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Gericht: Pieck-Straße bleibt Torstraße

Die Umbenennung der Wilhelm-Pieck-Straße in Torstraße in Mitte ist rechtmäßig. Mit diesem Beschluß hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren Anträge von Anwohnern zurückgewiesen, die sich gegen die Umbenennung gewandt hatten, wurde gestern mitgeteilt. Es sei nicht zu beanstanden, daß das Bezirksamt Mitte von der in Verwaltungsvorschriften zum Straßengesetz vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht habe, „aus der Zeit von 1945 bis 1989 stammende Straßennamen im Ostteil zu beseitigen und anstelle des politisch belasteten Namens einen neutralen Straßennamen“ zu wählen, hieß es zur Begründung.

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