Geheimverträge der Hochschulen: Vetorecht für Nestlé
Abkommen mit Lehrstuhlsponsoren waren in der Schweiz lange unter Verschluss. Nun haben Journalisten vor Gericht erstritten, Einblick nehmen zu dürfen.
LAUSANNE/ZÜRICH taz | Seit die Schweizer Universitäten in den späten 1990er Jahren autonom wurden, stehen sie untereinander in verstärktem Wettbewerb um Köpfe und Geld. So wollte es die Politik; in der Schweiz nicht anders als in Deutschland.
Wie sich das vermehrte Werben um privates Geld – und allenfalls damit verbundene Konzessionen an die Geldgeber – auf die Inhalte von Wissenschaft und Lehre auswirken, hat bisher kaum jemand untersucht. Doch in den vergangenen Wochen schaffte es dieses Thema in der Schweiz zur besten Sendezeit ins Fernsehen und auf die Titelseiten großer Zeitungen.
Das liegt nicht zuletzt an der großen Diskrepanz zwischen dem, wie Hochschulen wahrgenommen werden wollen und dem, was sie tun.
2006 hat die Eidgenössisch Technische Hochschule Lausanne (ETHL) – neben der ETH Zürich die kleinere der zwei Schweizer Bundesuniversitäten – eine Kooperation über rund 25 Millionen Franken (20 Mio Euro) mit dem Nahrungsmittelgiganten Nestlé vereinbart. Die ETHL feierte den Vertragsabschluss als Erfolg.
Marcel Hänggi lebt als freier Journalist in der Schweiz und arbeitet u.a. für die WOZ. 2013 erschien „Cui bono. Wer bestimmt, was geforscht wird? Eine Studie über die Beziehung zwischen öffentlicher Wissenschaft und Industrie in der Schweiz“.
Nur die kleine linke Wochenzeitung WOZ kommentierte den Deal skeptisch. Sie schrieb allerdings, die Verträge seien „sauber“, denn Nestlé erhalte keine Mitspracherechte. So behauptete es damals jedenfalls der ETHL-Pressesprecher. Überprüfen ließ sich das nicht: Der Vertrag war geheim.
2012 gab die Uni Zürich bekannt, dass sie von der Schweizer Großbank UBS 100 Millionen Franken (80 Mio Euro) erhält, um ein neues Zentrum „für Ökonomie in der Gesellschaft“ mit fünf Lehrstühlen zu gründen. Diesmal gab es etwas lautere Kritik: Seit die UBS 2008 mit Steuermilliarden vor dem Untergang gerettet werden musste, genießt die Bank nicht mehr viel Sympathie in der Öffentlichkeit.
Mit einer akademischen Verspätung von einigen Monaten protestierten Anfang des vergangenen Jahres 27 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ihrem „Zürcher Appell“ in der Zeit dagegen, dass „die Bank den Raum der Universität als Interessenplattform benutzt“. Vertreter der Uni versicherten zwar, die akademische Freiheit sei vertraglich garantiert – allein: Auch dieser Vertrag war geheim.
Der Einfluss der Wirtschaft auf die Wissenschaft wächst. Jeder fünfte Euro, den deutsche Hochschulen für Forschungsprojekte annehmen, stammt von Unternehmen. Zusammen mit der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland und dem Freien Zusammenschluss von StudentInnenschaften (fzs) hat die taz 2013 hochschulwatch.de gestartet. Auf dem Internetportal kann jeder nach dem Wiki-Prinzip Einträge einstellen und Verquickungen von Geist und Geld benennen. Wir werten Hinweise gemeinsam mit Transparency aus. (taz)
Seit einigen Jahren kennt die Schweiz auf Bundesebene wie in den meisten Kantonen Informationsfreiheitsgesetze. 2012 beantragte ich Einsicht in den Vertrag der ETH Lausanne mit Nestlé wie auch in einen Vertrag, den die ETH Zürich mit dem Agrokonzern Syngenta geschlossen hatte zwecks Schaffung eines Lehrstuhls für nachhaltige Agrar-Ökosysteme.
Zusammen mit einem Kollegen der Zeit beantragte ich zudem Einsicht in den Vertrag der Uni Zürich mit UBS. Beide Hochschulen lehnten die Gesuche ab, wobei die ETH Zürich mir den Vertrag mit Syngenta informell zeigte.
Gegen die Ablehnung aller Gesuche legte ich Beschwerde ein – und bekam in erster Instanz jeweils Recht. Die Rechtspraxis scheint hierzulande öffentlichkeitsfreundlicher zu sein als etwa in Nordrhein-Westfalen, wo Ende 2012 das Verwaltungsgericht Köln eine Klage auf Offenlegung des Vertrags der Uni Köln mit Bayer ablehnte.
Verbindungen offenlegen
Ebenfalls offenlegen mussten die Hochschulen die Interessenbindungen ihrer Professoren – etwas, was der oberste Forschungsförderer der USA, Francis Collins, selbst in den öffentlichkeitsfreundlichen USA nicht durchsetzen konnte.
So konnte ich im November 2013 den Vertrag der Uni Zürich mit UBS und im Mai 2014 den der ETHL mit Nestlé publizieren. Zwar ging keiner der Verträge so weit wie der 2011 von der taz publizierte Vertrag der HU und TU Berlin mit der Deutschen Bank, der dieser das Recht einräumte, über Publikationen zu befinden. Gleichwohl bargen sie Brisanz.
