Umstände, die eine anstößige missbräuchliche Ausnutzung des guten Rufs des Unternehmens Montblanc rechtfertigten. Gegen eine Herkunftstäuschung spreche schon der niedrige Preis der Krawatte von zehn Mark und die fehlende Verwendung des Firmennamens Montblanc.

Der drohende Erfolg der AfD bei den kommenden Landtagswahlen zeigt, wie stark rechtsextreme Kräfte inzwischen geworden sind. Gerade jetzt braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit "Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen