Gendiagnostik: Das neue Gesetz soll jetzt kommen
Genetische Untersuchungen sollen nur von einem Arzt angeordnet werden dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Grünen vor.
BERLIN taz | Für das seit langem schon geforderte Gendiagnostikgesetz wird demnächst ein Entwurf der Regierungskoalition vorliegen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Annette Widmann-Mauz, kündigte an, dass voraussichtlich noch in diesem Jahr Eckpunkte für ein Gesetz verabschiedet werden.
Der Gesetzentwurf könnte dann Anfang 2008 fertig sein. Anlass für diese Ankündigung war ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen, der schon schon seit Ende vergangenen Jahres vorliegt. Am Mittwoch fand dazu eine Expertenanhörung des Bundestages statt.
Die Grünen setzen die Regierungsfraktionen mit ihrem Papier unter Zeitdruck. Dabei sind sich die Gesundheitspolitiker schon seit Jahren weitgehend einig, dass genetische Tests und der Umgang mit den dabei gewonnenen Daten gesetzlich geregelt werden müssten. Schon die vom Bundestag eingerichtete Enquetekommission zu den Chancen und Risiken der Gentechnologie hatte Mitte der 80er-Jahre ein entsprechendes Gentestgesetz gefordert.
Die Bereiche, die mit einem Gendiagnostikgesetz geregelt werden sollen, sind vielfältig. Welche Rolle sollen oder dürfen Gentests in der Arbeitswelt spielen? Dürfen Versicherungen bei der Festsetzung von Prämien genetische Daten des Versicherungsnehmers nutzen? Was muss ein Arzt beachten, wenn er einen Gentest durchführen will? Und dürfen Wissenschaftler Gewebeproben oder Körperzellen zu Forschungszwecken genetisch untersuchen, ohne dass der Spender ausdrücklich seine Einwilligung dazu gegeben hat?
Ein Kernstück des grünen Gesetzentwurfs ist der Arztvorbehalt. Demnach soll nur ein Arzt einen Gentest durchführen oder anordnen können. Verhindert werden soll damit unter anderem auch, dass unnütze und dubiose Gentests im Internet angeboten werden.
Während zum Beispiel die Bundesärztekammer den Arztvorbehalt begrüßt, sind andere Berufsgruppen dagegen. So forderte die Bundesvereinigung der Apothekerverbände (ABDA) anlässlich der Anhörung, dass auch Apotheker Gentests "veranlassen und Patienten hinsichtlich der Ergebnisse beraten dürfen". Der Verband verweist darauf, dass ein Gentest eventuell zeigen kann, ob ein Medikament überhaupt wirksam ist.
Ein weiterer zentraler Punkt der Grünen ist, dass jeder Betroffene vor einer genetischen Untersuchung eine schriftliche Zustimmung dafür geben muss. Diese soll aber jederzeit zurückgezogen werden können. Auch das Recht auf Nichtwissen ist in dem Gesetzentwurf ausdrücklich festgeschrieben.
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