Gema vs. Clubs und Diskos: Tarifreform „nicht angemessen“
Die Aufsichtsbehörde der Gema legt einen Vorschlag zum Tarifstreit mit Clubs und Diskotheken vor. Alle Streitparteien lesen das Ergebnis anders.
HAMBURG taz | Normalerweise genießt das Deutsche Marken- und Patentamt (DPMA) selten die Aufmerksamkeit einer breiteren Öffentlichkeit. Momentan ist das ein bisschen anders. Die DPMA ist auch die Aufsichtsbehörde der nicht sonderlich populären Musikverwertungsgesellschaft Gema, und in dieser Funktion hat sie einen am Donnerstag bekannt gewordenen Einigungsvorschlag in einem erbittert geführten Streit vorgelegt. Es geht um die vor einem Jahr von der Gema präsentierte Tarifreform zur Nutzung von Musik in Clubs und Diskotheken.
Die Reform, die eine Vereinfachung des Systems, nämlich eine Reduzierung der Tarife von elf auf zwei vorsieht, hatte 2012 für scharfe Proteste gesorgt. Viele Discothekenbesitzer argumentierten, sie seien in ihrer Existenz gefährdet, wenn die vereinheitlichte Tarifstruktur umgesetzt werde.
Von einem drohenden Clubsterben war die Rede. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e.V., der auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) angehört, plädiert daher dafür, das alte Tarifsystem beizubehalten. Derzeit gilt eine Übergangslösung.
Die Schiedsstelle der DPMA geht in ihrem 68 Seiten umfassenden Vorschlag nun zwar teilweise mit der Gema ins Gericht. Die Tarifreform bedürfe der „Korrektur", finden die drei Richter beispielsweise. Sie sagen aber auch: „Es entspricht dem Sinn und Zweck von Tarifen, viele verschiedene Sachverhalte pauschal zu erfassen. Eine zu weit gehende Staffelung würde diesem Ziel entgegenstehen und komplizierte Individualrechnungen schaffen.“
Unterschiedliche Vergütungssätze
Diese differenzierte Haltung spiegelt sich auch in den unterschiedlichen Vergütungssätzen wider, die die Schiedsstelle für Einzelfälle errechnet hat. Mal ergibt sich gegenüber der bisherigen Regelung „eine deutliche Entlastung der Veranstalter“, mal gilt das Gegenteil. Ersteres trifft für eine „Tanzveranstaltung von kleiner bis mittlerer Größe" (Nutzfläche bis 300 qm, Eintritt 10 Euro) zu. Nach der alten Regelung waren in diesem Fall bisher 271 Euro pro Veranstaltung fällig, gemäß der von der Gema ausgearbeiteten Reform wären es 300 Euro.
Die Schiedsstelle hält 226 Euro für angemessen. Ein anderer Vorschlag dürfte dagegen der Gema etwas besser gefallen: Bei einer Raumgröße von 500 Quadratmetern und einem Eintrittspreis von 20 Euro flossen bisher 428 Euro an die Verwertungsgesellschaft, der Einigungsvorschlag liegt bei 710 Euro. Nach Vorstellungen der Gema sollen es allerdings 1.000 Euro sein.
Auch eine Härtefallregelung für schwach besuchte oder aus anderen Gründen ertragsarme Veranstaltungen haben die Schiedsrichter ausgetüftelt: „Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoeinnahme aus der Veranstaltung im Einzelfall in grobem Missverhältnis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze für die Musiknutzung steht“, müsse neu berechnet werden, sagen sie.
Neue Verhandlungen stehen an
Vor allem ist die Schiedsstelle des Patentamts der Ansicht, dass „Veranstaltungen von mittlerer Größe“ bessere Regelungen verdient haben als es die Gema vorsieht. In dieser Hinsicht sei deren Tarifreform „nicht angemessen“. Gänzlich vergütungsfrei sein sollen „Musikaufführungen von Wandermusikern“ und Hochzeitsfeiern, sofern sie „nicht durch Firmen oder Medien gesponsert“ sind.
Wie so oft in solchen Fällen, interpretieren die beteiligten Parteien den Richterspruch sehr unterschiedlich: Die Schiedsstelle habe „das zentrale Anliegen der Tarifreform bestätigt“, meint Gema-Vorstandsmitglied Georg Oeller. Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter frohlockt dagegen, die Schiedsstelle habe der Tarifreform der Verwertungsgesellschaft eine „klare Absage“ erteilt.
Dass er das Ganze mit gemischten Gefühlen sieht, kann Ernst Fischer, sowohl Präsident der Dehoga als auch Vorsitzender der Bundesvereinigung, dann aber doch nicht verbergen: Man freue sich „über Entlastungen kleiner Veranstaltungen“, sei aber „doch sehr verwundert über die zum Teil sehr deutlichen Erhöhungen in den Tarifen für Einzelveranstaltungen sowie für Musikkneipen, Clubs und Discotheken“.
Der Schiedsspruch ist ein wichtiger Zwischenschritt in einer langwierigen Debatte. Auf Basis des DPMA-Vorschlags nehmen die Beteiligten nun wieder Verhandlungen auf.
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