piwik no script img

■ DDR-ErbeGeld für Mittag

Berlin (dpa) – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat beschlagnahmtes Privatvermögen des ehemaligen DDR-Wirtschaftslenkers Günter Mittag in Höhe von rund 300.000 Mark freigegeben. Der Staatsanwaltschaft sei es nach der endgültigen Einstellung von Verfahren gegen das frühere Mitglied des SED-Politbüros rechtlich nicht möglich, die Gelder weiter zurückzuhalten, hieß es am Sonntag. Mittag war von der Berliner Justiz in zwei Fällen wegen Untreue angeklagt. Die Verfahren gegen den 66jährigen wurden im Mai vom Berliner Landgericht eingestellt, weil wegen schwerer Diabetes und einer Herz-Kreislauf-Erkrankung Verhandlungsunfähigkeit vorlag.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen