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Geldprobleme und MeineidvorwurfAfD-Spitzen in Erklärungsnöten

Während der Spitzenkandidat aus Sachsen-Anhalt mit Fragen zu seiner Finanzsituation konfrontiert ist, muss Frauke Petry eine Strafanzeige fürchten.

Wittert hinter allem eine Kampagne von „Diffamierungsversuchen, Bedrohung und Einschüchterung“: André Poggenburg Foto: dpa

Dresden taz | Sechs Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sieht sich AfD-Spitzenkandidat André Poggenburg mit Medienveröffentlichungen über sein Finanzgebaren als Unternehmer konfrontiert. So erfuhr zuerst die Mitteldeutsche Zeitung, dass das Amtsgericht Naumburg bereits am 2. November eine Erzwingungshaftandrohung gegen Poggenburg verfügt hatte.

Sein Fachbetrieb für Behälterbau und Autokühler in Stößen hatte Rechnungen nicht beglichen und auf Mahnungen nicht reagiert. Inzwischen wurde bekannt, dass es zuvor schon mehrere solcher gerichtlichen Drohungen gegeben hat. Poggenburg verweigerte in mehreren Fällen die damit verbundene Vermögensauskunft.

Die Beträge in Größenordnungen bis zu 3.000 Euro wurden in Rücksprache mit dem Gerichtsvollzieher dann aber beglichen. Ein Haftbefehl ist jedoch noch offen. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nimmt Poggenburgs Betrieb seit Jahresbeginn keine Aufträge mehr an. Der AfD-Aufsteiger, der gemeinsam mit dem Thüringer Björn Höcke als Rechtsaußen der neuen Partei gilt, hatte sich stets seines seriösen Unternehmertums und seiner wirtschaftlichen Unabhängigkeit gerühmt. Auch die Reifenfirma der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry musste Insolvenz anmelden – im November 2015 gab sie ihre Unternehmertätigkeit auf.

Am Wochenende muss sich Poggenburg dem AfD-Landesvorstand stellen. Der Ausgang der Sitzung gilt als ungewiss. Auf seiner Facebookseite schiebt Poggenburg die Zahlungskonflikte dem wiederholten Verschwinden von Post durch Attacken auf seinen Briefkasten zu. Die Enthüllungen ordnet er in eine Kampagne von „Diffamierungsversuchen, Bedrohung und Einschüchterung“ ein. Der Mitteldeutschen Zeitung seien fehlende Unterlagen zugespielt worden.

Streit um Wahlkampfdarlehen

Unterdessen schwebt über der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry weiterhin die Drohung einer Strafanzeige wegen Meineids. Der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags konnte sich am Freitag nicht zu einer Entscheidung durchringen. Der Ausschuss tagte bereits zum zweiten Mal wegen des Einspruchs des ehemaligen AfD-Landesvorstandsmitglieds Arvid Samtleben gegen die Landtagswahl vom 31. August 2014.

Samtleben wirft einer Führungsclique in der AfD vor, ihn ohne Absprache vom Wahllistenplatz 14 gestrichen zu haben, weil er ein Wahlkampfdarlehen an die Partei verweigerte. Platz 14 hätte bei einem Ergebnis von 9,7 Prozent zu einem Einzug in den Landtag gereicht.

Dieses Wahlkampfdarlehen, das je nach Listenplatz zwischen 1.000 und 3.000 Euro betragen sollte, wurde von Petry bei einer Anhörung unter Eid vor dem Wahlprüfungsausschuss im November als freiwillig bezeichnet. Samtleben behauptet das Gegenteil und vermutet, dass seine Weigerung eines „Mandatskaufes“ zu seinem Listenausschluss führte.

Es handele sich in Wahrheit um eine Zwangsspende. Das entsprechende Vertragsformular soll belegen, dass im Fall einer Wahl das Mitgliederdarlehen nicht zurückgezahlt wird, sondern als Spende der Partei verbleibt. Dies hatte Petry bestritten. Grund für die Streichung Samtlebens von der Wahlliste bereits nach offizieller Einreichung sei dessen parteiliche Inaktivität gewesen.

