Gericht bestätigt Sonnenstudio-Gesetz: Teenies bleiben blass
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Gesetz bestätigt, das Minderjährigen den Besuch von Sonnenstudios verbietet. Die Jugendlichen müssten vor "Selbstgefährdung" geschützt werden.
FREIBURG taz | Das Sonnenstudioverbot für Jugendliche verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Dies entschied am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es lehnte damit die Klage einer heute 17-Jährigen, ihrer Eltern und eines Sonnenstudiobetreibers ab. Sie hatten gegen das seit Sommer 2009 geltende Solariumverbot prozessiert.
Die Jugendliche hatte argumentiert, ihre "allgemeine Handlungsfreiheit" sei verletzt. Es gebe keine Pflicht, "gesund und vernünftig zu leben". Das Solariumverbot sei auch ungeeignet, weil sich Jugendliche dann eben mehr in die pralle Sonne legen würden. Außerdem gebe es positive Wirkungen von UV-Strahlung "im Zusammenhang mit der Bildung von Vitamin D".
Die Verfassungsrichter sahen das Solariumverbot nun aber durch den Jugendschutz gerechtfertigt. Bei Jugendlichen sei "wegen ihrer mangelnden Einsichtsfähigkeit und Reife" ein höherer Schutz vor Selbstgefährdung und Selbstschädigung zulässig als bei Erwachsenen. Außerdem steige gerade bei Kindern und Jugendlichen die Gefahr von Hautkrebs, wenn sie sich neben der natürlichen Sonneneinstrahlung auch künstlichem UV-Licht aussetzten.
Zudem sei die Annahme, dass die Nutzung von Solarien zusätzlich zum normalen Sonnenbaden erfolge, nicht abwegig. Vor allem in Deutschland, wo es im Winter kalt sei, könne der Besuch eines Solariums nicht einfach durch natürliche Sonnenbestrahlung ersetzt werden. Die Nutzung privater Sonnenbänke bleibe im Übrigen erlaubt, so die Richter. (Az.: 1 BvR 2007/10)
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