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Gentechnik-Futter in der EUAlle gegen die Kommission

Umweltschützer und Industrie sind sich einig: Sie lehnen den Vorschlag aus Brüssel ab, dass EU-Staaten den Import von Gentechnik-Futter verbieten können.

Es geht um Gentech-Soja, das in Monokulturen angebaut wird. Bild: ap

BERLIN taz | Die EU-Kommission will nicht länger der Buhmann sein, der für die Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen verantwortlich gemacht wird. Deshalb setzte die Behörde vor Kurzem durch, dass EU-Staaten auf ihrem Gebiet den Anbau von Gentech-Pflanzen leichter als bisher untersagen dürfen – obwohl diese bereits von Brüssel erlaubt wurden. Jetzt sollen die Länder auch importierte Gen-Futter- und -Lebensmittel auf ihrem Territorium verbieten können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die Kommission am Mittwoch veröffentlicht.

Während in der EU nur eine Gentech-Pflanze angebaut wird und es kaum Gentech-Lebensmittel gibt, führen die Europäer große Mengen Gentech-Futter ein – vor allem für die Erzeugung von Fleisch. Derzeit dürfen laut EU-Kommission 58 Pflanzen importiert werden. Die EU bezieht jährlich über 30 Millionen Tonnen und damit mehr als 60 Prozent des pflanzlichen Eiweißfutters in Form von Soja aus Ländern wie Brasilien und Argentinien, die dafür überwiegend Gentech-Saatgut benutzen. Kritikern zufolge werden für den Anbau dort Kleinbauern von ihren Feldern vertrieben. Zudem ermöglichten die dank Gentechnik gegen Pestizide resistenten Pflanzen Monokulturen, die die Umwelt und durch hohen Chemieeinsatz die Gesundheit von Anwohnern schädigten.

Wegen der öffentlichen Kritik drücken sich die EU-Staaten im zuständigen Ausschuss seit Jahren um ein klares Votum, wenn sie über neue Importzulassungen entscheiden sollen. Kein einziges Mal erreichten sie bei den Abstimmungen die nötige Mehrheit dafür oder dagegen. Deswegen musste nach EU-Recht die Kommission entscheiden. Und da die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit keine Risiken der Pflanzen bescheinigte, sah sich Brüssel regelmäßig gezwungen, grünes Licht zu geben. Genauso regelmäßig schoben nationale Politiker dann die Schuld auf „die EU“ – obwohl ihre Regierungen ja selbst die Zulassung hätten verhindern können.

Das neue Verbotsrecht soll den Mitgliedstaaten laut EU-Kommission nun ermöglichen, „alle ihre individuellen Bedenken in diesem Bereich auszudrücken, der von großem öffentlichem Interesse ist“. Der Verordnungsentwurf verlangt dafür „zwingende Gründe in Übereinstimmung mit dem EU-Recht“. Welche das sein könnten, lässt der Text aber offen. Er schließt jedoch all jene aus, die sich auf Risiken für Mensch, Tier und Umwelt beziehen.

Verbot nicht gerichtsfest

Weil die Gründe so vage umschrieben sind, halten Gentechnikgegner Verbote auf dieser Grundlage für nicht gerichtsfest. „Es ist auch nicht praktikabel, in einem gemeinsamen Markt solche nationalen Verbote zu kontrollieren. Der wahnsinnige Aufwand von Analysen und Kontrollen ist nicht zu leisten“, sagte Heike Moldenhauer, Gentechnikepertin des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND), der taz. „Das ist ein Pseudoangebot, das kein Mitgliedstaat umsetzen kann.“ Damit erfülle die Kommission nicht ihr Versprechen, das Zulassungsverfahren zu demokratisieren.

In ihrer Ablehnung sind sich die Umweltschützer ausnahmsweise einig mit dem EU-Bauernverband Copa-Cogeca und der Gentech-Industrielobby EuropaBio. Die Organisationen warnten, der Vorschlag würde den Binnenmarkt bedrohen und zu „bedeutenden Arbeitsplatzverlusten“ führen. Hintergrund ist, dass neue Futtermittelkontrollen hohe Kosten verursachten. Und dass für gentechnikfreien Anbau höhere Preise verlangt würden. All das müssten auch Europas Viehhalter bezahlen.

Wegen des breiten Widerstands dürfte es der Vorschlag in EU-Parlament und -Rat schwer haben. Die zuständigen Politiker der deutschen Regierungsfraktion CDU/CSU sprachen sich bereits klar gegen ihn aus.

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1 Kommentar

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  • Der Vorgang zeigt es, wir brauchen eine grundlegende Änderung der Politik im Umgang mit biotechnologischen Züchtungsmethoden. Es geht eben nicht beides, auf der einen Seite den Wunsch des gesellschaftlichen mainstreams nach Verboten zu befriedigen und gleichzeitig entsprechend dem inzwischen umfassenden Fachwissen zu handeln. Deswegen sollte ein klarer Schnitt gemacht werden: Bei der Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen, der Zulassung von Produkten aus GV-Pflanzen müssen allein die Eigenschaften entscheidend sein und nicht die Vorlieben von Ministern. Bei Arzneimitteln, Vitaminen, Enzymen etc. ist das schon lange so. Schließlich werden neue Automodelle auch nicht nach den Geschmacksvorstellungen von Regierungen zugelassen. In einem demokratischen Rechtsstaat müssen Zulassungsentscheidungen für Produkte allein aus fachlichen Erwägungen gefällt werden. Allein die Sicherheitsanforderungen, die einzuhalten sind, müssen von Parlamenten definiert werden. Dann erübrigt sich das ping-pong-Spiel zwischen Regierungen und Kommission bei der Zulassung von GV-Pflanzen.

     

    Alle wollen Geld. Unternehmen wollen es durch den Verkauf ihrer Produkte verdienen. Kampagnenorganisationen und Umweltverbände wollen Spenden einsammeln und bedienen deshalb die Skepsis der Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber der Gentechnik. Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz bleiben auf der Strecke, obwohl alle sagen, dass dieser Schutz ihr oberstes Anliegen sei. Quark mit Sauce. Gentechnik ist längst Alltag.