Zu diesem Fall soll im März abschließend AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer gehört werden, verständigte sich der Ausschuss auf Antrag der CDU. Neben der Beurteilung einer möglichen Falschaussage Petrys steht dann auch die Frage nach Neuwahlen im Raum. Niemand in Sachsen rechnet aber ernsthaft mit der Möglichkeit, dass entweder das Landesverfassungsgericht oder der Landtag mit einer Dreiviertelmehrheit eine Selbstauflösung infolge dieser AfD-Affäre beschließen. Der AfD, so deutete Petry bereits im November an, käme angesichts des Wählerzuspruchs Neuwahlen nicht einmal ungelegen.

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7 Kommentare

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  • Die Wähler der AfD sollen endlich erwachen!

     

    Wenn es unter Politikern der AfD belogen wird, kann man durchaus vorstellen, dass die AfD auch die eigenen Wähler anlügt. Herr Lucke hat schon in der Öffentlichkeit von internen Intrigen von Frau Petry in der Partei erzählt.

  • ein tendenziöser Artikel, dessenÜberschrift nicht zum Inhalt passt.

     

    Bei Poggenburg entsteht der Eindruck, dass er "von der Justiz" per Haftbefehl gesucht wird. Tatsächlich wird er nur von einem privaten Gläubiger gesucht, weil er eine titulierte Forderung nicht bezahlt hat. Der Haftbefehl gilt nur für diesen einen Gläubiger. P wird nicht von der Polizei gesucht und gegebenefalls verhaftet. Der zivilrechtliche Haftbefehl ist sofort erledigt, wenn bezahlt oder wenn die Eidesstattliche Versicherung abgegeben wird.

     

    "Petri droht eine Strafanzeige". Welchem handelnden Politiker droht denn keine Strafanzeige. Ist die aktuelle Flüchtlingspolitik denn nun kriminell weil Gesetze bewusst gebrochen werden oder alternativlos weil das Grundgesetz keine Obergrenze kennt und jeder der an der Grenze das Wort Asyl über die Lippen bringt, einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines mehrstufigen Asylverfahren hat?

     

    Die Wahrheit liegt irgendwo dazwischen und deshalb ist Merkels Handeln mit Sicherheit nicht strafbar, wel sie schlicht nicht wissen kann, wie Gerichte diese Frage entscheiden würden. Es drohen ihr aber mit Sicherheit eine Vielzahl von völlig aussichtslosen Strafanzeigen.

     

    Petri hat also einen Möchtegern-Kandidaten abgesägt, der eine "freiwillige" Zahlung nicht geleistet hat. Wer als Abgeordneter "freiwillige" Zahlungen nicht leistet, ist schon deswegen eine Gefahr für die Fraktionsdisziplin. Warum sollte eine Parteiführung ihn als Kandidaten aufstellen?

     

    Grund für die Nichtaufstellung ist dann die mangelnde Gewähr der Einhaltung der Fraktionsdisziplin und nicht die Verweigerung einer "freiwilligen" Zahlung. Wie soll ein Staatsanwalt das Gegenteil beweisen? Ernsthafte Ermittlungsverfahren drohen Petri also in diesem Fall - zu recht - nicht.

     

    Die Aussage des Artikels ist also nicht fundiert,

    • @A. Müllermilch:

      "Wer als Abgeordneter "freiwillige" Zahlungen nicht leistet, ist schon deswegen eine Gefahr für die Fraktionsdisziplin. Warum sollte eine Parteiführung ihn als Kandidaten aufstellen?"

      Bow, Sie haben aber eine weitreichende Definition von Fraktionsdisziplin. Wieso denke ich nur gerade an Erpressung ?

    • @A. Müllermilch:

      Wenn ein demokratisch legitimiertes Wahlgremium wie ein Parteitag einen Kandidaten gewählt hat, kann der Vorstand ihn nicht mehr streichen.

       

      Ich weiß nicht, wie die sächsischen Wahlgesetze funktionieren. Im demokratischen Teil Deutschlands ist ein solcher Schritt nur bei Austritt des Mitgliedes noch möglich oder bei freiwilligem Verzicht. Die AfD-Liste wäre dann demokratisch nicht legitimiert und hätte nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.

  • 'muss Frauke Petry eine Strafanzeige fürchten'

     

    Nun ja, das muss Hillary Clinton auch und zwar durch den FIFA Bezwinger FBI.

    Oh joy!

    • @Johan Schreuder:

      Macht's das besser?

  • Niemand weiß, warum Petry und die anderen Nazi-Schergen dieses Land ungestraft in den Bürgerkrieg treiben darf.