piwik no script img

Geplante Verfassungsänderung in UngarnRechte gönnen Rechtem kein Recht

Der Premier wollte das Grundgesetz ändern, damit Ungarn sich nicht an EU-Quoten für Asylsuchende halten muss. Ausgerechnet die Jobbik-Partei ließ ihn abblitzen.

Orban (vorderste Reihe, Zw. v. l.) und seine Partei drücken synchron auf den „Ja“-Knopf. Genützt hat es nichts Foto: dpa

Budapest dpa/rtr | Der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban ist mit einer von ihm angestrebten Verfassungsänderung gegen EU-Quoten für Asylsuchende gescheitert. Bei einer Abstimmung im Budapester Parlament stimmten am Dienstag die 131 Abgeordneten der rechts-konservativen Regierungspartei Fidesz für Orbans Vorlage.

Die Zustimmungsquote lag aber nur bei 65,8 Prozent. Damit wurde die für Grundgesetzänderungen vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit um zwei Stimmen verfehlt. Die Opposition hatte die Abstimmung boykottiert.

Die Verfassungsnovelle hätte vorgeschrieben, dass die Ansiedlung von Nicht-EU-Ausländern nur nach ungarischen Gesetzen erfolgen darf. Die EU-Quoten hätte dies aber nach Ansicht von Experten nicht betroffen, weil diese nicht von „Ansiedlungen“ sprechen, sondern Asylsuchende über die Mitgliedstaaten verteilen. Die Asylverfahren führt jedes Land gemäß seinen eigenen Gesetzen durch.

Der Regierungschef hatte erklärt, mit der Novelle solle das Ergebnis der Volksbefragung vom 2. Oktober gewürdigt werden. Damals hatten zwar mehr als 98 Prozent der Teilnehmer des Referendums die von der EU geplanten Quoten abgelehnt. Die Abstimmung war allerdings ungültig, weil sich nur 40 Prozent der Wahlberechtigten daran beteiligten.

Die von Orban ins Spiel gebrachte Verfassungsänderung hätte mit den Stimmen der rechtsextremen Jobbik-Partei gebilligt werden können. Jobbik-Chef Gabor Vona machte jedoch die Zustimmung seiner Fraktion davon abhängig, dass die Orban-Regierung jene Regelung abschafft, die es reichen Nicht-EU-Ausländern ermöglicht, sich das Niederlassungsrecht in Ungarn zu erkaufen. Orban wollte sich aber darauf nicht einlassen.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • "Regelung [...], die es reichen Nicht-EU-Ausländern ermöglicht, sich das Niederlassungsrecht in Ungarn zu erkaufen"

     

    Gibt es Zahlen dazu, wie viele nigerianische Prinzen sich nichts schöneres vorstellen können, als im neo-faschistischen, ehemals realsozialsistischen, ehemals faschistischen Ungarn die verbliebene Hälfte ihrer mit Hilfe zufälliger Facebook-Kontakte außer Landes geschafften "herrenlosen" Vermögen zu verprassen?