Genderregeln müssen warten

Die Gleichstellungsbeauftragte der Uni Hamburg gibt gendergerechte Empfehlungen für den Schriftverkehr heraus. Doch Hochschulpräsident Lenzen bittet um Nichtbeachtung: Erst müsse der Senat tätig werden

„Es ist ein Gebot des respektvollen Umgangs, dass alle in die Sprache integriert werden“

Angelika Paschke-Kratzin, Gleichstellungsbeauftragte

Von Katharina Gebauer

Die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg, Angelika Paschke-Kratzin, ist beim Thema „gendergerechte Sprache“ vorgeprescht und jetzt von ihrem Chef zurückgepfiffen worden. Uni-Präsident Dieter Lenzen hielt es für „erforderlich, darauf hinzuweisen, dass es staatlichen Stellen nicht gestattet ist, von gültigen Senatsbeschlüssen der Freien und Hansestadt Hamburg aus freien Stücken abzuweichen“.

Paschke-Kratzin hatte eine Empfehlung zu gendergerechter Sprache sowie zu inklusiven Anredeformen veröffentlicht. Diese hat zwar keine rechtliche Grundlage, es seien aber immer wieder Mitarbeiter*innen zu ihr gekommen und hätten um Hilfe zu gendergerechten Formulierungen gebeten, sagt Paschke-Kratzin.

Die gültige Handreichung des Senats ist auf dem Stand von 1955. Diese sieht zwar bereits neutrale Formulierungen vor wie etwa Pluralbildungen, jedoch keine Gendersternchen (*) oder -gaps (_). Zudem gibt es keine Vorgaben für inklusive Anredeformen wie das weitgehend eingebürgerte „Liebe Studierende“ als neutrale Anrede der Lernenden an Hochschulen.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2017 ist es möglich, sich neben den bisherigen Geschlechtern männlich und weiblich nun auch einer dritte Option zuzuordnen. Aus diesem Grund sind die bisherigen Leitlinien des Senats für Paschke-Kratzin nicht ausreichend: „Es ist ein Gebot der Höflichkeit und des respektvollen Umgangs, dass alle Menschen in die Sprache integriert werden“, findet sie. In anderen Bundesländern ist das bereits in die Praxis umgesetzt worden, Hamburg hinkt hinterher.

Derzeit prüfe der Senat, wie eine diskriminierungsfreie Verwaltungssprache, die alle gleichermaßen adressiert, ausgestaltet werden könnte, etwa in Anreden oder Formularen; dafür gebe es bereits eine Arbeitsgruppe, sagt Julia Offen, Sprecherin der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung. „Ziel ist es, auch für Hamburg eine neue Empfehlung auszusprechen.“

Eine klare Positionierung der Politik und den Ersatz des zurückliegenden Senatsbeschlusses durch einen neuen erwartet auch die Universität. Die Pressesprecherin des Präsidenten, Merel Neuheuser, sagt dazu: „Die Politik vermochte es bisher noch nicht, ein so bedeutsames Urteil wie das des Bundesverfassungsgerichts in politische Praxis und in Regierungshandeln umzuwandeln.“

Bis dahin bittet Lenzen, obwohl es keinerlei Überprüfungsmechanismen für Sprachvorschriften gibt, dennoch „darum, in der dienstlichen Kommunikation bis auf Weiteres den bisherigen Regelungen zu folgen“.