■ DDR-Erbe: Geld für Mittag
Berlin (dpa) – Die Berliner Staatsanwaltschaft hat beschlagnahmtes Privatvermögen des ehemaligen DDR-Wirtschaftslenkers Günter Mittag in Höhe von rund 300.000 Mark freigegeben. Der Staatsanwaltschaft sei es nach der endgültigen Einstellung von Verfahren gegen das frühere Mitglied des SED-Politbüros rechtlich nicht möglich, die Gelder weiter zurückzuhalten, hieß es am Sonntag. Mittag war von der Berliner Justiz in zwei Fällen wegen Untreue angeklagt. Die Verfahren gegen den 66jährigen wurden im Mai vom Berliner Landgericht eingestellt, weil wegen schwerer Diabetes und einer Herz-Kreislauf-Erkrankung Verhandlungsunfähigkeit vorlag.
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