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Gemeinsamer Verfassungsausschuß

Bonn (afp) — Bundestag und Bundesrat sollen einen gemeinsamen Ausschuß für die Verfassungsänderungen bilden, die mit der deutschen Einheit erforderlich geworden sind. Der Ältestenrat des Bundestages hat sich auf eine entsprechende Empfehlung verständigt, hieß es in Unionskreisen. Dem Ausschuß sollen 16 Vertreter des Bundesrates und 32 Parlamentarier angehören.