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Geheimnisträger doch unbelauscht

Die Innenbehörde ist jetzt offenbar bereit, am umstrittenen Verfassungsschutzgesetz Änderungen vorzunehmen. Ein entsprechend neuer Entwurf liegt nun den Senatsfraktionen vor, war gestern zu hören. Danach dürfen die so genannten Berufsgeheimnisträger, also JournalistInnen, AnwältInnen oder ÄrztInnen nicht abgehört werden, wenn sie nicht verdächtig sind. Zudem werde die parlamentarische G10-Kontrollkommission künftig in allen Fragen des Abhörens Aufsicht führen dürfen. Besonders diese beiden Punkte waren im urprünglichen Entwurf der Behörde nicht vorgesehen und hatten in der Stadt für massive Empörung gesorgt. Wenn die Fraktionen dem geänderten Entwurf zustimmen, kann das Gesetz am 30. November in der Bürgerschaft verabschiedet werden. TAZ