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Gericht: Arbeitslosengeld für Türken

Jungen Türken steht nach ihrer Ausbildung in der Bundesrepublik Arbeitslosengeld zu. Das hat das Bremer Landessozialgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil festgestellt. Dies gelte auch, wenn sie keine Aufenthaltsgenehmigung der Ausländerbehörde und keine Arbeitserlaubnis des Arbeitsamtes haben. (Az: L 5 Ar 15/96)

Laut Urteil haben Kinder von türkischen Arbeitnehmern nach Abschluß ihrer Ausbildung das Recht, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben. Finden sie anschließend nicht gleich einen Arbeitsplatz, haben sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das Landessozialgericht verwies in seiner Begründung vor allem auf das Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei. Danach können Kinder türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Rechte herleiten, die den Rechten von EU-Bürgern gleichkommen. dpa

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