Silvester I: Gericht bestätigt Demoverbot
Demonstrationen an Silvester und Neujahr bleiben in Berlin verboten. Das für die beiden Tage geltende Versammlungsverbot sei rechtlich nicht zu beanstanden, teilte das Verwaltungsgericht am Mittwoch mit, das in einem Eilverfahren entsprechend entschieden hat (Az.: VG 1 L 458/20). Die für Versammlungsrecht zuständige erste Kammer des Gerichts hat einen Eilantrag gegen das nach der Infektionsschutzverordnung des Senats geltende Demonstrationsverbot zurückgewiesen. Die Antragstellerin hatte für Silvester eine Versammlung am Brandenburger Tor geplant und war rechtlich gegen das Verbot nach Paragraf 26 der Infektionsschutzverordnung vorgegangen. Das Gericht teilte mit, entgegen der Ansicht der Antragstellerin sei die Verordnung hinreichend begründet und formell rechtmäßig. Am Nachmittag ging beim Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Beschluss ein. Darüber sollte noch am Mittwoch entschieden werden. (dpa)
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