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Geheimnisträger abhörsicher

HAMBURG dpa ■ Der Verfassungsschutz darf in Hamburg voraussichtlich auch künftig keine Journalisten, Ärzte, Geistliche und Rechtsanwälte abhören. Die Innenexperten der Regierungsfraktionen von Schill-Partei, CDU und FDP hätten sich auf einen Schutz für diese Berufsgruppen wie in der Strafprozessordnung geeinigt, so der innenpolitische FDP-Sprecher Leif Schrader gestern. Die Abhörpläne des Mitte-rechts-Senats hatten einen Proteststurm vor allem bei Medien und Kirchen ausgelöst. Im Streit um die Verschärfung des Verfassungsschutzgesetzes in Folge des 11. Septembers soll die Hürde für den großen Lauschangriff generell heraufgesetzt werden. So sollen laut Schrader die Verfassungsschützer Verdächtige nur bei „dringender Gefahr“ belauschen dürfen, Dritte erst dann, wenn eine „unmittelbare Gefahr“ – etwa ein Terroranschlag – bevorsteht.