Geplanter Anschlag auf Flughafen: Vorwurf der Beihilfe
Ausschüsse des sächsischen Landtags befassen sich mit dem Suizid des Terrorverdächtigen al-Bakr. Sein mutmaßlicher Komplize wurde nach Karlsruhe gebracht.
Dem 33 Jahre alten Syrer wird Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Er hatte die Wohnung in Chemnitz gemietet, in der Al-Bakr den Sprengstoff lagerte, mit dem er den Ermittlern zufolge einen islamistischen Anschlag auf einen Berliner Flughafen plante.
Die Vorführung vor einen Bundesrichter in Karlsruhe war notwendig, weil Chalil A. zunächst nur aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden in Untersuchungshaft gekommen war. Laut Bundesanwaltschaft sollte er anschließend zurück nach Sachsen gebracht werden.
Die SPD-Fraktionsvize Eva Högl hat sich unterdessen für bundesweit einheitliche Regelungen im Strafvollzug ausgesprochen. Mit einer Videoüberwachung hätte der Suizid al-Bakrs womöglich verhindert werden können, sagte Högl am Dienstag im Deutschlandfunk. „In Sachsen ist das offenbar nicht möglich, in Nordrhein-Westfalen schon.“
Am Dienstagnachmittag befassen sich der Innen- und der Rechtsausschuss des sächsischen Landtags in einer gemeinsamen Sitzung in Dresden mit dem Fall und wollen beraten, wie es zu dem Suizid kommen konnte. Zudem soll eine unabhängigen Expertenkommission im Auftrag der Landesregierung mögliche Fehler bei der Fahndung nach dem Terrorverdächtigen untersuchen. Högl lobte die Einsetzung der Kommission: „Es ist eine ganze Menge schiefgelaufen. Das muss gründlich unter die Lupe genommen werden.“
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