: Geld für Kinder von Cosmopoliten
■ Gerichtsurteil: Erziehungsgeld muß künftig unabhängig vom Wohnsitzland gezahlt werden
Luxemburg Anspruch auf Erziehungsgeld besteht in dem europäischen Land, in dem ein oder beide Elternteile eines Kindes arbeiten. Ausschlaggebend ist nicht der Wohnsitz der Eltern.
Mit dieser Entscheidung sprach der Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg am Donnerstag zwei deutschen Elternpaaren, die im niederländischen Kerkrade wohnen, das Recht auf in Deutschland ausgezahltes Erziehungsgeld zu.
Ausschlaggebend sei, befand der EUGH, daß die beiden Ehemänner voll in Deutschland beschäftigt sind. In der Begründung heißt es, die Gewährung der Familienleistung könne nicht davon abhängig gemacht werden, daß die Familienangehörigen des Erwerbstätigen in dem Mitgliedsstaat wohnen müssen, der die Leistung erbringt. Dies würde das Recht auf Freizügigkeit einschränken. (Aktenzeichen C-245/94 und C-312/94)
dpa
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