Gerechtigkeit in der 1. Bundesliga: Hamburgs Gang nach Karlsruhe
Nun muss Karlsruhe entscheiden, ob der Artikel 141a des Grundgesetzes aufzuheben ist: Ob der HSV also - endlich - absteigen sollte. Was gerecht wäre.
Und wie schon vor einem Jahr beendete der HSV die Saison auf Tabellenplatz 16, das heißt, er muss mit dem Drittplatzierten der zweiten Bundesliga, um Auf- oder Abstieg kämpfen, das ist in diesem Jahr der Karlsruher Sport Club.
Klar, bei Schnick, Schnack, Schnuck, Knobeln oder Mau-Mau könnte man auf den HSV tippen, der, um mit den Worten seines Trainers Bruno Labbadia zu sprechen, „nicht der FC Bayern ist“, aber über deutlich mehr Dusel verfügt. Als Waffe fürs Duell bestimmen die Regularien jedoch Fußball - und das erwies sich schon am Donnerstag als Nachteil für Hamburg.
Da war mit einem für den HSV schmeichelhaften Unentschieden das erste von zwei Spielen um die Relegation in die zweite Liga zu Ende gegangen: Infolge eines Abwehrpatzers der badischen Kicker erzielte - der von der Vereinsführung bereits aussortierte - Ivo Ilicevic den Treffer zum 1:1 Ausgleich.
Im wegen befürchteter Krawalle auf 19 Uhr vorverlegten Rückspiel muss nun Karlsruhe beweisen, dass die Hamburger Klausel, der Artikel 141a des Grundgesetzes, laut dem der HSV Mitglied der ersten Fußballbundesliga ist, solange diese besteht, nichtig und damit aufzuheben ist.
Jeder Sieg, ja selbst ein 0:0 reicht dafür schon aus, und, wie Torhüter-Legende Ulrich Stein kürzlich auf N-TV analysierte - alles in allem „hat es der HSV eigentlich nicht verdient, in der Bundesliga zu bleiben“. Und nur Gerechtigkeit schafft Frieden.
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