Genkartoffeln unterliegen: Freispruch im Kampf um die Knolle
Gentechnikgegner sollten verurteilt werden, weil sie Biokartoffeln auf ein Versuchsfeld mit Genpflanzen warfen. Doch das Gericht sprach die Aktivisten frei.
BERLIN taz | Sieg für die Kartoffelrüpel aus der Ökoecke: In einem Berufungsverfahren hat das Landgericht Neubrandenburg am Freitag zwei Angeklagte freigesprochen, denen die Staatsanwaltschaft vorwarf, Biokartoffeln auf einen Gentechnikacker geworfen zu haben.
Die beiden Aktivisten hatten im Mai 2009 insgesamt 10 Kilo Biokartoffeln der Sorte "Linda" (festkochend) auf ein Versuchsfeld des BASF-Konzerns in Mecklenburg verteilt. Dabei schossen sie die Kartoffeln vom Feldrand mit Schleudern auf das Feld und vergruben andere Exemplare am Feldrand.
Die Aktion sollte es erschweren, das Experiment mit der gentechnisch veränderten Kartoffel "Amflora" auszuwerten, die der BASF-Konzern dort anbaute. "Nötigung" - entschied das Amtsgericht Waren in erster Instanz und verurteilte die Beschuldigten zu einer Geldstrafe von 200 beziehungsweise 300 Euro. Die "Kartoffelschleuderer" gingen in Berufung. Mit Erfolg.
Das Landgericht Neubrandenburg argumentierte am Freitag, dass die Verteilung von Biokartoffeln "keine Beeinträchtigung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Ackers" dargestellt habe - und sprach die Aktivisten frei. Nun kann die Staatsanwaltschaft noch Revision einlegen.
Erfolg auf einer anderen Ebene hatten die Gentechnikkritiker mit ihren Protestaktionen bereits vorher: Mitte Januar hatte der BASF-Konzern angekündigt, seine Gentechnikforschung auf deutschen Versuchsäckern zu beenden - weil gentechnisch veränderten Produkten in Deutschland die Akzeptanz fehle.
Nun will der Konzern seine Aktivitäten auf Nord- und Südamerika konzentrieren. Dort sind in einigen Regionen Kleinbauern bereits seit Jahren faktisch zur Nutzung von Gensaat gezwungen. In Neubrandenburg gingen die "Kartoffelschleuderer" nach dem Prozess am Freitag dennoch feiern: mit Kartoffelchips aus Ökoanbau.
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