Die UBS verfügt an der Uni Zürich über keine inhaltlichen Mitspracherechte. Allerdings ist der Vertrag dem Direktor des zu schaffenden Zentrums, Volkswirtschaftsprofessor Ernst Fehr, auf den Leib geschneidert, der gleichzeitig Vizevorsitzender der geldgebenden UBS-Stiftung ist.
Die Uni Zürich müsste laut Vertrag Hörsäle nach der UBS benennen (darauf hat die Bank mittlerweile verzichtet), und von den Professoren des Zentrums „wird erwartet“, dass sie an einer jährlichen Veranstaltung der UBS teilnehmen: Die Bank bestimmt also, wenn auch nur in einer Nebensache, das Pflichtenheft der Wissenschafter mit.
Im Vertrag mit Syngenta ist festgelegt, dass das Unternehmen gegen die Berufung des Professors Bedenken anmelden kann. Der Präsident der Uni muss diese „zur Kenntnis nehmen“ sich allerdings nicht danach richten.
Die Uni hat gelogen
An der ETH Lausanne erhält Nestlé das Recht, die Berufungen für die beiden gestifteten Lehrstühle abzunicken, und der Konzern finanziert am selben Institut Forschungsprojekte, über deren Inhalte er ebenfalls mitbestimmt. Die Behauptung des ETHL-Pressesprechers von 2006, Nestlé habe kein Mitspracherecht, war also eine glatte Lüge.
Die ETH Lausanne versucht nun mit einiger rhetorischer Akrobatik, aber wenig Überzeugungskraft, die Lesart beliebt zu machen, dass es sich bei den Vertragspassagen nicht um Vetorechte handle. Und sie verweist darauf, dass noch nie ein Geldgeber von seinem Vetorecht, das keins sein soll, Gebrauch gemacht habe. Doch ein Recht wird nicht außer Kraft gesetzt, wenn es nicht in Anspruch genommen wird.
Geheimabsprachen
ETHL-Präsident Patrick Aebischer behauptete zudem, „alle Welt“ schließe Verträge mit derartigen Rechten ab. Überprüfen lässt sich das bis heute kaum, weil weltweit nach wie vor die meisten Stiftungslehrstühle aus Geheimabsprachen hervorgehen. Aber die Rektoren mehrerer Schweizer Unis beeilten sich, Aebischer zu widersprechen.
Unter ihnen der Rektor der Universität Basel, Antonio Loprieno, der zudem die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz präsidiert. An seiner Universität haben Geldgeber formal keine Mitsprache bei der Berufung von Professoren, können aber ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Berufungskommission teilnehmen.
Doch auch die Uni Basel hat Mühe, zu dem zu stehen, was sie tut: 2012 behauptete sie noch, die Stifter seien im Berufungsverfahren gar nicht beteiligt, denn „das wäre mit der akademischen Unabhängigkeit unvereinbar“. Und von welchen Firmen sie wie viel Geld erhält, gab die Universität Basel erst nach langem Widerstand auf Druck der Lokalzeitung Tageswoche bekannt.
Einige Hochschulen lernen dazu, andere nicht
Wie viel Mitsprache ist mit der akademischen Freiheit vereinbar? Die Frage ist so einfach nicht zu beantworten, denn die reine, von allen Einflüssen freie Wissenschaft ist nicht nur eine Illusion, sie wäre wohl nicht einmal wünschbar. „Wir lernen gerade dazu“, sagte vergangenen Dezember Otfried Jarren, der kurzzeitig die Universität Zürich führte, nachdem der amtierende Rektor vorzeitig zurückgetreten war.
In welche Richtung das Lernen führt, ist im Fall der Uni Zürich einigermaßen klar: Der neue Rektor, Michael Hengartner, sprach sich für die vollständige Offenlegung aller Verträge aus – noch bevor er im Amt war und bevor der juristische Entscheid gefallen war.
Merkwürdige Interpretation
Dagegen will die ETH Lausanne ihre Praxis beibehalten. Vetorechte bei Berufungen seien nicht zulässig, beschloss zwar ihr Aufsichtsgremium, der ETH-Rat, Ende Mai – folgte aber gleichzeitig der merkwürdigen Interpretation der ETHL, wonach das Recht, eine Berufung gutzuheißen, kein Vetorecht sei.
Nicht in Sicht ist eine einheitliche Regelung für alle zwölf Universitäten der Schweiz (von den Fachhochschulen ganz zu schweigen). Die Akademien der Wissenschaften wurden durch die Kontroverse um das UBS-Sponsoring zwar aufgeschreckt. Sie organisierten eine Workshop zum Thema und wollten gemeinsam mit der Universitätsrektorenkonferenz Richtlinien ausarbeiten. Die Rektoren aber gaben den Akademien im Sommer 2013 einen Korb.
Die Sozialdemokratische Partei möchte Mindestanforderungen an das Lehrstuhlsponsoring ins Universitätsförderungsgesetz schreiben. Im Parlament ist diese Forderung aber chancenlos. So bleibt denn als Resultat zunächst nur die Klärung, dass Geheimverträge in der privaten Lehrstuhlfinanzierung nicht legal sind.
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